Hallo,
Ich plane dieses Jahr nach Portugal auszuwandern. Dabei ist mir wichtig, dass ich meine in Deutschland angemeldete freiberufliche Tätigkeit möglichst nahtlos in Portugal anmelden kann.
Vorweg: ich suche keine steuerliche Beratung, dafür hole ich mir in PT vor Ort einen Experten. Des Weiteren geht es um eine komplette Auswanderung. In D ist danach weder eine Wohnung, noch Einkünfte oder Krankenversicherung vorhanden.
Mir ist noch nicht ganz klar wie und in welcher Reihenfolge ich die Behördengänge in D und PT erledigen muss.
Mein Plan bislang ist dies:
1. Ich miete mir eine Wohnung in PT (NIF habe ich, ausgestellt auf meiner deutschen Adresse)
2. Ich melde meinen Wohnsitz in PT an, erhalte somit das Certificado de registro(?)
3. Ich melde meinen Wohnsitz und somit auch mein Büro in D ab
4. Aus 3. folgt dass ich nicht weiter als Freiberufler in D gemeldet sein kann (gebe ich natürlich an das Finanzamt in D durch)
5. Ich melde mich als Selbständiger in PT an (das lasse ich durch eine Steuerkanzlei in PT regeln)
Undeutlich ist vor allem Punkt 2 und 3.. kann ich mich z.B. in Lissabon anmelden oder möchte man dort die Abmeldebescheinigung aus D sehen? Habe ich einen Schritt übersehen?
Vielen Dank!
Ich plane dieses Jahr nach Portugal auszuwandern. Dabei ist mir wichtig, dass ich meine in Deutschland angemeldete freiberufliche Tätigkeit möglichst nahtlos in Portugal anmelden kann.
Vorweg: ich suche keine steuerliche Beratung, dafür hole ich mir in PT vor Ort einen Experten. Des Weiteren geht es um eine komplette Auswanderung. In D ist danach weder eine Wohnung, noch Einkünfte oder Krankenversicherung vorhanden.
Mir ist noch nicht ganz klar wie und in welcher Reihenfolge ich die Behördengänge in D und PT erledigen muss.
Mein Plan bislang ist dies:
1. Ich miete mir eine Wohnung in PT (NIF habe ich, ausgestellt auf meiner deutschen Adresse)
2. Ich melde meinen Wohnsitz in PT an, erhalte somit das Certificado de registro(?)
3. Ich melde meinen Wohnsitz und somit auch mein Büro in D ab
4. Aus 3. folgt dass ich nicht weiter als Freiberufler in D gemeldet sein kann (gebe ich natürlich an das Finanzamt in D durch)
5. Ich melde mich als Selbständiger in PT an (das lasse ich durch eine Steuerkanzlei in PT regeln)
Undeutlich ist vor allem Punkt 2 und 3.. kann ich mich z.B. in Lissabon anmelden oder möchte man dort die Abmeldebescheinigung aus D sehen? Habe ich einen Schritt übersehen?
Vielen Dank!