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Mitnehmzentrale analog zu Mitfahrzentrale?

G

Gelöschtes Mitglied 26053

Gast
Gast
Hallo liebe Mitglieder,

Ich muss eventuell wieder mit dem Auto nach Portugal, alles ist sehr im Fluss derzeit.

Da kam mir die Idee, bei der Mitfahrzentrale eine Mitfahrt anzubieten. Ist aber nicht einfach, da ich eher spontan reise und bei Fahrten mich ungern vorher festlege, wann ich eine Übernachtung mache. Und mit Mitfahrern im Doppelbett, ich weiß nicht. Manchmal fahre ich auch in die Nacht rein und schlafe hinten in meinem Kombi.

Einfacher wäre es, Dinge mitzunehmen, die jemand transportieren lassen möchte. Ich las mal Gesuche vor längerem in Ebay-Kleinanzeigen. Zwei "Mitnehmzentralen" habe ich gefunden, aber die sind ziemlich ausgestorben. Hat jemand noch eine Empfehlung?

Danke
Danny
 
Du solltest bei Transporten von und für Fremde immer bedenken, dass du im Ernstfall nicht versichert bist.
 
Du solltest bei Transporten von und für Fremde immer bedenken, dass du im Ernstfall nicht versichert bist.
Das stimmt nicht. Der Versicherungsschutz verfällt nur bei gewerblichen Fahrten, Mitfahrgelegenheiten fallen da in der Regel nicht drunter.
 
Das stimmt nicht. Der Versicherungsschutz verfällt nur bei gewerblichen Fahrten, Mitfahrgelegenheiten fallen da in der Regel nicht drunter.
Kannst ja mal erleben was passiert, wenn du schuldhaft einen Unfall verursacht hast und deine Fahrgäste dabei verletzt werden oder mitgenommene wertvolle Materialien Schaden nehmen.
 
Kannst ja mal erleben was passiert, wenn du schuldhaft einen Unfall verursacht hast und deine Fahrgäste dabei verletzt werden oder mitgenommene wertvolle Materialien Schaden nehmen.
Was sollte passieren? Solange die Fahrt nicht gewerblich ist, muss die Haftpflicht halt zahlen. Es gibt auch schon Urteile dazu, ab wann Gerichte von einer Gewinnerzielung ausgehen. Die Sache ist bei Mitfahrgelegenheiten seit Jahren rechtlich ziemlich klar geregelt und deine Aussage schlicht falsch.

Andernfalls wären Mitfahrportale auch längst aus dem Netz verschwunden, weil ohne Versicherungsschutz das Risiko für die Fahrer viel zu groß wäre.
 
Danke euch. Ich habe mal näher nachgeforscht. Aber um 100 Euro zu sparen, ist es mir den Aufwand wohl doch nicht wert. Der Bedarf ist wohl auch nicht zu hoch.
 
@Osgood

Die Haftpflicht deckt die entstandenen Schäden.
Allerdings können Zivilrechtlich noch so einige Ansprüche ( z.B. Schmerzensgeld) geltend gemacht werden, die die Versicherung nicht deckt.
Darüber sollte man sich im klaren sein und vor dem Fahrtantritt einen entsprechenden Vertrag unterzeichnen lassen.

Mal eben aus Gefälligkeit das Kind vom Nachbarn aus der Schule mitgenommen, kann im Ernstfall richtig teuer werden.
 
@Osgood

Die Haftpflicht deckt die entstandenen Schäden.
Allerdings können Zivilrechtlich noch so einige Ansprüche ( z.B. Schmerzensgeld) geltend gemacht werden, die die Versicherung nicht deckt.
Darüber sollte man sich im klaren sein und vor dem Fahrtantritt einen entsprechenden Vertrag unterzeichnen lassen.

Mal eben aus Gefälligkeit das Kind vom Nachbarn aus der Schule mitgenommen, kann im Ernstfall richtig teuer werden.
Nein, eine KfZ-Haftpflicht haftet auch bei Personenschäden und deckt damit Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Bei Personenschäden können Bei- und Mitfahrer Ansprüche gegenüber der KfZ-Haftpflicht des unfallverursachenden Halters geltend machen. Und die muss in Deutschland gesetzlich mindestens 7,5 Mio. € bei Personenschäden decken (bei den meisten Versicherungen faktisch deutlich höher), damit sollte man praktisch immer hinkommen.

Es wäre völliger Irrsinn, würde bei jeder Mitfahrt - sei es das Kind vom Nachbarn, die Kinder der Fußballmannschaft, Freunde, die Partnerin oder eine Mitfahrgelegenheit - jedes Mal kein Versicherungsschutz bestehen. Klar, wäre zumindest eine schöne Ausrede, um die Schwiegermutter nicht transportieren zu müssen... aber die Realität ist eine andere.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Möchte da gar nicht groß diskutieren, bin ja kein Rechtsverdreher.
Bei einem früheren Nachbarn von mir war das nach einem selbstverschuldeten Unfall so, dass seine ehemaligen Freunde deren zwei Kinder er mitgenommen hat (beide bei dem Unfall schwerletzt), ihn verklagt haben und er musste eine nicht unerhebliche Summe bezahlen.
Auch für die mitgeführten teuren Musikinstrumente, hat die Versicherung nur einen geringen Teil übernommen.
 
Möchte da gar nicht groß diskutieren, bin ja kein Rechtsverdreher.
Bei einem früheren Nachbarn von mir war das nach einem selbstverschuldeten Unfall so, dass seine ehemaligen Freunde deren zwei Kinder er mitgenommen hat (beide bei dem Unfall schwerletzt), ihn verklagt haben und er musste eine nicht unerhebliche Summe bezahlen.
Auch für die mitgeführten teuren Musikinstrumente, hat die Versicherung nur einen geringen Teil übernommen.
Das kann ja auch sein, dann muss aber mehr dahintergesteckt haben. Sach- und Personenschäden sind in Millionenhöhe gedeckt, in jeder KfZ-Haftpflicht da gesetzlich vorgeschrieben. Die Zahlung verweigern oder reduzieren kann die Haftpflicht nur bei grober Fahrlässigkeit (zB. Alkohol am Steuer) oder Vorsatz.

Die Aussage, Mitfahrer seien allgemein nicht versichert, stimmt jedenfalls nicht. Mit- und Beifahrer sind immer über die KfZ-Haftpflicht mitversichert. Und mir ging es erstmal nur daran, hier niemandem Angst davor zu machen, irgendwen mitzunehmen. Wenn man sich unsicher ist, sollte man eben vorher nochmal in seine Versicherungsunterlagen schauen.
 
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