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Rechtliche Rahmenbedingungen für Photovoltaik in Portugal

TiS

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Vor ein paar Wochen hat der Installateur unsere Solaranlage in Betrieb genommen. Da es immer wieder zu Fehlern bei Inverter und Netz kommt (anderes Thema), habe ich begonnen die Installation nachzuvollziehen.
Dabei ist mir aufgefallen, dass an dem Hybrid-Wechselrichter der Anschluss für den Notstrom (EPS) nicht angeschlossen war und auch kein Netztrennschalter für das Haus vorhanden ist - wie dies im Blockschaltbild der Anlage eigentlich vorgesehen ist und wie ich es in der Werbung des Anlagenherstellers auch in der der portugiesischen Beschreibung gelesen habe.

Die Aussage des Installateurs, der eigentlich immer sehr korrekt ist, sagte mir folgendes:

"In Portugal ist ein Netztrennschalter nicht erlaubt. Es ist verboten das Haus vom Netz zu trennen. Wenn man Notstrom möchte, dann kann man nur einzelne Geräte mit einer herstellerspezifischen Switchbox an den EPS Ausgang hängen"

Weiß jemand, ob das so stimmt ?
 
Ich weiß nicht, ob es erlaubt oder verboten ist und von einem Verbot habe ich noch nicht gehört. Heißt aber nichts. Mein Installateur hat in meiner Anlage eine Huawei Backup Box verbaut und ich bin froh, daß ich die habe.
Hier im Norden gibt es bei starken Gewittern oft Stromausfall und mit der Backup Box laufen die wichtige Geräte wie Router, Licht und der Kühlschrank weiter.
Voraussetzung ist natürlich ein großer Akku, der auch nicht leer sein sollte und ein schwarzstartfähiger Inverter.
 
Wir bauen nächsten Monat unsere PV Anlage aus und werden dann einen entsprechenden Schaltern für den Notbetrieb des ganzen Hauses ab unserem Akku einbauen lassen.
Vor einigen Jahren war dies soweit ich mich erinnere tatsächlich für Private nicht erlaubt. Das Gesetz scheint sich geändert zu haben.
Unser ist da sehr professionell.
 
Kennt jemand die Bestimmungen für off-grid Anlagen (in deren UPAC Richtlinien habe ich nichts bezüglich off-grid gefunden).
 
Kennt jemand die Bestimmungen für off-grid Anlagen
hi,
check' mal hier- allerdings sind die infos alle in der landessprache gehalten

Enquadramento legal​

A produção de eletricidade por intermédio de Unidades de Produção para Autoconsumo (UPAC) é regulada pelo , de 14 de janeiro, que estabelece:

  • - o autoconsumo de energia renovável, estabelecendo a disciplina da atividade de produção associada às instalações de utilização do autoconsumidor de energia renovável.

  • - as comunidades de energia renovável (CER), procedendo, nesta parte, à transposição parcial para o direito interno da , relativa à promoção da utilização de energia de fontes renováveis.
nos termos do art.º 306.º do a regulamentação vigente e relativa aos decretos-leis revogados nos termos do artigo anterior, bem como as respetivas disposições sancionatórias, mantém-se em vigor, em tudo o que não contrarie o disposto no presente decreto-lei, até à respetiva atualização.

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