• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Steuerliche Aspekte der freiberuflichen Tätigkeit in Portugal

Bei Software ist auch abzuklären, ob Quellensteuer abgeführt werden muss (fällt bei mir zB. in der Werbung an).

Wäre mir neu, da ich für die deutsche Firma eine maßgeschneiderte Lösung für den In-House Betrieb pflege und weiterentwickle. Das ganze wird nicht vermarktet und hat mit Lizenzen etc. nix zu tun, da es nur für den Eigengebrauch der Firma bestimmt ist. Danke für den Tip, ich werde es noch mal von professioneller Seite betrachten lassen.
 
Hallo @TheMM . Hast Du das schon umgesetzt mit der Softwareentwicklung für deutsche Firmen auf Rechnung? Ich mache das auch gerade.

Allerdings hat mein Steuerberater hier in Portugal gemeint ich kann erst Rechnungen schreiben, wenn ich für die Firma eine "MOD 21-RFI"-Formular ausgefüllt und von der AT bestätigt bekomme. Das Formular hat den Titel "Pedido de dispensa total ou parcial de retencao na fonte do imposto português" und bezieht sich auf das Doppelbesteuerungsabkommen.

Ich habe das so verstanden, dass portugiesische Firmen eine Teil des Rechnungsbetrags abziehen und quasi als IRS-Vorauszahlungen für mich an die AT abführen müssen. Für ausländische Firmen wäre das ja doch etwas kompliziert und ich dachte ausländische Firmen wären generell davon ausgenommen? Oder muss man tatsächlich ein solches Formular für jede ausländische Firma ausfüllen für die man eine Dienstleistung erbringt und abrechnet? Das wäre ja super kompliziert.
 
Allerdings hat mein Steuerberater hier in Portugal gemeint ich kann erst Rechnungen schreiben, wenn ich für die Firma eine "MOD 21-RFI"-Formular ausgefüllt und von der AT bestätigt bekomme. Das Formular hat den Titel "Pedido de dispensa total ou parcial de retencao na fonte do imposto português" und bezieht sich auf das Doppelbesteuerungsabkommen.

Ich habe das so verstanden, dass portugiesische Firmen eine Teil des Rechnungsbetrags abziehen und quasi als IRS-Vorauszahlungen für mich an die AT abführen müssen. Für ausländische Firmen wäre das ja doch etwas kompliziert und ich dachte ausländische Firmen wären generell davon ausgenommen? Oder muss man tatsächlich ein solches Formular für jede ausländische Firma ausfüllen für die man eine Dienstleistung erbringt und abrechnet? Das wäre ja super kompliziert.
Nur zum Verständnis: willst du selbstständig in Portugal arbeiten und Rechnungen an Kunden in Deutschland schicken oder umgekehrt?

Wenn du in Portugal sitzt und Rechnungen an deutsche Kunden schicken willst, ist das nämlich Quatsch. Die Quellensteuer muss dann vom Kunden in Deutschland abgeführt werden und in dem Fall schickst du einen Freistellungsantrag ans deutsche Bundeszentralamt für Steuern.

Rechnungen kannst du dann aber trotzdem schon schreiben, denn ohne Freistellung ist die Quellensteuer halt 15%. Mit Freistellung sinkt sie auf 10%, die Differenz kannst du dir aber nachträglich zurückholen (mit Steuerbescheinigung des Kunden).
 
@Osgood: Danke für die Antwort!
Ja ich will selbständig in Portugal arbeiten und Rechnungen an Kunden in Deutschland (und später auch an Kunden aus anderen Ländern) schicken. Ich biete Dienstleistungen an (Softwareentwicklung und Beratung).

Aber ich verstehe das mit der Quellensteuer nicht. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (PT-DE) sind doch die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit alleine in Portugal steuerpflichtig. D.h. die Kunden in Deutschland müssten den vollständigen Rechnungsbetrag zahlen und ich hier (in Portugal) mit meinem persönlichen Steuersatz versteuern. Wohin sollten die Kunden in Deutschland denn die Steuern abführen?

Rechnungen kannst du dann aber trotzdem schon schreiben, denn ohne Freistellung ist die Quellensteuer halt 15%. Mit Freistellung sinkt sie auf 10%, die Differenz kannst du dir aber nachträglich zurückholen (mit Steuerbescheinigung des Kunden).

Dieses Verfahren bezieht sich meiner Meinung nach auf Lizenzeinnahmen nicht auf Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit.
 
@Osgood: Danke für die Antwort!
Ja ich will selbständig in Portugal arbeiten und Rechnungen an Kunden in Deutschland (und später auch an Kunden aus anderen Ländern) schicken. Ich biete Dienstleistungen an (Softwareentwicklung und Beratung).

Aber ich verstehe das mit der Quellensteuer nicht. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (PT-DE) sind doch die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit alleine in Portugal steuerpflichtig. D.h. die Kunden in Deutschland müssten den vollständigen Rechnungsbetrag zahlen und ich hier (in Portugal) mit meinem persönlichen Steuersatz versteuern. Wohin sollten die Kunden in Deutschland denn die Steuern abführen?

Dieses Verfahren bezieht sich meiner Meinung nach auf Lizenzeinnahmen nicht auf Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit.
Da das Formular Mod21 der Quellensteuer dient, bin ich davon ausgegangen, dass deine Software auch unter Lizenzeinnahmen fällt. Der Vertrieb von Software geht ja in der Regel mit einer Lizenzüberlassung einher.



Mir erschließt sich jedenfalls nicht, warum du das sonst benötigen solltest. Quellensteuer müsstest du selbst in Portugal nur abführen, wenn DU die Rechnungen bezahlst ... nicht, wenn du sie verschickst. Das ist ja der Sinn und Zweck der Quellensteuer - sie wird an der Quelle des Einkommens erhoben.

Wenn du die Rechnungen verschickst, ist zu klären inwiefern das unter Lizenzüberlassung fällt. Und dann müssten deine Kunden Quellensteuer in Deutschland abführen. Andernfalls hast du in PT eigentlich keine Abgaben auf die Rechnungen, die Umsatzsteuer führt ja im Reverse Charge Verfahren ebenfalls der Kunde in Deutschland ab.

Ich bin ja auch selbstständig und führe nichts von den Rechnungsbeträgen ans portugiesische Finanzamt ab (außer halt der Steuer auf den Jahresgewinn).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich verstehe eben auch nicht warum ich das Formular brauche, weil keine Lizenzüberlassung involviert ist. Aber der Steuerberater/contabilista meinte die deutsche Firma würde das Formular brauchen, konnte mir aber nicht erklären warum. Er hatte die Info wohl nach Rückfrage von der AT weil er sich selbst nicht sicher war.

Wenn du die Rechnungen verschickst, ist zu klären inwiefern das unter Lizenzüberlassung fällt. Und dann müssten deine Kunden Quellensteuer in Deutschland abführen. Andernfalls hast du in PT eigentlich keine Abgaben auf die Rechnungen, die Umsatzsteuer führt ja im Reverse Charge Verfahren ebenfalls der Kunde in Deutschland ab.

Ich hätte aber kein Problem damit, wenn mir das Finanzamt meine Einnahmen zu Lizenzeinnahmen umdeklarieren würde, dann müsste ich ja effektiv nur 10% Steuern zahlen ;)

Ich bin ja auch selbstständig und führe nichts von den Rechnungsbeträgen ans portugiesische Finanzamt ab (außer halt der Steuer auf den Jahresgewinn).

Genau so habe ich mir das bisher auch vorgestellt.
 
Ich verstehe eben auch nicht warum ich das Formular brauche, weil keine Lizenzüberlassung involviert ist. Aber der Steuerberater/contabilista meinte die deutsche Firma würde das Formular brauchen, konnte mir aber nicht erklären warum. Er hatte die Info wohl nach Rückfrage von der AT weil er sich selbst nicht sicher war.
Im Zweifel kannst du dir natürlich noch eine Zweitmeinung von einem anderen Steuerberater einholen. Mir scheint das jedenfalls unsinnig, denn du bezahlst die Rechnungen ja nicht, von daher gibt es keinen Grund, warum du die deutsche Firme von der Abzugssteuer in Portugal befreien solltest. Und wenn, dann müsste auch die Firma die Freistellung beantragen und nicht du, denn die gilt ja jeweils nur pro Klient und nicht pauschal für dich und damit alle deine Kunden.

Ich hätte aber kein Problem damit, wenn mir das Finanzamt meine Einnahmen zu Lizenzeinnahmen umdeklarieren würde, dann müsste ich ja effektiv nur 10% Steuern zahlen ;)
Einkommenssteuer kommt trotzdem noch ganz normal on top. Also 10% verliere ich zB. ans deutsche Finanzamt über die Quellensteuer und die restlichen 90% muss ich ganz normal als Einkommen in PT versteuern. Weniger wird's dadurch also leider nicht. :(;)
 
@Micha76 - Dein "Steuerberater" irrt sich gewaltig, das ist nämlich "normal" nicht so.

Wenn du in PT steuerpflichtig und einer registrierten selbständigen Tätigkeit nachgehst, dann erstellst du ganz normal eine Rechnung an ein DE-Unternehmen (oder sonst EU), wie sonst auch.

Einzig und allein musst du auf 2 Angaben achten:
1. Firma und Ust-Nr. des RG-Empfängers (und deine auch ;) ...) müssen einander entsprechen (da Abgleich mit der EU-Finanz-Datenbank)
2. Du stellst in der Regel die RG ohne Umsatzsteuer aus (IVA), d.h. nur Netto-Betrag mit Vermerk "Isento de IVA, Artº 6º do CIVA"

Das reicht vollkommen, wenn man RG zwischen 2 Unternehmen in der EU ausstellt.
Und genau so habe ich auch in den vergangenen Jahren meine RG nach DE ausgestellt.

Ansonsten, frag mal in einem (größeren) Steuerbüro nach, ist ja nichts von einem anderen Stern... keine Ahnung, nach was dein Steuerberater sich da erkundigt hat.
.
 
Danke für eure hilfreichen Antworten!

@ALISAN: genauso habe ich mir das bisher auch gedacht und in verschiedenen Quellen im Internet auch so gelesen.Ich denke mein Steuerberater hat sich hier schlicht vertan. Danke auch für den Hinweis welcher Vermerk für die IVA notwendig ist.

Ich habe noch eine Frage. Wenn ich eine Rechnung im Portal das Financas erstelle ("Emitir Fatura"), muss ich dann später auch den entsprechenden Zahlungsbeleg mit "Emitir Recibo" erstellen, oder ist das optional?
 
"Emitir Fatura", wenn man die RG später bezahlt bekommt... nicht vergessen, die entsprechende Quittung "Recibo" dann auch auszustellen.
"Emitir Fatura Recibo", wenn man im Prinzip den RG-Betrag schon bekommt/bekommen hat.

BEIDE (Fatura & Recibo) müssen eingetragen sein, um den Vorgang abzuschließen.

.
 
@Micha76 Wenn du in PT steuerpflichtig und einer registrierten selbständigen Tätigkeit nachgehst, dann erstellst du ganz normal eine Rechnung an ein DE-Unternehmen (oder sonst EU), wie sonst auch.

Einzig und allein musst du auf 2 Angaben achten:
1. Firma und Ust-Nr. des RG-Empfängers (und deine auch ;) ...) müssen einander entsprechen (da Abgleich mit der EU-Finanz-Datenbank)
2. Du stellst in der Regel die RG ohne Umsatzsteuer aus (IVA), d.h. nur Netto-Betrag mit Vermerk "Isento de IVA, Artº 6º do CIVA"

Genau so sieht es aus, und genau so mache ich das nun seit einer Weile. Ich verkaufe ja keine Software, sondern eine Dienstleistung. Ich glaube da kam das wesentliche Missverständnis her, das dann zu der Annahme von Quellbesteuerung führte.

Grüße,
Marc
 
Zurück
Oben