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Planung der Behördengänge beim Auswandern nach Portugal

MuitoBom

Amigo
Teilnehmer
Hallo,

Ich plane dieses Jahr nach Portugal auszuwandern. Dabei ist mir wichtig, dass ich meine in Deutschland angemeldete freiberufliche Tätigkeit möglichst nahtlos in Portugal anmelden kann.

Vorweg: ich suche keine steuerliche Beratung, dafür hole ich mir in PT vor Ort einen Experten. Des Weiteren geht es um eine komplette Auswanderung. In D ist danach weder eine Wohnung, noch Einkünfte oder Krankenversicherung vorhanden.

Mir ist noch nicht ganz klar wie und in welcher Reihenfolge ich die Behördengänge in D und PT erledigen muss.

Mein Plan bislang ist dies:
1. Ich miete mir eine Wohnung in PT (NIF habe ich, ausgestellt auf meiner deutschen Adresse)
2. Ich melde meinen Wohnsitz in PT an, erhalte somit das Certificado de registro(?)
3. Ich melde meinen Wohnsitz und somit auch mein Büro in D ab
4. Aus 3. folgt dass ich nicht weiter als Freiberufler in D gemeldet sein kann (gebe ich natürlich an das Finanzamt in D durch)
5. Ich melde mich als Selbständiger in PT an (das lasse ich durch eine Steuerkanzlei in PT regeln)

Undeutlich ist vor allem Punkt 2 und 3.. kann ich mich z.B. in Lissabon anmelden oder möchte man dort die Abmeldebescheinigung aus D sehen? Habe ich einen Schritt übersehen?

Vielen Dank!
 
Abmeldebescheinigung interessiert niemanden, du kannst ja auch zwei gemeldete Wohnsitze haben (und sowas wie Zweitwohnsitzsteuer gibt es nur innerhalb Deutschlands). Die Bescheinigung brauchst du dementsprechend eigentlich nur für innerdeutsche Formalitäten wie zB. die Abmeldung von der Krankenkasse.

Letztendlich solltest du dich nur an die Fristen halten. In Deutschland muss man sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Auszug abmelden. In Portugal musst du nach spätestens 90 Tagen das Certificado de Registo beantragen.
 
Danke für die Antworten. Wenn ich es richtig verstehe, kann die Abmeldung eine Woche vorher bis zu zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Sollte also machbar sein die An- und Abmeldung relativ nahtlos zu organisieren.

Dann mal auf ins bürokratische Chaos, NIF und utente habe ich zumindest schon.
 
Hi MuitoBom...eine Frage, wie hast Du denn die Utente bekommen ohne eine Residencia zu haben?

Und da ich nicht nur fragen will sondern auch antworten :) : So wie ich das sehe heisst es Residencia und kann bei der örtlichen Camara beantragt werden...als EU-Bürger brauchst Du nicht zur SEF, sondern nur zur Camara...die haben aber teilweise wohl üppige Wartezeiten, es wäre also günstig, wenn Du 1-2 Monate vorher bei der "richtige" Camara einen Termin beantragst :)
 
> Hi MuitoBom...eine Frage, wie hast Du denn die Utente bekommen ohne eine Residencia zu haben?

Eine Utente Nummer erhält man wenn man in Portugal Covid bekommt und die entsprechende SNS Hotline wählt.
Lief so: Selbsttest positiv, Hotline angerufen, ich wurde am gleichen Tag zum lokalen Gesundheitscenter geschickt, dort habe ich 30 Minuten verbracht, wovon 28 Minuten mit der Empfangsdame die meine Daten in den Computer eingegeben und mir eine Utente Nummer ausgedruckt hat, dann 2 Minuten mit einem Arzt sprechen der dich zur Selbstisolation nach Hause schickt wenn du keine starken Symptome hast.


> es wäre also günstig, wenn Du 1-2 Monate vorher bei der "richtige" Camara einen Termin beantragst

Ist es nicht das hier:
Dort kann man mit etwa 2 Wochen Wartezeit einen Termin buchen, zumindest für Lissabon ('Como e onde pedir' -> '
Aceda ao calendário e selecione o dia e a hora disponíveis').
 
Aaah...super, Corona sorgt für Abkürzungzur Utente :)...klasse. 2 Wochen Wartezeit ist prima, Camara Loulé z.B. kann bis zu 2 Monaten dauern...Viel Erfolg
 
Die Abkürzung Covid zur Numero de Utente ist echt klasse :-D
Bei der Camara bekommt man eine Residencia, die 5 Jahre gültig ist, danach sollte sich die SEF kümmern.
Vielleicht dauert es nur noch 5 Jahre, bis ich da wieder einen Termin bekomme...
Einen brauche ich noch, da jedes Familienmitglied! einen eigenen braucht und man nicht mehrere auf einmal machen kann.
Da dort jetzt online keine mehr vergeben werden und man neue Telefonnummern hat, an die nie jemand ran geht oder nur, wenn sie eh keine Termine mehr frei haben, hab ich es aufgeben.
 
"... sowas wie Zweitwohnsitzsteuer gibt es nur innerhalb Deutschlands."
Das Problem betrifft aber auch andere Länder vgl. ! Außerdem: Finanzminister sind sehr erfinderisch, wenn es um neue Steuern und Abgaben geht. Im Zusammenhang mit der Abschaffung bzw. dem Auslaufen von NHR halte ich es nicht für ausgeschlossen, das etwas Ähnliches auch irgendwann in Portugal kommt. Mit EU-Recht (Freizügigkeit) würde es wohl nicht kollidieren, wie das Beispiel Deutschland zeigt.
 
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