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Deutscher Führerschein in Portugal!

AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Ola Lisa

Ich habe in D schon auf meinem Amt angefragt, wo ich meinen damaligen grauen Fuehrerschein bekam. Dort erklaerte man mir, ich koennte in D nicht diesen Kreditformfuehrerschein beantragen, weil ich keinen Wohnsitz mehr in D habe.
Hier auf dem Amt in Portugal bekaeme ich nur einen p. Fuehrerschein, was ich aber nicht moechte.

Gruss
Caramelo
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Das gilt aber nur für die "normale" PKW-Klasse bzw. Motorrad. LKW und Anhänger sind befristet!

Also ich habe keine Befristung bei Anhängern, noch bei Mortorrädern.
Bei LKW nur bei "CE", der läuft bald ab...(C1E ist aber bei mir auch unbefristet)

LG
Sivi
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Genauso ist das Caramelo. Du hast im Moment keine Chance.
Ich habe die Erfahrung gemacht, hier in Deutschland, es gibt große Unterschiede von Landkreis zu Landkreis und von Bearbeiter zu Bearbeiter. Ist eigentlich wie in Portugal.
Wenn ich in deiner Situation in Portugal leben würde, würde ich das Problem nur angehen, wenn es unbedingt notwendig ist.
Du darfst mit der alten DEU Fahrerlaubnis fahren, wenn du dich an die Regeln hälst also den Schein registrieren läßt und die Erklärung mitführst.
"Never touch a running system" haben wir früher oft gesagt (auch in der Wartung in Beja kannte man den Spruch).
Gruß
Uwe
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Uschi, schau doch mal nach, vielleicht werden dann einige Deiner Fragen beantwortet.
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Danke Lisa fuer die Auskunft.

Gruss
Caramelo
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Auch ein verlorener Führerschein müßte in D beantragt werden.

Das stimmt nicht, sondern in dem Land wo der Wohnsitz ist.
Uschi, schau doch mal nach, vielleicht werden dann einige Deiner Fragen beantwortet.

Und dort steht:
Für die Ausstellung eines neuen Führerscheins ist die Straßenverkehrsbehörde an Ihrem neuen Wohnsitz zuständig. Sie benötigen jedoch einen Nachweis über den Umfang Ihrer Fahrerlaubnis. Diesen erhalten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren verloren gegangenen Führerschein ausgestellt hatte bzw. bei der Fahrerlaubnisbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr letzter ordentlicher Wohnsitz in Deutschland liegt.
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Hallo HeiMa,
einen deutschen Führerschein kann man nur beantragen, wenn man in Deutschland seinen Wohnsitz hat.
Verliert z.B. Caramelo ihren deutschen Führereschein in Portugal und hat keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, kann sie ihren Führerschein nur in Portugal beantragen und erhält, nachdem sie den portugiesischen Behörden einen Nachweis ihrer deutschen Fahrerlaubnis erbracht hat, eine portugiesische Fahrerlaubnis.
Diese ist dann aber auch mit allen Pflichten und Fristen einer portug. Fahrerlaubnis verbunden, hier besonders die ärztliche Begutachtung ab einem bestimmten Alter.
Offen ist auch, wie die portugiesischen Behörden mit der alten Führerscheinklasse 3 umgehen. In Deutschland hat man eine Besitzstandswahrung, d.h. in einer neu ausgestellten Fahrerlaubnis werden alle Klassen eingetragen, die früher mit der alten Klasse 3 zu fahren waren. In Portugal wird man wohl nur die Klasse B erhalten, weil diese Besitzstandswahrung hier keine Gültigkeit hat.
Ich denke, das Lisa´s Posting dahingehend gemeint war.
Hoffe zur Aufklärung beigetragen zu haben.
Gruß
Uwe
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Hallo Uwe,

du hast natürlich Recht, sobald man seinen Führerschein in den port.FS umtauscht oder umtauschen muss, hat man auch die Sache mit der Gültigkeit und ärztl.Untersuchung ab einem bestimmten Alter.
Offen ist auch, wie die portugiesischen Behörden mit der alten Führerscheinklasse 3 umgehen. In Deutschland hat man eine Besitzstandswahrung, d.h. in einer neu ausgestellten Fahrerlaubnis werden alle Klassen eingetragen, die früher mit der alten Klasse 3 zu fahren waren. In Portugal wird man wohl nur die Klasse B erhalten, weil diese Besitzstandswahrung hier keine Gültigkeit hat.


Auch in Portugal müsste man die entsprechenden Klassen eintragen.

Für alle die es interessiert, hier die Liste mit den entsprechenden Klassen:
(Seite 9-14 betrifft den deutschen FS)

edit: ist auch noch der Link zur portugiesischen Version.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Olá a Todos,
unser geschätzter Herr Dr. A. Rathenau, hat wieder einen m.E sehr lesenswerten und informativen Beitrag zum Thema EU-Führerscheine geschrieben.


Der neue EU-Führerschein hat Kreditkartenformat und kann neben den bisherigen Angaben einen Mikrochip enthalten, der ihn fälschungssicherer macht. Dieses steht den Mitglieds-staaten frei.
Die Richtlinie verfolgt unter anderem den Zweck, den Führerschein-Tourismus zu bekämp-fen. Die sehr unterschiedlichen Regelwerke in Europa hatten es bislang einfach gemacht, den Führerscheinentzug aufgrund von Straßenverkehrsdelikten dadurch zu unterlaufen, dass die Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedsstaat erworben wurde. Zukünftig wird zur Er-leichterung der Zusammenarbeit der Behörden ein EU-Führerscheinnetz für den Datenaus-tausch eingerichtet. Es wird festgelegt, dass jede Person nur Inhaber eines Führerscheines sein kann. Daher müssen die Behörden zukünftig Nachforschungen anstellen und Anträge auf Erteilung eines Führerscheins ablehnen, wenn der Antragsteller in einem anderen EU-Mitgliedsstaat den Führerschein eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen bekommen hat.
Die größte Neuerung ist die Einführung einer Gültigkeitsdauer des Führerscheins. Diese be-trägt 10 Jahre für alle Autos, Motorräder, Trikes und andere fahrbare Untersätze.
Dabei können die einzelnen Mitgliedsstaaten diese Gültigkeitsdauer auf 15 Jahre anheben, wie es in Deutschland vorgesehen ist. Die Fahrerlaubnis für Bus- und Lastwagenfahrer hingegen wird auf jeweils 5 Jahre beschränkt.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Führerschein unter Vorlage eines aktuellen Fotos und Angaben zur Person neu beantragt werden, ähnlich wie beim Ausstellen eines neuen Personalausweises. Der Führerscheininhaber behält dabei alle Rechte.
Eine Führerschein-Nachprüfung ist europaweit nicht durch die Richtlinie vorgeschrieben, ebenso wenig wie ein Gesundheitstest. Ob derartige Tests eingeführt werden, bleibt den Mitgliedsstaaten vorbehalten. Darüber hinaus können die Mitgliedsstaaten die Gültigkeits-dauer von Führerscheinen bei Personen über 50 Jahren weiter begrenzen. Für portugiesische Pkw-Führerscheine galt bislang bereits die Regelung einer Altersgrenze von 65 Jahren mit einer Verlängerungsmöglichkeit von zunächst 5 Jahren und darauf folgend jeweils 2 Jahren nach Vorlage eines ärztlichen Attests.

Deutschland hat sich bereits auch für die Zukunft gegen derartige Regelungen entschieden.
Für diejenigen, die häufig im europäischen Ausland unterwegs sind, empfiehlt sich bereits jetzt der Umtausch des alten Führerscheins in das bereits erhältliche einheitliche Kartenmo-dell, da dieses Verkehrskontrollen und den Umgang mit Behörden vereinfacht.
Häufig kommt es in Portugal zu Unrecht bei Kontrollen zu Beanstandungen älterer Führer-scheinmodelle anderer EU-Staaten. Diese müssen jedoch in Portugal anerkannt werden.
Nach dem Ende der Umsetzungsfrist der Richtlinie im Jahr 2012, behalten die alten Führer-scheine ihre Gültigkeit und müssen anerkannt werden. Es wurde eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2033 vereinbart, in der ein Umtausch der alten Führerscheinmodelle nicht verpflichtend ist.

Für das Ausstellen der Führerscheine ist in Portugal das IMTT (Instituto da Mobilidade e dos Transportes Terrestres) zuständig. Das IMTT ist Nachfolgebehörde der „Direcção-Geral de Viação” (kurz: DGV), die es seit dem 25. Juli 2007 nicht mehr gibt. Aus der DGV sind zum ei-nen das IMTT, welches für Fahrzeugdokumente zuständig ist und zum anderen die
„Autoridade Nacional de Segurança Rodoviária“ (kurz: ANSR), die im Bereich der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Verkehrssicherheit tätig ist, geworden.
Für Inhaber eines gültigen Führerscheins, die ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat als dem Staat, in dem der Führerschein ausgestellt worden ist, verlegen, gilt der Führerschein bis dahin grundsätzlich ohne Umtausch weiter. Der Aufnahmestaat kann jedoch auf dem Führerschein Vermerke anbringen. Nationale Rechtsvorschriften kann der Aufnahmemitgliedstaat hinsichtlich folgender Gesichtspunkte anwenden:
- ärztliche Untersuchungen in den selben Zeiträumen wie für inländische Führerschein-inhaber;
- Gebühren, die in Verbindung mit dem Besitz des Führerscheins stehen;
- Bußgelder ;
- Einschränkungen, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung des Führerscheins.
Als ordentlicher Wohnsitz wird hierfür der Ort angesehen, an dem eine Person sich während mindestens 185 Tagen pro Kalenderjahr aufgrund persönlicher und beruflicher Bindung aufhält. Bei einer Person, deren berufliche Bindungen zu einem anderen Ort bestehen, als ihre persönlichen Bindungen und die sich deswegen an verschiedenen Orten mehrerer Mit-gliedstaaten aufhält, wird der Ort als Wohnsitz angenommen, an dem sich die persönlichen Bindungen befinden, sofern die Person regelmäßig dorthin zurückkehrt.
In Portugal haben Residenten die Auflage, sich nach dieser Zeit innerhalb von 30 Tagen bei der regionalen Stelle des IMTT in der Führerscheindatei registrieren zu lassen. Diese 30-Tagesfrist läuft ab den 185 Tagen oder ab dem Zeitpunkt, an dem man als Resident eingetra-gen ist – je nachdem was früher eintritt.


Quelle:

Dr. Rathenau & Kollegen
PORTUGAL - Algarve
Rua António Crisógono dos Santos, 29, Bl. 3, Escr. B, D, E, P-8600-678 Lagos
Tel: +351-282-780-270
Fax: +351-282-780-279
Email: anwalt@rathenau.com
Internet:
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Heute isses also passiert. Frau wurde von den Transitos angehalten und musste 60 Euronen multa bezahlen, weil das o.g. Papier , das laut Stiefelkater nicht von der IMTT sondern von der ANSR ausgestellt wird (m.E. Blödsinn), nicht vorhanden war.

Die Fakten:

1. Wir sind nicht resident, weil nie länger als 185 Tage im Jahr in P, haben deutschen
Wohnsitz, deutschen Firmensitz, sowie deutsche sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung (Frau) in D.

2. Frau hat dt. Plastikführerschein aller Klassen (auch Bus und Lkw), gültig.

3. Wir haben seit 1998 dieselben Fahrzeuge auf unsere Namen mit der Adresse unseres
Ferienhauses in P angemeldet.

4. Wir sind der Landessprache mächtig.

5. Wir sind mit allen Fahrzeugen schon zigmal ohne Beanstandung kontrolliert worden,
mit besagten EU-Plastik Führerscheinen.

Der Stiefelkater kramte auf Nachfrage einen codigo da estrada von 2006 aus dem Kofferraum seiner Dienstlimousine und verwies auf eine Vorschrift, nach der Residenten aus der EU o.g. Zettel dabei haben müssen.(sic!) Die Nummer des Paragraphen ist der Frau wegen des inzwischen stark geschwollenen Halses leider entfallen. Im Falle einer Nichtbezahlung der multa wollte unserer wackerer Gesetzeshüter den Führerschein einbehalten und durch eine "Guia" ersetzen. Dies hätte das endgültige Verschwinden des in unserem Gewerbe doch sehr wichtigen Dokumentes in den Aktenschränken irgendeiner Behörde dieses schönen Landes bedeutet.
Also wurden die 60 Euronen um des lieben Friedens willen schweren Herzens bezahlt.

Jetzt meine Frage an alle Rechtskundigen: Dürfen die das?
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Hallo Arvid,

die dürfen das, da Ihr das Fahrzeug mit portugiesichen Zulassung bewegt. Ihr werdert in dem Falle wie Residenten behandelt und die müssen ihren EU Führerschein in Portugal, nicht abgeben aber registrieren lassen.

Da nützt der dickste Hals nicht, Deine Frau reiht sich nur in Reihe von anderen ein, die auch bezahlt haben.

Wenn Du das über einen profisonellen Dokumentenbesorger, wie Alfonso in Portimão machen läßt, kostet es 10 €.

Die restlichen 50 € der Strafe hättet Ihr gut zum Essen und Trinken nutzen können.

Grüße
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Hallo Arvid,
euer Stiefelkater hat keine Ahnung.Wenn du einen Wohnsitz in D. hast bist du auch kein Resident und kannst mit deinem deutschen Führerschein in P. unterwegs sein. Die Registrierung in P. ist nicht erforderlich.Ich kann mit meinem deutschen Führerschein selbstverständlich auch Fahrzeuge mit port. Kennzeichen fahren.
Ich hatte vor 6 Monaten den gleichen Fall.Mein Stiefelkater hat aber dann Runpelstielzchen kennengelernt. Aufgrund meiner Hartnäckigkeit hat er mich ziehen lassen.
An eurer Stelle würde ich mir das Geld wieder holen.Denn der Stiefelkater hat einen Chef !
Ich bin inzwischen so selbstbewusst,dass ich dem Stiefelkater und auch seinem Boss erzähle wer hier letztendlich das Katzenfutter bezahlt.

Im Laufe des letzten Jahres wurde ich ca. 20 mal kontrolliert.

Gruss nach Frankfurt
Nassauer
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

3. Wir haben seit 1998 dieselben Fahrzeuge auf unsere Namen mit der Adresse unseres
Ferienhauses in P angemeldet.

Hallo Arvid,

hör auf Lothar!!!

Nach Papierlage sieht es so aus:

fester Wohnsitz ist euer (Ferien) haus. (Muß ja so sein, sonst hättet ihr die Fahrzeuge nicht mit dieser Anschrift zulassen können.)

Damit habt ihr bereits entschieden, dass ihr "Residenten" seid, auch wenn ihr euch nicht so fühlt.
Ob ihr irgendwo in der Welt weitere Wohnsitze habt, ist unerheblich und ob ihr mehr oder weniger als 185 Tage im Jahr in Portugal seid, ist eure persönliche Entscheidung.

Es sei denn, Nassauer hat für seine Aussage neuere und weiterführende Grundlagen zu bieten.
Wenn nicht, dann müsst ihr eure Führerscheine registrieren lassen. Nachzulesen unter:



Gruß
Uwe
 
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Hallo Uwe,
an einer Stelle irrst du offensichtlich.
Ich bin kein Resident und habe trotzdem Fahrzeuge in P. auf meinen Namen zugelassen. Ohne ein Problem oder Trick.Mein Hauptwohnsitz ist immer noch D.
Mein Personalausweis mit deutscher Adresse und mein EUweit geltenter Führerschein ermöglichen es mir meine Autos, die meiner Nachbarn oder Mietwagen in P.zu fahren. Auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, ist in diesem Fall unerheblich.
Wie ich bereits zuvor geschrieben habe wird das von der Mehrzahl der hiesigen Sheriffs genauso gesehen. Deshalb darf man sich von einem Erbsenzähler in Uniform nicht ins Boxhorn jagen lassen.
Gruss
Nassauer
 
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@sobreiro
Hallo Uwe,
das ist doch Quark. Dein Link der dt. Botschaft bezieht sich explizit auf Residenten.
Vor 12 Jahren hat hier jeder ein Auto auf seinen Namen anmelden können, sofern er eine NIF hatte. Wurde uns seinerzeit von der Guarda Fiscal empfohlen, damit der Nerv mit den dt. Autos endlich aufhört.Letzes Jahr ging das auch noch, hat ein Kunde von mir (nicht resident,Ferienhaus) in Lagos ohne Probleme gemacht. The times, they are achanging. Allerdings gibt es seit 2009 eine EU RiLi, nach der Fzge nur noch auf den Erstwohnsitz des Halters zugelassen sein dürfen, kann aber im Text des gestiefelten Katers von 2006 unmöglich schon drin sein.
Hatte mir detailliertere Rechtskenntnisse erhofft, schlaumeiern kann so mancher.
Wo steht das denn im port. Gesetz?
Na egal,holen wir uns halt den Wisch....

Grüsse aus Frankfurt
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Mein Personalausweis mit deutscher Adresse und mein EUweit geltenter Führerschein ermöglichen es mir meine Autos, die meiner Nachbarn oder Mietwagen in P.zu fahren. Auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, ist in diesem Fall unerheblich.
Dein Auto ist auf Deinen Namen zugelassen.
Das Auto Deiner Nachbarn darfst Du ohne Declaração nicht fahren - das ist nötig, weil - wie bei Mietwagen der Mietvertrag - hier eine Erlaubnis des Eigentümers (in P) zum Führen des Wagens vonnöten ist.
Immer vorausgesetzt, dass Du Dich nur vorübergehend in Portugal aufhältst.
Umgekehrt darf aber auch kein Resident trotz deutschen Führerscheines ein Auto mit deutschem Kennzeichen in Portugal fahren!!! :klatsch:
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

@sobreiro
Hallo Uwe,
das ist doch Quark.
Hatte mir detailliertere Rechtskenntnisse erhofft, schlaumeiern kann so mancher.
Wo steht das denn im port. Gesetz?

Hallo Arvid,

tut mir leid, dass dir mein Beitrag nicht gefällt.

Dafür gefällt mir dein Ton nicht.

Damit sollten wir unseren Dialog beenden.
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Hatte mir detailliertere Rechtskenntnisse erhofft, schlaumeiern kann so mancher.
Wo steht das denn im port. Gesetz?
Du hast doch geschrieben, dass Du der port. Sprache mächtig bist!
Dann suche doch einmal , dort wirst Du sicher kompetent fündig, um Deine Frage dann auch selbst beantworten zu können!!
 
AW: Deutscher Führerschein in Portugal!

Um mal zum Thema zurueckzukommen.
Dass ich meinen EU-Fuehrerschein registrieren lassen muss, habe ich erst bei einer Polizeikontrolle erfahren, die mich aber ohne Multa laufen liess. Jetzt wohne ich bereits neun Jahre hier, wie soll ich denen auf dem Amt erklaeren, dass ich den Schein jetzt erst registrieren lassen will? Die brummen mir doch wahrscheinlich erst recht was auf, also fahre ich weiter wie bisher und hoffe, dass ich nicht erwischt werde.
Oder hat da jemand eine andere Erfahrung?
 
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