Liebe Foris,
schon wieder muss ich dumm fragen: Soweit ich mich durch Foren gewühlt habe, muss ich den deutschen Führerschein innerhalb von 2 Monaten, nachdem ich die Aufenthaltsgenehmigung beantragt habe, in Portugal registrieren bzw. umschreiben. Auf meinem Führerschein von 2005 ist kein Ablaufdatum. Mein Auto hat noch eine deutsche Zulassung, hierfür habe ich aber 12 Monate Zeit, dies als Umzugsgut in Portugal anzumelden. So weit, so gut. ABER: Wenn ich einen portugiesischen Führerschein habe, darf ich ja eigentlich kein deutsches Auto mehr fahren von wegen Steuerhinterziehung. Ist ja irgendwie unlogisch, oder? Oder warte ich einfach auf gut Glück, bis ich das Auto umgemeldet habe und mache das mit dem Führerschein dann hinterher? Vielleicht einfacher, oder? Oder musste schon jemand Strafe zahlen, der nicht rechtzeitig umgetauscht hat?
Vielleicht kann mir jemand eine Empfehlung geben?
schon wieder muss ich dumm fragen: Soweit ich mich durch Foren gewühlt habe, muss ich den deutschen Führerschein innerhalb von 2 Monaten, nachdem ich die Aufenthaltsgenehmigung beantragt habe, in Portugal registrieren bzw. umschreiben. Auf meinem Führerschein von 2005 ist kein Ablaufdatum. Mein Auto hat noch eine deutsche Zulassung, hierfür habe ich aber 12 Monate Zeit, dies als Umzugsgut in Portugal anzumelden. So weit, so gut. ABER: Wenn ich einen portugiesischen Führerschein habe, darf ich ja eigentlich kein deutsches Auto mehr fahren von wegen Steuerhinterziehung. Ist ja irgendwie unlogisch, oder? Oder warte ich einfach auf gut Glück, bis ich das Auto umgemeldet habe und mache das mit dem Führerschein dann hinterher? Vielleicht einfacher, oder? Oder musste schon jemand Strafe zahlen, der nicht rechtzeitig umgetauscht hat?
Vielleicht kann mir jemand eine Empfehlung geben?