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Deutscher Führerschein in Portugal!

AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Hi Sintra,

nur Mut. Meines Wissens musst Du bei der Registratur gar nichts erklären. Und im Zweifelsfall bist Du in Portugal halt noch nicht gefahren.

Wenn Du hinfährst solltest Du prophylaktisch so parken, dass Dich die
Beamten nicht gleich sehen. ;)

Grüße

qwertzu
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

wie soll ich denen auf dem Amt erklaeren, dass ich den Schein jetzt erst registrieren lassen will?
Oder hat da jemand eine andere Erfahrung?
Hallo Sintra, die IMTT interessiert es überhaupt nicht, wie lange Du in Portugal bist.
Einfach mit Deinem deutschen Führerschein dorthin gehen, dann bekommst für Euro ? - weiß ich nicht genau, auf jeden Fall nicht mehr als 10 € - Deinen Schein, denn Du allerdings immer zusammen mit Deinen Führerschein bei Dir führen solltest.
Und Parken, damit man Dich nicht bemerkt? - Na ja, es gibt auch bessere Tipps! :eek:
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Sehr interessant!
Wie wird man denn zum Resident oder was hat das damit zu tun?
Was ich bis jetzt verstanden habe, dass man nach drei Monaten Urlaub sich bei der Gemeinde anmelden muss und auch so einen Wisch für den Führerschein braucht - das hat doch aber nichts mit dem Aufenthalt als Resident zu tun? Habe ich das richtig verstanden?
Gut finde ich den Hinweis von Parchal, mit dem professionellen Dukumentenbeschaffer o. s. ä.
Bekommt man denn nach drei Monaten eine Nebenwohnung? Sicher wird das irgend wo stehen?
Andererseits, wie will man bei einer Kontrolle feststellen, wie lange ich mich schon in P aufhalte?
Schön zu wissen, dass es hier Regeln gibt, die keiner sicher kontrollieren kann.
gruß poliport
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Andererseits, wie will man bei einer Kontrolle feststellen, wie lange ich mich schon in P aufhalte?
Vergiß bitte nicht, dass es hier um das Führen eines Autos mit port. Kennzeichen geht, das auf den Namen des Fahrzeugführers zugelassen ist.
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Hallo Lisa,
Vergiß bitte nicht, dass es hier um das Führen eines Autos mit port. Kennzeichen geht, das auf den Namen des Fahrzeugführers zugelassen ist.
das heißt also, bei einem Auto mit Kennzeichen aus D brauche ich den Wisch für meinen Führerschein nach drei Monaten Aufenthalt in P nicht?
Die Anmeldung einer Nebenwohnung ist doch aber nach drei Monaten Pflicht oder?
Ich weiß, das gehört hier nicht her, wäre aber im Zusammenhang interessant.
Gruß poliport
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Entschuldigung Lisa,
ich habe hier noch etwas:
Dennoch sieht die
portugiesische Straßenverkehrsordnung vor, dass Führerscheininhaber, die ihren festen Wohnsitz in
Portugal nehmen, verpflichtet sind, sich innerhalb von 30 Tagen in der Führerscheindatei der zuständigen
Führerscheinstelle registrieren zu lassen. Ein entsprechender Nachweis über die Eintragung ist im Falle
einer Verkehrskontrolle vorzulegen.

Für Kurzaufenthalte, z.B. touristische Reisen oder Geschäftsbesuche bis zu drei Monaten, ist keine Aufenthaltsgenehmigung
erforderlich. Unionsbürger, die ihren Wohnsitz in Portugal begründen möchten, müssen sich innerhalb
von 30 Tagen nach Einreise unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments bei der Stadt / Gemeinde /
Kreisverwaltung (câmara municipal) ihres Wohnortes anmelden, die eine Anmeldebescheinigung (certificado de
registo) mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ausstellt.


Ich glaube, hier gibt es Zusammenhänge, denn ich habe mir mal die entsprechenden Passagen herauskopiert und diese angefügt.
Bleibe ich länger als drei Monate, brauche ich eine Aufenthaltsgenehmigung und wenn ich die habe, auch den Wisch für den Führerschein oder lese ich das falsch?
Gruß poliport
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Dennoch sieht die
portugiesische Straßenverkehrsordnung vor, dass Führerscheininhaber, die ihren festen Wohnsitz in
Portugal nehmen, verpflichtet sind, sich innerhalb von 30 Tagen in der Führerscheindatei der zuständigen
Führerscheinstelle registrieren zu lassen. Ein entsprechender Nachweis über die Eintragung ist im Falle
einer Verkehrskontrolle vorzulegen.
Richtig - sie müssen dann auch ihren PKW, der ein Jahr auf sie zugelassen sein muß, im Rahmen des Umzugs einführen oder können natürlich auch in P einen PKW kaufen
Für Kurzaufenthalte, z.B. touristische Reisen oder Geschäftsbesuche bis zu drei Monaten, ist keine Aufenthaltsgenehmigung
erforderlich.
Richtig!
Unionsbürger, die ihren Wohnsitz in Portugal begründen möchten, müssen sich innerhalb
von 30 Tagen nach Einreise unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments bei der Stadt / Gemeinde /
Kreisverwaltung (câmara municipal) ihres Wohnortes anmelden, die eine Anmeldebescheinigung (certificado de
registo) mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ausstellt.
Dieses Papier der Wohnsitzbescheinigung heißt "Atestado" und ist bei einem Aufenhalt von mehr als 3 Monaten erforderlich.
Sollten allerdings 185 Tage Aufenthalt überschritten werden, so muß das Auto mit deutschem Kennzeichen entweder ausgeführt oder legalisiert werden.
Ich glaube, hier gibt es Zusammenhänge, denn ich habe mir mal die entsprechenden Passagen herauskopiert und diese angefügt.
Bleibe ich länger als drei Monate, brauche ich eine Aufenthaltsgenehmigung und wenn ich die habe, auch den Wisch für den Führerschein oder lese ich das falsch?
Gruß poliport
Das liest Du richtig -aber Du weißt ja - wer lesen kann ist glatt im Vorteil!! :-D
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

hallo poliport,

"resident" bist Du in dem Moment wo Du in P ersten Wohnsitz anmeldest. Und ganz am Hacken hat man Dich, wenn Du dort auch noch sozialversicherungspflichtig arbeitest.

Im Falle weder noch hast Du recht, dann ist das alles ziemlich Stulle, weil, Du kannst ja letztes Wochenende in Spanien gewesen sein und alle Zähler wären wieder auf Null.

@ Lisa: das mit dem Parken sollte ein Späßchen sein. Ich würde halt nicht direkt die Kundenparkplätze nehmen. take it easy.

qwertzu
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Hallo Leute,

nochmal zur Klarstellung :

1.) Wenn ich hier Urlaub mache dann kann ich mit meinen Fahrzeug und mit meinen Führerschein aus Deutschland bzw. der EU bis zu 3 Monaten damit in Portugal mich bewegen, ohne etwas zu unternehmen.

2.) Bin ich Langzeiturlauber also ich Überwintere mehr als 3 Monate hier z.B. von Oktober bis April , oder nehme ein befristete Tätigkeit in Portugal auf, dann benötige ich nur eine Anmeldung bei der Stadt oder dem Ort wo ich mich aufhalte. Dann wird auch die registrierung Deines deutschen Führerschein verlangt. Der Führerschein muß nicht in einen portugiesischen umgetauscht werden.

3.) Verlege ich meinen ersten Wohnsitz von Deutschland nach Portugal, dann muß ich hier eine Residencia beantragen und diese wird erstmal auf 5 Jahre ausgestellt.

4.) Im Zuge des Umzuges und der Beantragung der Residencia kann ich ein Fahrzeug, daß mindestens 12 Monate auf auf meinen Namen zugelassen ist, ohne Einfuhrsteuer zu bezahlen, einführen.

Resumee : Die Registrierung des deutschen Führerschein wird von den portugiesischen Behörden also bei einem Aufenthalt nach 3 Monaten verlangt, egal von dem Status Langzeiturlauber, einer befristeten Tätigkeit bzw. wenn man seinem festen Wohnsitz mit Residencia nach P verlegt.

Und noch was, diese Registrierung des Führerscheins kostet ca. 10 € - die Strafe das man es nicht gemacht hat kostet beim erstenmal 60 € ( im Extremfalle bei nichtbezahlung erstmal Pfändung des Fahrzeuges ) und ein Streit vor Gericht kostet erheblich mehr und dauert mit Sicherheit ewig.

Andere Länder andere Sitten und Gebräuche, darauf einzustellen ist mit Sicherheit gut.
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

2.) Bin ich Langzeiturlauber also ich Überwintere mehr als 3 Monate hier z.B. von Oktober bis April , oder nehme ein befristete Tätigkeit in Portugal auf, dann benötige ich nur eine Anmeldung bei der Stadt oder dem Ort wo ich mich aufhalte. Dann wird auch die registrierung Deines deutschen Führerschein verlangt. Der Führerschein muß nicht in einen portugiesischen umgetauscht werden.

Hallo Parchal,

vieles was du geschrieben hast ist richtig. Auch dass man sich bei der Gemeinde nach drei Monaten anmelden muss. Aber kannst du mir bitte sagen oder zeigen wo es steht, dass man nach drei Monaten auch seinen Führerschein registrieren lassen muss. Das finde ich nämlich nirgends.

Ich finde nur dies hier:
In Portugal haben Residenten die Auflage, sich nach dieser Zeit innerhalb von 30 Tagen bei der regionalen Stelle des IMTT in der Führerscheindatei registrieren zu lassen. Diese 30-Tagesfrist läuft ab den 185 Tagen oder ab dem Zeitpunkt, an dem man als Resident eingetra-gen ist – je nachdem was früher eintritt.


Und demnach wäre dein Resümee nur richtig wenn man seinen festen Wohnsitz mit Residencia nach P verlegt.

Auch bei finde ich nur diese Aussage.
As cartas de condução emitidas por países pertencentes ao Espaço Económico Europeu (de que fazem parte Estados-membros da União Europeia, Islândia, Liechtenstein e Noruega) são válidas em Portugal, sendo a sua troca facultativa.

No entanto, os condutores que estabeleçam residência em Portugal têm o dever de informar o serviço regional ou distrital do IMTT da sua área de residência num prazo de 30 dias, sob pena de incorrerem em infracção.

Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, wenn ich weiß wo es steht. In diesem Bereich kursieren so viele Versionen und Halbwahrheiten (auch bei den Behörden und bei der Polizei).
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Danke für die Klarstellung!
Als Langzeiturlauber muss ich nach drei Monaten eine Anmeldung bei der Gemeinde vornehmen, welche gleichzeitig die Registrierung des D-Führerscheines beinhaltet. Alles verstanden, super!
Ist die Anmeldung mit einem zweiten Wohnsitz vergleichbar oder nur eine vergleichbare Besuchsanmeldung nach dem Meldegesetz in D.
In D kann ich ja neben der Besuchsanmeldung auch noch eine Zweitwohnung eintragen lassen, doch das Auto muss immer auf die Erstwohnung zugelassen sein.
Wenn ich in P eine Erstwohnung eintragen lasse, also übersiedle, ist ja schon alles gesagt.
danke Poliport
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Halt!
meine Erkenntnisse habe ich aus dem Link dieses Themas hier:

von Uwe
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Danke für die Klarstellung!
Als Langzeiturlauber muss ich nach drei Monaten eine Anmeldung bei der Gemeinde vornehmen, welche gleichzeitig die Registrierung des D-Führerscheines beinhaltet. Alles verstanden, super!


Hi Poliport,

die Anmeldung beinhaltet nicht die Registrierung des FS, es sind zwei verschiedene Vorgänge, dies steht auch in dem von dir.
AUFENTHALTSGENEHMIGUNG FÜR PORTUGAL
Für Kurzaufenthalte, z.B. touristische Reisen oder Geschäftsbesuche bis zu drei Monaten, ist keine Aufenthaltsgenehmigung
erforderlich. Unionsbürger, die ihren Wohnsitz in Portugal begründen möchten, müssen sich innerhalb
von 30 Tagen nach Einreise unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments bei der Stadt / Gemeinde /
Kreisverwaltung (câmara municipal) ihres Wohnortes
anmelden, die eine Anmeldebescheinigung (certificado de
registo) mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ausstellt. Nach einem rechtmäßigen ununterbrochenen
Aufenthalt von fünf Jahren erteilt die zuständige Ausländerbehörde (Serviços de Estrangeiros e Fronteiras ) eine
unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (Cartão de Residência Permanente).
ANERKENNUNG DEUTSCHER FÜHRERSCHEINE
Portugal erkennt die von anderen EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine an, es besteht keine
Verpflichtung zum Umtausch des deutschen in einen portugiesischen Führerschein. Dennoch sieht die
portugiesische Straßenverkehrsordnung vor, dass Führerscheininhaber, die ihren festen Wohnsitz in
Portugal nehmen, verpflichtet sind, sich innerhalb von 30 Tagen in der Führerscheindatei der zuständigen
Führerscheinstelle
registrieren zu lassen. Ein entsprechender Nachweis über die Eintragung ist im Falle
einer Verkehrskontrolle vorzulegen.

Und einen festen Wohnsitz hat man, wenn man mehr als 185 Tage in P ist.
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Beim IMTT in Faro hat sich niemand dafür interessiert, wie lange ich schon Resident bin. Der Vorgang der Registrierung des d. Führerscheins geht einfach und schnell. Ich kann das nur jedem empfehlen, der in der Pflicht steht, dies zu tun.
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Liebe Freunde portugiesischer Genehmigungen,
zwischen Aufenthaltsgenehmigung und Führerscheinanmeldung klafft ein Abstand von drei Monaten nach Heike.
Während eine touristische Reise oder Urlaub etc. bis zu drei Monaten eine Aufenthaltsgenehmigung entbehrlich macht, ist bei einem beabsichtigten längeren Aufenthalt, schon nach 30 Tagen der Einreise, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Damit wäre m. E. ein fester Wohnsitz begründet.
Die Führerscheinregistrierung knüpft dabei unverkennbar an einen festen Wohnsitz, der sich nach der obigen Regelung schon nach drei Monaten Aufenthalt begründet, jedoch nach Heike erst nach 185 Tagen begründet wäre.
Woher nimmt Heike die 185 Tage?
Mir ist völlig klar, dass man in P nicht alles auf die Goldwaage legen kann, jedoch wäre die o. g. Regelung schlüssig, wenn Heike nicht ihre 185 Tage mit ins „Spiel“ einbringen würde.
Außerdem wäre die Meldefrist für den Aufenthalt und die Führerscheinregistrierung gleichfalls nach einer einheitlichen Frist von 30 Tagen zu erledigen, was eine hier schon angesprochene gleichzeitige Erledigung begünstigt.
Gruß poliport
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Ich glaube man sollte nicht Aufenthaltsgenehmigung mit festem Wohnsitz verwechseln, bzw. gleich setzen.

In einem vorherigen Post hatte ich bereits dieses zitiert:
Die Führerschein Registrierung
In Portugal haben Residenten die Auflage, sich nach dieser Zeit innerhalb von 30 Tagen bei der regionalen Stelle des IMTT in der Führerscheindatei registrieren zu lassen. Diese 30-Tagesfrist läuft ab den 185 Tagen oder ab dem Zeitpunkt, an dem man als Resident eingetra-gen ist – je nachdem was früher eintritt.

 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Während eine touristische Reise oder Urlaub etc. bis zu drei Monaten eine Aufenthaltsgenehmigung entbehrlich macht, ist bei einem beabsichtigten längeren Aufenthalt, schon nach 30 Tagen der Einreise, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen

Dies stand auf der Seite der Botschaft etwas ungenau.

Wenn ich das jetzt richtig übersetzt habe, muss man sich nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise, sondern innerhalb von 30 Tagen nach den ersten 3 Monaten registrieren.
Os cidadãos da União cuja estada no território nacional se prolongue por período superior a três meses devem efectuar o registo que formaliza o seu direito de residência - Certificado de Registo - no prazo de 30 dias após decorridos os primeiros três meses da entrada no território nacional.
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Hallo, erst mal schoenen Dank fuer die Tipps. Hab's heute ausprobiert. Also so geht's:
Zustaendig ist das IMTT in der Av. Elias Garcia 103, Metro: Campo Pequeno. Oeffnungszeiten 9:00 - 18:00 (Bei Google findet Ihr die Av. das Forças Armadas angegeben, aber das ist wohl die Verwaltung)
Am besten vor der Mittagszeit hingehen, Senha "C" ziehen, dann einige Stufen hoch und sich die Formulare geben lassen. Dann raus zum Kiosk, die machen die geforderten Kopien von der Cartão de Residente, dt. Perso und Fuehrerschein.
Dann geht in eines der kleinen Restaurants, sehr zu empfehlen die Pastelaria gegenueber vom Eingang. Dort gaaaaaaanz gemuetlich zu Mittag essen, Formular ausfuellen und zurueck. Wenn Ihr Glueck habt, muesst Ihr nicht mehr lange warten. Die Sachbearbeiterin war ausserordentlich freundlich, vergleicht die Dokumente mit den Fotokopien und macht den Stempel auf einen der Formulare. Die ersetzen provisorisch den endgueltigen Wisch, der per Post zugestellt wird. Und das beste: Kostet nix, auch keine 10 Euro!

Also wenn ich jetzt nicht noch nachtraeglich eins auf die Muetze bekomme, weil ich fast 10 Jahre ohne rumkutschiert bin, ist das doch eine feine Sache.

Jetzt also her mit den Stiefelkatern und -mietzen! :)
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Du hast doch geschrieben, dass Du der port. Sprache mächtig bist!
Dann suche doch einmal , dort wirst Du sicher kompetent fündig, um Deine Frage dann auch selbst beantworten zu können!!
Liebe Hygienefachkraft, stimmt, ich kann lesen, googlen kann ich auch und beim Diario da Republica fällt die Suche etwas schwer, da alle Gesetze und Vorschriften nur nach Nummern etc. zu finden sind. Ausserdem sind nicht alle Vorschriften öffentlich, vieles ist nur mit Anmeldung/Zahlung lesbar. Leider haben Gesetze und Verordnungen in P keine Überschriften wie in D und ich keine Zeit, mir erstmal 20.000 Seiten auf tutti durchzulesen.
Weisst Du, wo`s steht? Dann verrats mir.
Das wollte ich mit meinem Post ja erreichen, hätt` ich`s bloss gelassen......
Arroganz können sich bestenfalls die erlauben, die mehr wissen....
Sollte ich zartbesaiteten Teilnehmern zu nahe getreten sein, erbitte ich Absolution.

Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, wenn ich weiß wo es steht. In diesem Bereich kursieren so viele Versionen und Halbwahrheiten (auch bei den Behörden und bei der Polizei).

Danke HeiMa, dem ist nichts hinzuzufügen.

Grüsse aus Frankfurt
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Hallo,
das klingt jetzt alles klar und deutlich. Nur eine Frage:
wenn aus der Anmeldung des Fahrzeugs in Portugal geschlossen wird, dass ich einen festen Wohnsitz habe, ich aber immer nur 1-2 Monate im Land bin, was muß ich denn nun machen?
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