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Betriebshaftpflichtversicherung grenzüberschreitende Tätigkeiten

Timuki

Amador
Teilnehmer
Stammgast
Wie handhabt ihr es, wenn ihr ein Gewerbe in Portugal angemeldet habt und euer Gewerbe z.b. in Eigenregie auch in Deutschland ausführt, z.B. als Messebauer. Der Auftraggeber verlangt eine Betriebshaftpflicht Versicherung für die Tätigkeit in Deutschland, aber die Portugiesischen Versicherung versichern nur Tätigkeiten in Portugal.
 
Ich fürchte das Problem kennt hier keiner, aber warum fragst du nicht bei einer deutschen Versicherung nach?

Hans
 
Durch die EU-Vereinbarungen sollte es eigentlich keinen Unterschied machen, in welchem Land innerhalb der EU jemand seine Tätigkeit ausübt.
Richtig ist, dass die Versicherungen nur Firmen mit Wohnsitz im jeweiligen Land versichern. Die Versicherung an sich sollte auch innerhalb der EU gelten, egal in welchem Land man die Tätigkeit ausübt, somit sollte ein Nachweis der in PT eh gesetzlich vorgeschrieben Betriebshaftpflicht ausreichen.

Andernfalls dürften beispielsweise auch keine eigenständigen LKW-Fahrer quer durch die EU fahren.

ABER: Ich bin kein Versicherungs-Profi und auch kein Jurist -> also besser den Versicherungsmakler mit der Aufklärung beauftragen, eventuell erledigt sich das auch mit einer Tarifanpassung.
 
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