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Eukalyptus-Bäume vom Nachbargrundstück gefährden mein Haus - was kann ich tun?

marcopolo

Amigo
Teilnehmer
Liebe Portugalfreunde,

nun ist es endlich wahr geworden und aus die in einer Ortsrandwaldzone am Hang liegenden lizensierten Wohnruine ein fast fertiges Haus geworden. Graçias a os profissinais portugues. Ein kl. Streifen gleich 2 - 3 m neben meinem Haus wird freigehalten und der Eukalyptus aufs neue gestutzt. Dieses vorbildliche Eigentümergründstück ist aber nur ein kl. Streifen von 4-5 m. Daneben ist absuluter Eukalyptusbusch mit riesiegen Bäumen - auch vom Hang runter drohen die Bäume auf meine Terasse zu fallen. Beide Grundstücke gehören einem Bürgermeister und das andere einem ehemaligen Bürgermeister. Die GNR fragte mich, wem die Grundstücke gehörten, da wusste ich es nicht u. verwies die GNR auf die Cámara, die es aber auch nicht wissen sollte. Ich hatte mich auch schon bei der Camara erkundigt, da das Schild zum Säubern im Umkreis von 50 m an der Grundtücksgrenze stand. Auch hatte ich schon selbst Hand angelegt und ca. 20 kleinere Bäume verschwinden lassen. Selbst nachgefragt bei der Cámara, was ich denn machen könne um der Aviso zu folgen, sagte man mir, dass ich keine Bäume auf anderen ihren Gründstücken fällen darf. Ich scheue mich ein wenig davor, diesen Zustand des Busches zur Anzeige zu bringen. Mein Architekt sagt immer, dass ich verantwortlich sei. Eigentlich würden die Massen von Bäumen einen guten Preis jetzt erzielen -es muss ja bitte kein Kahlschlag sein. Sollte ich es dennoch offiziell anzeigen, um den Versicherungsschutz besser abzusichern? Die Bürgermeistergrundstücke haben keine Häuser u. sind nur Wald, sollen die jetzt die Bäume fällen, weil mein in einer Waldzone stehendes Haus nach 20 Jahren Leerstand und Verfall reaktiviert wurde mit meinen ganzen Ersparnissen. Ich hätte ein paar Ansätze -Betreffende direkt ansprechen oder einen finanziellen Anreiz geben,, eigene Hilfe anbieten, wenigstens ein paar m weiter auszudünnen oder soetwas. Falls jmd. da draußen einen Tipp hätte, mich sicherer in meinem weiteren Vorgehen fühlen zu können und vielleicht bald ohne Angst vor Feuer an diesem schönen Plätzchen leben und in die Zukunft schauen zu können, wäre das eine gr. Hilfe für mich.
 
Hmm, das scheint ja echt eine komplizierte Situation zu sein. Bist Du schon weiter gekommen?
 
Leider nein- danke der Nachfrage. Vielleicht kann ich Ende Sept. im Urlaub etwas mehr rausbekommen, wenn es nicht so viel andere Sachen zu klären gäbe. Eigentlich kriege ich bei jedem Besuch immer mehr raus u. kann mit dem Meister sprechen. Wenn ich eine Anzeige starte, fiel mir ein, dann wird es mit der Vermietungslizens wohl schlecht aussehen. Also solange muss ich eh warten bis nächstes Frühjahr oder so. Ich hätte gedacht, dass vielleicht jmd. weiß, wie der normale Weg wäre. Muss ja nicht gleich ein Bürgermeister sein, sondern vielleicht nur ein unbekannten Angrenzwaldbesitzer.
VG Marco
 
WEnn der nachbar die baume fällt verdient er ja was ......, vielleicht ist es garnicht so schlimm..
 
Hi Riko,

Ich muss echt den Eh. Bürgermeister rausfinden u. Ihn sprechen, dass wird meine Aufgabe Ende September. Er kann gerne die Buschwaldbäume verkaufen und ich pflanze und kümmere mich um die Neuanpflanzung der ehemals normalen schönen Pflanzen und Bäume, leider nur wenn ich Urlaub habe.

Danke für die Ermutigung.

Wie viele hier, hänge ich in der Luft, strammpel im Fluss und suche nach einer kleinsten Hilfe oder Meinung. Und hoffe, dass dies enden wird.

Zum Glück gibt es noch andere Sachen, wie die Arbeit oder den wichtigen Konjunktiv in allen Formen zu verinnerlichen.

Schönen Abend
VG Marco
 
Hallo Marco, beim Finanzamt müsstest du als Eigentümer deines Grundstückes ein "Datenblatt" zu diesem kaufen können. Dieser hat fast die Funktion eines Hrundbuchauszuges und besagt wem die angrenzenden Grundstücke in den vier Himmelsrichtungen gehören. Damit könntest du die Eigentümer namentlich identifizieren und notfalls über eine "Solicitadora" die Angelegenheit klären lassen (oder selbst, insofern das Nachbargrundstück bereits auf den aktuellen Eigentümer lautet). Viel Glück
 
@marcopolo - Vielleicht helfen dir auch einige grundsätzliche Erklärungen zu Eukalyptus-Bäumen, um eine Einschätzung deiner Situation zu erleichtern:
Wenn der Baum gepflanzt wird, wächst ein schöner, gerader Stamm in die Höhe. Dieses Holz kann nach 7 Jahren geschlagen werden. Natürlich kann es auch noch länger stehen bleiben, aber ab 7 Jahren "lohnt es sich" wohl.
Aus dem stehen bleibenden Baumstumpf treibt der Eukalyptus neu aus, dann mit mehr als einem Stamm - meistens mit zwei oder drei Stämmen, die dann nicht mehr ganz so gerade in die Höhe wachsen. Auch dann kann nach weiteren 7 Jahren eine "Ernte" erfolgen oder man lässt es länger stehen, je nach Gusto.
Aber auch nach dem zweiten Kahlschlag treiben aus dem Stumpf neue Bäume - diesmal mit mindestens drei Stämmen, weshalb die älteren Eukalyptus-Plantagen auch gerne mal so richtig verwildert aussehen. Nun kann man nach mindestens 7 Jahren wieder ernten, allerdings treiben dann wohl die meisten Stümpfe nicht wieder aus. Das heißt, dass nach der dritten Ernte mit großem Aufwand die Stümpfe aus der Erde entfernt werden müssen, was bedeuten kann (nicht muss!), dass der Wert der dritten Ernte oder sogar mehr für die Beseitigung und Entsorgung der alten Stümpfe aufgefressen wird.
Da in Portugal die Grundsteuern für land- und forstwirtschaftliche Flächen recht niedrig sind, entschließt sich wohl manch einer dazu, die dritte Ernte einfach stehen zu lassen und abzuwarten. Natürlich macht das wirtschaftlich kaum Sinn, denn es kann dort ja auch keine neue Plantage entstehen, mit der wieder Geld verdient werden könnte. Aber wenn aktuell die Mittel für die Beseitigung der Stümpfe schlicht nicht vorhanden sind, hat man keine andere Wahl.
Grundsätzlich ist es wohl so, dass keine neuen Flächen zum Anbau von Eukalyptus mehr genehmigt werden. Wo aber jetzt schon Eukalyptus steht, kann er auch weiter angepflanzt werden. Das heißt, dass sicherlich auf allen aktuellen Eukalyptus-Flächen auch in Zukunft weiter welcher stehen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuerst würde ich einmal mit der Feuerwehr bzw dem örtlichen Zivilschutz reden. Denn die müssen schauen dass die Grundstücke nach Gesetz gesäubert werden.
Danach müsstest du die Besitzer identifizieren, also beim Grundbuchamt, und diese höflichst bitten die Bäume zu fällen, wg Waldbrandgefahr (50m Regel).
Falls diese der Aufforderung nicht nachkommen, kannst (oder musst) du die Bäume selber fällen (lassen). Die Kosten dafür kannst du dann bei den Waldbesitzern vor Gericht einklagen...
Nur wer das Feuerholz bekommt fällt mir gerade nicht ein...
Lass dich von einem/r RA oder Solicitador/a beraten.
 
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