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Erbe in Portugal ausschlagen - kostet das wirklich 1000 Euro?

Mouqui

Amigo
Teilnehmer
Hallo zusammen,
kennt sich hier jemand mit dem Erbrecht aus? Oder kann aus persönlicher Erfahrung berichten? Ich möchte ein Erbe ausschlagen. Was muss ich tun? Ich weiß ich muß hier in deutschland zum Nachlassgericht dort mein Erbe ausschlagen und eine Urkunde erhalten.
Reicht es dann nicht, die einfach dahin zu schicken? Denn damit habe ich doch mein Erbe abgelehnt!? Mir wurde jetzt gesagt, ich müsste meine Ausschlagung vor Ort beim Gericht von einem Anwalt erklären lassen. Dies allerdings würde mich so ca 1000 Euro kosten. Und ich bin beim besten Willen nicht bereit 1000 Euro dafür zu zahlen. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass das tatsächlich so ist.
Hat da jemand selbst Erfahrungen gesammelt?

Gruß Maria und vielen Dank!
 
Hallo, ich habe selbst vor 3 Jahren eine Erbschaft ausgeschlagen.
Wichtig ist, das dies innerhalb von 6 Wochen nach dem Todesfall geschieht. Nach diesen 6 Wochen ist es nicht mehr möglich.
Es muss persönlich bei dem zuständigen Nachlass- oder Amtsgericht geschehen.
Man kann dort aber nicht einfach vorstellig werden, sondern muss sich einen Termin geben lassen.
Die Prozedur selbst ist recht einfach und dauert höchstens 30 Minuten.
 
Hallo, ich habe selbst vor 3 Jahren eine Erbschaft ausgeschlagen.
Das klingt aber so als ob Du das in Deutschland gemacht hast - fraglich ist wie das in PT läuft - vor allem wenn man womöglich wie Mouqui (was ich nicht weiß) in Deutschland ist.

Hans
 
Hallo Maria,
hier die erbrechtlichen Vorschriften mit Erläuterungen zum Thema "Ausschlagung des Erbes"!

"Die Ausschlagung des Erbes
Die Ausschlagung des Erbes (§ 1942 ff BGB) ist in diesem Zusammenhang die wohl bekannteste Option. Der deutsche Gesetzgeber räumt jedem Erben, der von Gesetzes wegen oder durch eine Verfügung von Todes wegen zum Erben wurde, die Möglichkeit ein, das Erbe auszuschlagen. So kann jeder Erbe die Annahme der mit der Erbschaft verbundenen Rechte und Pflichten ablehnen, indem er die Erbausschlagung ausdrücklich erklärt. Auf diese Art und Weise befreit sich der betreffende Erbe von jeglicher Haftung und muss somit nicht um sein privates Eigenvermögen fürchten. Im Gegenzug bedeutet eine Erbausschlagung aber auch, dass man keinerlei Ansprüche geltend machen kann und somit in keinster Weise am Nachlass beteiligt wird.
Sofern sich ein Erbe dazu entscheidet, die Erbschaft nicht anzutreten, ist eine ausdrückliche Erklärung der Erbausschlagung erforderlich. Diese muss dem BGB zufolge dem zuständigen Nachlassgericht gegenüber zu Protokoll gegeben und anschließend gerichtlich beurkundet werden. Alternativ besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Erbausschlagung in öffentlich beglaubigter Form an das Nachlassgericht zu übergeben. Der Gesetzgeber sieht für die Ausschlagung eines Erbes in der Regel eine Frist von sechs Wochen vor, sodass man lediglich sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls Zeit hat, das Erbe auszuschlagen".

Gruß Sülzmeister
Was kostet die Ausschlagung der Erbschaft?
Erklärt man die Ausschlagung der Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht, so fällt für diese Erklärung, abhängig vom Wert des Nachlasses, für den Ausschlagenden nach dem seit dem Jahr 2013 geltenden GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) eine 0,5 Gebühr nach Nr. 21201 KV, mindestens jedoch eine Gebühr in Höhe von 30 Euro, an. Die Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft löst mithin beim Nachlassgericht Kosten in Höhe von 30 Euro aus.
Schaltet man einen Notar für die Erklärung der Ausschlagung ein, so können beim Notar folgende Gebühren entstehen:
Wird die Erklärung vom Ausschlagenden selber erstellt und vom Notar lediglich die Unterschrift unter dem Dokument beglaubigt, dann kann der Notar, abhängig vom Nachlasswert, eine Gebühr von mindestens 20 und höchstens 70 Euro verlangen, KV 25100 GNotKG. Ist der Nachlass überschuldet, dann fällt hier also lediglich eine Gebühr in Höhe von 20 Euro an.

Gruß Sülzmeister
 
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch gilt nicht in Portugal.Eine Abhandlung der Erbschaft in Portugal ist in der ESA 06/2017 nachzulesen von RA Waldemar Kühn.Für zusätzliche Beratung kann man sich dem RA in Verbindung setzen :
 
Hallo,
die Erbschaft wird anscheinend durch einen Notar/in abgelehnt,
wie z.B bei dieser aus ihrer Preisliste zu entnehmen, werden dafür 175€ verlangt (repudio de herança).
Gruss,
Guna
 
Bom dia,

also ich hab da ganz böse erfahrungen gemacht und kämpfe heute noch.

zb wenn es ein auto gab !! ich kann nur sagen das es nicht klappt es abzumelden obwohl es vollmachten gibt etc.

Finanzamt in ist jetzt für mich eine neue lebensaufgabe.

Gruss
André
 
Beim Institut kann man sich telefonisch informieren, die Nummer aus dem Ausland heraus lautet 00351/ 211 950 500
 
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