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Führerschein in Portugal machen

louco

Amigo
Teilnehmer
Hat dieses schon jemand gemacht?
Natürlich wegen Verlust in D.
Inwieweit wird dieses überprüft?
 
AW: Führerschein in Portugal machen

Hat dieses schon jemand gemacht?
Natürlich wegen Verlust in D.
Inwieweit wird dieses überprüft?

Ich habe das nicht gemacht, aber ich habe gehört, daß das (zum Glück) sehr streng überprüft wird und wenn man erwischt wird, wird es (Gott sei Dank) hart bestraft.
 
AW: Führerschein in Portugal machen

Ich wollte eine Antwort und keine Beurteilung.
Und was hat das mit Tourismus zu tun, wenn man hier lebt.

Überprüfen sie es? Wie?
 
AW: Führerschein in Portugal machen

Es wird überprüft. Durch die allgemeine Internetvernetzung können auch die inzwischen sehr fortschrittlichen portugiesischen Behörden eine Auskunft aus Deutschland abrufen. Du musst auch beim Antrag angeben, ob Du breits einen Führerschein hast oder hattest.
 
AW: Führerschein in Portugal machen

Hier mal ein Seite mit ein paar Infos dazu:
FÜHRERSCHEINENTZUG UND FAHRVERBOT
22 FRAGEN UND ANTWORTEN

Das sind die Bedingungen, die an den EU-Führerschein geknüpft sind:
Der Führerscheinanwärter muß mindestens 185 Tage seinen Lebensmittelpunkt
und eine Meldeadresse im Land haben.
Eine nach dem Führerscheinentzug in Deutschland verhängte Sperrfrist
muß unbedingt eingehalten werden, bevor ein neuer Führerschein im EU-Ausland
gemacht werden darf.



Ich weiß jetzt nicht ob es dir um die MPU geht, aber dazu steht dort:
18. Hilft mir eine ausländische Fahrerlaubnis weiter, wenn ich hier zur MPU müßte?
Besonders interessant ist ein ausländischer Führerschein für Fahrer, die in Deutschland zur Teilnahme
an der MPU verpflichtet sind.
Deutsche Behörden und Gerichte sind mangels entsprechender Hoheitsrechte an sich nicht befugt,
eine im Ausland erteilte Fahrerlaubnis zu entziehen. Nach § 69 b Absatz 1 StGB hat die Entziehung der
Fahrerlaubnis aber die Wirkung, daß ihnen das Recht aberkannt wird, im Inland von der ausländischen
Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. In diesem Sinne entschied zuletzt das VG München am
13.01.2005 (Az. M 6b S 04.5543.). Dies kommt im Ergebnis einem Fahrverbot gleich.
Der Fahrer kann auf Dauer nicht der MPU entgehen. Das Bundesverkehrsministerium empfiehlt
grundsätzlich in allen Fällen: Finger weg vom EU-Führerschein.

In Kurzform heißt das, dass du den FS in Portugal nach deiner Sperrfrist in D machen kannst, wenn du länger als 185 Tage im Jahr in P lebst. Wenn du in D zur MPU verpflichtest wurdest, ist dein neuer FS in D nicht gültig.
 
AW: Führerschein in Portugal machen

Super, danke, dass ist genau das, was ich wissen wollte.
Alles andere sind nur Spekulationen.
Die Person lebt hier und möchte hier (in Portugal) fahren.
 
AW: Führerschein in Portugal machen

mal ein frage...
folgendes ich habe hier in D mein führerschein gemacht und habe auch keine punkte in flensburg, keine probleme mit polizei noch muss ich MPU machen...

was ich wissen will ist ob ich in portugal das motorrad führerschein machen kann und dann hier in D umschreiben bzw ob das geht!
 
@louco, Du wirst das schon noch kapieren. Hier sind viele päpstlicher als der Papst oder tun zumindest so.

An die totale Vernetzung glaube ich nicht. Datenschutz gilt auch für Behörden und erst recht, wenn sie verschiedenen Ländern angehören. Ich bekomme keine Einträge in Flensburg, wenn ich im Ausland zu schnell fahre. Umgekehrt habe ich keine Nachteile im Ausland, wenn ich in Deutschland Ordnungswidrigkeiten begehe.

Wird mir mein Führerschein entzogen, dann habe ich keine Berechtigung zum Fahren eines Autos. Nirgends auf der Welt. Mache ich einen neuen Führerschein in einem anderen Land, dann sollte der zumindest dort gelten.

Das Thema Führerschein in EU ist nicht ganz trivial. Ich denke, auf Nummer sicher gehst Du so:

In PT zum Führerschein machen anmelden und alle Dokumente wahrheitsgemäß ausfüllen. Nicht weil Du so ein toller Hecht bist, sondern um Dich selbst zu schützen. Kommst Du so zu einem neuen Führerschein, dann kannst Du sicher sein, dass er auch gilt. Beantwortest Du Fragen falsch, kann es dumm laufen. Rechtliche Konsequenzen und im Falle eines Unfalls Verlust der Versicherungsschutzes.
 
Ähhh, Dom. Der Post, auf den du anwortest, ist 10 Jahre alt.
Denke nicht, das ihn das heute noch juckt :-D
 
Wow, wie die Zeit vergeht. Ich dachte, ich hätte erst heute morgen geantwortet und schon sind 10 Jahre um. Wie man sich täuschen kann :) Und vor 10 Jahren gab es ja noch keine DSGVO. Vielleicht waren deshalb alle etwas panisch im Hinblick auf die totale Vernetzung.
 
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