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Hauskauf - brauchen wir einen Anwalt?

Geli

Admirador
Teilnehmer
Stammgast
Hallo,
wir beabsichtigen ein Häuschen von einem Deutschen zu kaufen.
Laut Internet wird empfohlen, dass jeder also Käufer und Verkäufer
sich einen Anwalt nehmen. Zur Wahrung der jeweiligen Interessen.
Es ist nun so, dass der dt.Verkäufer darauf besteht nur seinen u.a. auch
deutschsprachigen Anwalt aus Vilamoura zu nehmen und die Kosten müßte in Pt. immer der Käufer tragen. Er argumentiert, dass in Deutschland auch nur ein Rechtsanwalt tätig sei.
Habt Ihr Erfahrungen damit?? Sollen wir uns auch einen eigenen Anwalt nehmen?? Für Hilfe wären wir dankbar.
 
AW: Hauskauf

Hallo,

kann dir nur empfehlen dich mal hier durchzulesen.




LG

PS kann dir nur aus eigenen Erfahrungen sagen,denke an den Spruch"hüte dich vor Sturm und Wind und vor ............. die im in Ausland sind!
 
AW: Hauskauf

Auch in den verschiedenen Ausgaben der Zeitschrift -Entdecken Sie Algarve(ESA)sind Behandlungen des Themas veröffentlicht. oder auch hier :

 
AW: Hauskauf

Ja nehmt euch einen Anwalt/ eine Anwältin in PT. Er/sie wird alle Formalitäten für euch übernehmen, so dass ihr letzendlich nur noch zum Unterschreiben des beim Notar und Schlüsselübergabe vor Ort sein müsst. Die Kosten für den Anwalt sind geringer als du denkst. Wir haben einmalig 2500 Euro bezahlt, da waren alle Kosten mit erledigt, als da waren Grundrisszeichnung erstellen (die fehlte für unser Häuschen), Notar- und Rechtsanwaltskosten, beantragen der Steuernummer mit Gebühren, beantragen des Bankkontos, steuerliche Vertretung benennen, Grunderwerbsteuer , Kaufvertrag erstellen usw. usw bis hin zum Ummelden des Stromanschlusses. Wir hatten eine sehr gute, zuverlässige und freundliche Anwältin. Wir waren so zufrieden, dass wir sie im letzten Jahr dann auch beauftragt haben, die Formalitäten für unsere Hochzeit in Portugal zu erledigen, auch das hat hervorragend geklappt. Kommunikation jedoch nur auf englisch, deutsch spricht sie nicht. Sie hat ihr Büro in Silves, wenn gewünscht kann ich gerne per PN die Kontaktdaten senden.

LG

Chap

Edit, seh jetzt erst, dass ihr im Raum Vilamoura, ein Haus kauft. Dann geht Silves natürlich nicht ;)
 
AW: Hauskauf - brauchen wir einen Anwalt?

Also Euer Verkäufer will, dass Ihr seinen Anwalt bezahlt? Respekt, soviel Frechheit hab ich noch nicht erlebt.

Nehmt Euch einen eigenen Anwalt. Der prüft das Grundbuch, sind die Baulichkeiten alle genehmigt, der Pool, die Wohnlizenz, alle Steuern bezahlt, Wasser, Strom, Abgaben, sind Rechte Dritter im Grundbuch.

Wenn Ihr an der Algarve kauft, empfehle ich RA Waldemar Hühn, ich kenne ihn persönlich, für mich die beste Kanzlei hier. Er schreibt auch monatlich einen Bericht in der ESA (dt. Monatsmagazin)


Viel Erfolg!

Vito
 
AW: Hauskauf - brauchen wir einen Anwalt?

Achso, fast vergessen. Wenn der Verkäufer einen Anwalt benötigt, soll er ihn bitteschön auch selbst bezahlen.

Falls ein Makler eingeschaltet war. In Portugal ist es üblich, dass der Verkäufer auch die Maklerkosten trägt, habt ihr nix mit zu tun.

Bezüglich des Kaufpreises. Meist werden Immobilien in PT komplett eingrichtet übergeben. Es lohnt sich einen Blick in Tabelle Grunderwerbsteuer/Grundsteuer zu werfen. Die Steuer bezieht sich auf den reinen Kaufpreis der Immobilie, deshalb kann man die Einrichtung steuerlich vom Kaufpreis abziehen (das wird dann auch entsprechend im Kaufvertrag aufgeführt), aber auch das sollte euch der Anwalt erklären ;)

LG

Chap
 
AW: Hauskauf - brauchen wir einen Anwalt?

Es ist nun so, dass der dt.Verkäufer darauf besteht nur seinen u.a. auch
deutschsprachigen Anwalt aus Vilamoura zu nehmen und die Kosten müßte in Pt. immer der Käufer tragen.

Wenn er schon so anfängt dann stimmt etwas mit der Immobilie nicht. Sag zu ihm einfach dass es noch andere schöne Häuser gibt die auf solvente Käufer warten. Mal sehen was er dann dazu sagen würde.


Bevor meine Eltern sich damals entschlossen hatten sich ein Haus zu bauen schauten sie sich erst einmal ein paar Immobilien an. Da gab es einen der so frech war und sofort das Geld haben wollte. Und meine Eletern hätten sich auch sofort vor Ort entscheiden müssen ob sie die Immobilie erwerben wollten. Das Haus gibt es heute noch. Der Putz ist von außen teilweise abgebrochen. Einige Räume hatten sogar keine Fenster.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Hauskauf - brauchen wir einen Anwalt?

Muss ich Karlem recht geben, dem Verkäufer würde ich sehr genau auf die Finger schauen.

Wenn er schon so die vermeintliche Unwissenheit seiner potentiellen Käufer ausnutzen möchte, dann ist auch mit Überraschungen bei der Immobilie zu rechnen, denn dieser Verkäufer wird jeden Mangel, jede nicht genehmigte Umbaumassnahme usw. verschweigen.

vito
 
AW: Hauskauf - brauchen wir einen Anwalt?

Es ist nun so, dass der dt.Verkäufer darauf besteht nur seinen u.a. auch
deutschsprachigen Anwalt aus Vilamoura zu nehmen und die Kosten müßte in Pt. immer der Käufer tragen. Er argumentiert, dass in Deutschland auch nur ein Rechtsanwalt tätig sei.

Klingt komisch. Stimmt auch nicht unbedingt so allerdings sind die Notare in Deutschland zugleich Rechtsanwälte. Sie arbeiten den Kaufvertrag aus und deswegen hat man in Deutschland meistens nur einen Ansprechpartner.

In Portugal ist das etwas anders. Der entscheidende Schritt beim Kauf einer Immobiolie ist der Vorvertrag= Promessa de Compar e Venda. Dieser Vorvertrag ist das Kauf- Verkaufversprechen und enthält detaillierte Angaben über den Kaufgegestand, den Kaufpreis, die Bezahlung und darüber, wie der Eigentumsübergang vollzogen werden soll. Dieser Vorvertrag muss formuliert werden und dafür würde ich jemanden beauftragen, der sich damit auskennt und dem ich vertraue. Das kann durchaus auch der Rechtsanwalt des Verkäufers sein, der den Vorvertrag formuliert.

Dieser Vorvertrag kann soweit formlos sein, bedarf keines Notares und er ist BINDEND.

Erst danach wird der Kauf auf der Grundlage des Vorvertrages vor einem Notar "deklariert". Dieser prüft die Rechtmäßigkeit und ob alle Bedingungen des Vorvertrages erfüllt sind und sorgt für den Eintrag ins Grundbuch.


Wer die Musik bestellt, bestimmt, was gespielt wird. Allerdings, wer bestellt, bezahlt auch. Wenn der Käufer einen Rechtsanwalt als Berater wünscht, ist dagegen nix einzuwenden. Wenn ich als Käufer einen Berater wünsche, dann soll der meine Interessen vertreten und vor allen Dingen daruaf achten, dass nicht schon bei dem verbindlichen Vorvertrag was schief geht. Diese Sicherheit wäre mir das Geld wert.

Hier die Rohübersetzung von einem Vorvertrag als Besipiel:
Rohübersetzung

Vertrag über die Zusage eines Kaufes und Verkaufes (Vorvertrag)

Zwischen:

der Erstunterzeichnerin
……………., .Ausweis und …., Steuernummer:…wohnhaft Adresse in der Eigenschaft als Verkäuferin.

Und

Den Zweitunterzeichnern
Name mit allen notwendigen persönlichen Daten.
Und der für die portugiesische Steuernummer notwendige Wohnadresse in Portugal in Ihrer Eigenschaft als Käufer.

Berücksichtigend dass:

1. Die Erstunterzeichnerin legitime Eigentümerin, Besitzerin und Nutzerin des Wohneigentums…….., Gemeinde und Verwaltungsbezirk….., eingetragen im Grundbuchamt von …….unter der Nr …. und im Kataster der Wohnbebauung unter der Nr ….. der genannten Gemeinde mit der Nutzungsgenehmigung Nr….ausgestellt von der Gemeindeverwaltung ……am ……ist.
2. Die Erstunterzeichnerin beabsichtigt den Verkauf des genannten unabhängigen Wohneigentums ausgestattet mit z. B. den folgenden Elektrohaushaltsgeräten; Kühlschrank, Waschmaschine, Mikrowelle, Herd und Durchlauferhitzer.

3. Die Zweitunterzeichner beabsichtigen den Erwerb des o.g. Wohneigentums.

Sie schließen den vorliegenden Vorverkaufsvertrag, der folgende Klauseln enthält.

1.

Die Erstunterzeichnerin verspricht den Verkauf des o.g. Wohneigentums frei von Steuerschulden, Belastungen und Verbindlichkeiten an die Zweitunterzeichner ausgestattet mit Kühlschrank, Waschmaschine, Mikrowelle, Herd und Durchlauferhitzer. Und diese Versprechen den Kauf zum Preis von …………….Euros.

2.

Der vereinbarte Kaufpreis ist durch die Zweitunterzeichner in folgender Weise zu zahlen.
a. die Summe von ………..Euro zu Zeitpunkt der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages als eine Anzahlung, deren Empfang von der Erstunterzeichnerin zu quittieren ist.
b. Die Summe von ………….Euro zum Zeitpunkt der notariellen Vertragsschließung in Form eines von einer Bank bestätigten Schecks.




3.

1. Die Festlegung der notariellen Vertragsschließung ist Aufgabe der Zweitunterzeichner und soll am …………. stattfinden.

2. Zum Vollzug der vorherigen Klausel verpflichten sich die Zweitunterzeichner den Termin, die Uhrzeit und den Ort der notariellen Vertragsschließung wenigstens 15 Werktage vor dem Termin der Erstunterzeichnerin mitzuteilen.

3.Die Erstunterzeichnerin verpflichtet sich für die Wirksamkeit des Vertrages alle Dokumente das Wohneigentum betreffend an die Zweitunterzeichner auszuhändigen

4.Die Übergabe und die Übertragung des unabhängigen Wohneigentums erfolgt im dem Zustand, in dem es sich zum Zeitpunkt des vorliegenden Vorvertrages befand im Moment der Unterzeichnung des notariellen Vertrages.

5

1. Die Zweitunterzeichner sind verpflichtet, alle Kosten in Zusammenhang mit dem Verkauf namentlich die Grunderwerbssteuer und falls anfallend alle Notarkosten und alle Steuern und Verpflichtungen als Käufer zu tragen, ebenso wie alle Abgaben für das Wohneigentum ab dem Datum der Übernahme.
2. Die Erstunterzeichnerin ist verpflichtet, für alle laufenden Kosten aufzukommen die durch die Nutzung Wohneigentum durch sie entstehen, selbst wenn diese erst nach dem Datum der Übergabe bekannt werden.

6

Falls der Vorliegende Vertrag durch Verschulden der Zweitunterzeichner nicht zustande kommt, behält die Erstunterzeichnerin die geleistete Anzahlung.

7

Falls der vorliegende Vertrag durch Verschulden der Erstunterzeichnerin nicht zustande kommt, können die Zweitunterzeichner wählen zwischen:
a der Zahlung der doppelten Summe der geleisteten Anzahlung und der Erstattung aller bis dahin geleitsteten Zahlungen zur Realisation des notariellen Vertragsabschlusses.

b. dem gerichtlichen Vollzug des Vertrages auf Grundlage Art 830 des Zivilrechtes.

8

1. Der gesamte Schriftverkehr in Zusammenhang mit diesem Vertrag muss mit Einschreibebriefen zur persönlichen Aushändigung erfolgen.
2. Jede Änderung der Wohnanschrift muss allen beteiligten Parteien mitgeteilt werden


3. jede Änderung diese Vertrages muss schriftlich erfolgen und von allen Unterzeichnern gegengezeichnet werden.



9.

1. Der vorliegender Vertrag wurde von allen Unterzeichnern in gegenseitigem Einvernehmen und guten Willens unterzeichnet, gleichzeitig erklärt die Erstunterzeichnerin, dass keine juristischen Titel bezüglich des Wohneigentums vorliegen oder zu erwarten sind.
2. Zwischen den Unterzeichnern ist vereinbart, dass die Nichterfüllung einer Klausel diese Vertrages den gesamten Vertrag ungültig macht und juristische Schritte nach sich zieht.

10.
die Parteien kommen überein, dass jede Vertragsunklarheit oder die Aufhebung dieses Vertrages sowie weitere juristischer Folgen finden ausschließlich beim Gericht in ………..stattfinden werden.

11.

Beide Parteien erklären einen notariellen Kaufvertrag zu schließen und die Unterschriften notariell beglaubigen zu lassen.

Nachdem die Unterzeichner diesen vertrag gelesen haben und mit dem Inhalt einverstanden sind, wird er von Ihnen unterzeichnet.
Dieser Vertrag wird zweifach gefertigt, damit beide Parteien über ein Original verfügen.


Unterschriften

Erst nach diesem verbindlichen Vorvertrag geht es zum Notar.
 
AW: Hauskauf - brauchen wir einen Anwalt?

hier noch eine kleine Sammlung von Links zu Anwaltsseiten:



Kai
 
AW: Hauskauf - brauchen wir einen Anwalt?

Hallo Geli,

im Moment ist der Markt eh besser für Käufer als für Verkäufer.... Insofern lasst Euch zu nichts drängen!
Wir haben auch schon mal schlechte Erfahrungen mit Deutschen im Ausland gemacht. Vorsicht ist immer geboten, da es ja schließlich um Euer Geld geht!
Eventuell kann es auch noch ratsam sein einen Bausachverständigen einzuschalten. Oft kann man als Leihe Baumängel nur schwer erkennen....
Die groessten Problem in Portugal gibt es meist mit schlechter oder nicht vorhandener Wärmeisolierung sowie mit Feuchtigkeit und Schimmel.

LG
Iris
 
AW: Hauskauf - brauchen wir einen Anwalt?

Geli du schreibst.<<<<<Es ist nun so, dass der dt.Verkäufer darauf besteht nur seinen u.a. auch deutschsprachigen Anwalt aus Vilamoura zu nehmen>>>>>

Hast du den VK gefragt, warum er gerne den verkauf mit diesem anwalt durchziehen möchte?
Er könnte gute argumente haben.
Es ist ja auch nicht "sein" anwalt (des VK) ihr seid ja nicht im strafprozess konfrontiert, sondern der anwalt wird für den vk maximal ein paar sachen erledigt haben.
Vielleicht hat der vk vorher mit einem anderen anwalt bekanntschaft gemacht, wo nur frust war.

Die tochter einer portugiesischen freundin ist vor ein paar jahren für zwei jahre zurück an die Algarve (der sonne wegen) und hat in der gegend vilamoura - vale de lobo für einen makler gearbeitet.
Sie sagte,
in der area gibt es maximal eine handvoll gute anwälte, die sehr aktiv arbeiten und bei denen alles flott über die bühne geht und es auch mit der zuständigen camera harmoniert.
Wenn möglich haben sie immer gerne zwei anwälte empfohlen.
Hatte der käufer sich einen falchen anwalt ausgeschaut, war oft sand im getriebe, problemchen wurden falsch angefasst und alles dauerte ewig.

Es ist meist auch nicht sehr sinnvoll sich eine anwalt von ausserhalb zu nehmen, der kennt idr. die lokalen "feinheiten" nicht.
Du fragst also deine vk (siehe oben) und hörst dich in der örtlichen ausländerszene betreff besagten anwaltes um.
......Es gibt natürlich ausländer, die nach jahren noch blauäugig (und blöd) sind.
Also diverse auskünfte einholen.
Wird der anwalt empfohlen, sieht die sache gut aus.
Falls dein portugiesisch vielleicht nur rudimäntär ist und der anwalt ja scheinbar auch deutsch spricht, sparst du beim notar den dolmetscher.
Lieben gruss
 
AW: Hauskauf - brauchen wir einen Anwalt?

...Es ist meist auch nicht sehr sinnvoll sich eine anwalt von ausserhalb zu nehmen, der kennt idr. die lokalen "feinheiten" nicht....

Genauso ist es. Wenn der Anwalt die Personen persönlich kennt, mit denen man während der Abwicklung des Hauskaufs zu hat, dann geht manches schneller oder unkomplizierter. So war es zumindest bei uns ;) Unter anderem auch bei dem nicht vorhanden Dolmetscher beim Notar (auch lag der Vertrag ausschliesslich in portugiesisch vor). So wurde unsere Bekannte die beide Sprachen spricht als Dolmetscherin akzeptiert. Auch mit dem Bankkonto das ging über Nacht, weil ich am nächsten Tag wieder abfliegen musste. Bis dahin hatte ich nur die Steuernummer für meine Firma, das Bankkonto läuft aber auf mich privat. So schaffte die Anwältin es, dass ich gleich morgens meine Steuernummer bekam ohne dass ich selbst hin musste, die die Behörde auch direkt zur Bank rüberfaxte.

LG

Chap
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hauskauf - brauchen wir einen Anwalt?

...
Bis dahin hatte ich nur die Steuernummer für meine Firma, das Bankkonto läuft aber auf mich privat. So schaffte die Anwältin es, dass ich gleich morgens meine Steuernummer bekam ohne dass ich selbst hin musste, die die Behörde auch direkt zur Bank rüberfaxte.

Na ja, nichts ist einfacher, als an eine Steuernummer zu kommen!

Wer es nicht selbst kann, einen Vertreter angeben, der es ausfüllt und auch fertig.

Mir wäre es jedenfalls sehr suspekt, wenn ein Hausverkäufer nur "seinen" Anwalt akzeptieren will.
Schrillen bei mir alle Sirenen.
 
AW: Hauskauf - brauchen wir einen Anwalt?

Na ja, nichts ist einfacher, als an eine Steuernummer zu kommen!

Wer es nicht selbst kann, einen Vertreter angeben, der es ausfüllt und auch fertig.
....

Hi Sivi,
was du nicht wissen kannst............ich hasse Formulare.......in dem Fall musste ich nur einmal telefonieren.......die Bank hatte am nächsten morgen meine Steuernummer........zwei, drei Unterschriften und ich hatte das Konto.

So mag ich das ;)

Liebe Grüsse

Chap

P.S. So lief es übrigens auch mit allen Formalitäten. Für den Vorvertrag hab ich ein leeres Blatt Papier unterschrieben (auf meinen Wunsch), die Anwältin hat den Vertrag reingedruckt und dem Verkäufer geschickt. So konnte ich dann auch zurückfliegen. Für den fehlenden Grundriss kam ein Typ mitm Bandmass, einem Block und einem Stift, 5 Minuten alles erledigt. So mag ich das.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hauskauf - brauchen wir einen Anwalt?

Hi Sivi,
was du nicht wissen kannst............ich hasse Formulare.......in dem Fall musste ich nur einmal telefonieren...

Wer mag schon Formulare ausfüllen?
Ist auch nicht eines meiner Hobbys, aber so ein pillepalle-Formular für eine Steuernummer, wo nur unter

Punkt 1:
kompletter Name

Punkt 2:
Im Ausland lebend oder nicht

Punkt 3:
Adresse

Punkt 4:
Geburtsort

Punkt 5:
Nationalität (und da hat man nur zur Auswahl "portugiesisch" oder "andere"!)

Punkt 6:
Geburtstsdatum

Punkt 7:
Geschlecht

Punkt 8:
Dokument zur Identifikation (Ausweis- oder Passnummer)

Punkt 9 (wers denn braucht...):
Identifikation des Repräsentanten via Steuernummer, Namen und Unterschrift

Das wars schon.

Also kürzer und einfacher kann es ja kaum sein.

War jetzt zwar irgendwie OT, aber trotzdem...
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hauskauf - brauchen wir einen Anwalt?

Ist schon Ok Sivi. Ich empfand es halt als einfacher, während ich bei der Bank saß und die Frage nach meiner privaten Steuernummer aufkam zum Telefon zu greifen, die Anwältin anzurufen und am nächsten Tag einfach noch meine Unterschriften bei der Bank zu leisten um dann zum Flieger zu fahren. Zumal wie ich vorher schon schrieb, ich mit der Anwältin ein festes Honorar inklusive aller Gebühren vereinbart hatte. Aber das soll halt jeder halten wie er will.

schönes WE

Chap
 
AW: Hauskauf - brauchen wir einen Anwalt?

Prüfe auch den Stromzähler und den Wasserzähler ob beides auch angemeldet ist. Hier gab es vor kurzem jemanden der ein Haus gekauft hatte und die Person hatte zwar Strom nur lief dieser nicht über ihrem Zähler. Der hing da nur herum.
 
AW: Hauskauf - brauchen wir einen Anwalt?

Hallo geli, die portugiesische deern, welche mal zwei jahre für einen makler in der ecke deines geplanten hauskaufs unten gearbeitet hat, rief gestern an.
Irgendwie fiel mir dein problem noch ein.

Besagter deutschsprechender anwalt in vilamoura ist ihr ad hoc nicht eingefallen.
Hat aber nichts zu sagen, da sie nun schon einige jahre in london arbeitet.
Sie sagte, wenn es sich nicht um ein millionen objekt handelt, nimmt man gewöhnlich einen anwalt, den sich der käufer aussucht.
Manchmal schlägt der vk einen anwalt vor. Mit dem dürfte er idr. gute erfahrung gemacht haben. Was in der ecke nicht so ganz der normalfall wäre. In deinem fall dürfte der vk auch keine verwandtschaftlichen beziehungen mit dem anwalt haben.
Da du diesen anwalt ja bezahlen musst, ist es ja "dein" anwalt, (wes brot ich ess, des lied.....).
In dem zusammenhang musste ich mir noch anhören, dass wir deutschen aussprüche wie, mein zahnarzt, meine bank usw. doch tatsächlich ernst nehmen.
Als ob "meine" bank mir bessere konditionen als einem neukunden einräumen würde.

Sie versteht aber dein problem. Auch wenn es vielleicht nur subjektiv sein könnte.....
Es ist halt nicht gut wochen und evtl. monate mit einem schlechten bauchgefühl rumzulaufen.
Und so hat sie mir eine anwaltskanzlei in der area genannt, die sehr gut ist und hauptsächlich property macht.
Bei bedarf bitte eine pn an mich.
Lieben gruss
 
AW: Hauskauf - brauchen wir einen Anwalt?

Hallo,
möchte mich bei allen schon mal für die Hilfe bedanken.
Mal sehen wie es weiter geht. Bei Neuigkeiten werde
ich mich hier wieder melden.
Danke
Geli
 
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