AW: Hauskauf - brauchen wir einen Anwalt?
Es ist nun so, dass der dt.Verkäufer darauf besteht nur seinen u.a. auch
deutschsprachigen Anwalt aus Vilamoura zu nehmen und die Kosten müßte in Pt. immer der Käufer tragen. Er argumentiert, dass in Deutschland auch nur ein Rechtsanwalt tätig sei.
Klingt komisch. Stimmt auch nicht unbedingt so allerdings sind die Notare in Deutschland zugleich Rechtsanwälte. Sie arbeiten den Kaufvertrag aus und deswegen hat man in Deutschland meistens nur einen Ansprechpartner.
In Portugal ist das etwas anders. Der entscheidende Schritt beim Kauf einer Immobiolie ist der Vorvertrag= Promessa de Compar e Venda. Dieser Vorvertrag ist das Kauf- Verkaufversprechen und enthält detaillierte Angaben über den Kaufgegestand, den Kaufpreis, die Bezahlung und darüber, wie der Eigentumsübergang vollzogen werden soll. Dieser Vorvertrag muss formuliert werden und dafür würde ich jemanden beauftragen, der sich damit auskennt und dem ich vertraue. Das kann durchaus auch der Rechtsanwalt des Verkäufers sein, der den Vorvertrag formuliert.
Dieser Vorvertrag kann soweit formlos sein, bedarf keines Notares und er ist BINDEND.
Erst danach wird der Kauf auf der Grundlage des Vorvertrages vor einem Notar "deklariert". Dieser prüft die Rechtmäßigkeit und ob alle Bedingungen des Vorvertrages erfüllt sind und sorgt für den Eintrag ins Grundbuch.
Wer die Musik bestellt, bestimmt, was gespielt wird. Allerdings, wer bestellt, bezahlt auch. Wenn der Käufer einen Rechtsanwalt als Berater wünscht, ist dagegen nix einzuwenden. Wenn ich als Käufer einen Berater wünsche, dann soll der meine Interessen vertreten und vor allen Dingen daruaf achten, dass nicht schon bei dem verbindlichen Vorvertrag was schief geht. Diese Sicherheit wäre mir das Geld wert.
Hier die Rohübersetzung von einem Vorvertrag als Besipiel:
Rohübersetzung
Vertrag über die Zusage eines Kaufes und Verkaufes (Vorvertrag)
Zwischen:
der Erstunterzeichnerin
……………., .Ausweis und …., Steuernummer:…wohnhaft Adresse in der Eigenschaft als Verkäuferin.
Und
Den Zweitunterzeichnern
Name mit allen notwendigen persönlichen Daten.
Und der für die portugiesische Steuernummer notwendige Wohnadresse in Portugal in Ihrer Eigenschaft als Käufer.
Berücksichtigend dass:
1. Die Erstunterzeichnerin legitime Eigentümerin, Besitzerin und Nutzerin des Wohneigentums…….., Gemeinde und Verwaltungsbezirk….., eingetragen im Grundbuchamt von …….unter der Nr …. und im Kataster der Wohnbebauung unter der Nr ….. der genannten Gemeinde mit der Nutzungsgenehmigung Nr….ausgestellt von der Gemeindeverwaltung ……am ……ist.
2. Die Erstunterzeichnerin beabsichtigt den Verkauf des genannten unabhängigen Wohneigentums ausgestattet mit z. B. den folgenden Elektrohaushaltsgeräten; Kühlschrank, Waschmaschine, Mikrowelle, Herd und Durchlauferhitzer.
3. Die Zweitunterzeichner beabsichtigen den Erwerb des o.g. Wohneigentums.
Sie schließen den vorliegenden Vorverkaufsvertrag, der folgende Klauseln enthält.
1.
Die Erstunterzeichnerin verspricht den Verkauf des o.g. Wohneigentums frei von Steuerschulden, Belastungen und Verbindlichkeiten an die Zweitunterzeichner ausgestattet mit Kühlschrank, Waschmaschine, Mikrowelle, Herd und Durchlauferhitzer. Und diese Versprechen den Kauf zum Preis von …………….Euros.
2.
Der vereinbarte Kaufpreis ist durch die Zweitunterzeichner in folgender Weise zu zahlen.
a. die Summe von ………..Euro zu Zeitpunkt der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages als eine Anzahlung, deren Empfang von der Erstunterzeichnerin zu quittieren ist.
b. Die Summe von ………….Euro zum Zeitpunkt der notariellen Vertragsschließung in Form eines von einer Bank bestätigten Schecks.
3.
1. Die Festlegung der notariellen Vertragsschließung ist Aufgabe der Zweitunterzeichner und soll am …………. stattfinden.
2. Zum Vollzug der vorherigen Klausel verpflichten sich die Zweitunterzeichner den Termin, die Uhrzeit und den Ort der notariellen Vertragsschließung wenigstens 15 Werktage vor dem Termin der Erstunterzeichnerin mitzuteilen.
3.Die Erstunterzeichnerin verpflichtet sich für die Wirksamkeit des Vertrages alle Dokumente das Wohneigentum betreffend an die Zweitunterzeichner auszuhändigen
4.Die Übergabe und die Übertragung des unabhängigen Wohneigentums erfolgt im dem Zustand, in dem es sich zum Zeitpunkt des vorliegenden Vorvertrages befand im Moment der Unterzeichnung des notariellen Vertrages.
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1. Die Zweitunterzeichner sind verpflichtet, alle Kosten in Zusammenhang mit dem Verkauf namentlich die Grunderwerbssteuer und falls anfallend alle Notarkosten und alle Steuern und Verpflichtungen als Käufer zu tragen, ebenso wie alle Abgaben für das Wohneigentum ab dem Datum der Übernahme.
2. Die Erstunterzeichnerin ist verpflichtet, für alle laufenden Kosten aufzukommen die durch die Nutzung Wohneigentum durch sie entstehen, selbst wenn diese erst nach dem Datum der Übergabe bekannt werden.
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Falls der Vorliegende Vertrag durch Verschulden der Zweitunterzeichner nicht zustande kommt, behält die Erstunterzeichnerin die geleistete Anzahlung.
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Falls der vorliegende Vertrag durch Verschulden der Erstunterzeichnerin nicht zustande kommt, können die Zweitunterzeichner wählen zwischen:
a der Zahlung der doppelten Summe der geleisteten Anzahlung und der Erstattung aller bis dahin geleitsteten Zahlungen zur Realisation des notariellen Vertragsabschlusses.
b. dem gerichtlichen Vollzug des Vertrages auf Grundlage Art 830 des Zivilrechtes.
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1. Der gesamte Schriftverkehr in Zusammenhang mit diesem Vertrag muss mit Einschreibebriefen zur persönlichen Aushändigung erfolgen.
2. Jede Änderung der Wohnanschrift muss allen beteiligten Parteien mitgeteilt werden
3. jede Änderung diese Vertrages muss schriftlich erfolgen und von allen Unterzeichnern gegengezeichnet werden.
9.
1. Der vorliegender Vertrag wurde von allen Unterzeichnern in gegenseitigem Einvernehmen und guten Willens unterzeichnet, gleichzeitig erklärt die Erstunterzeichnerin, dass keine juristischen Titel bezüglich des Wohneigentums vorliegen oder zu erwarten sind.
2. Zwischen den Unterzeichnern ist vereinbart, dass die Nichterfüllung einer Klausel diese Vertrages den gesamten Vertrag ungültig macht und juristische Schritte nach sich zieht.
10.
die Parteien kommen überein, dass jede Vertragsunklarheit oder die Aufhebung dieses Vertrages sowie weitere juristischer Folgen finden ausschließlich beim Gericht in ………..stattfinden werden.
11.
Beide Parteien erklären einen notariellen Kaufvertrag zu schließen und die Unterschriften notariell beglaubigen zu lassen.
Nachdem die Unterzeichner diesen vertrag gelesen haben und mit dem Inhalt einverstanden sind, wird er von Ihnen unterzeichnet.
Dieser Vertrag wird zweifach gefertigt, damit beide Parteien über ein Original verfügen.
Unterschriften
Erst nach diesem verbindlichen Vorvertrag geht es zum Notar.