• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Frage Einkommensteuerbescheid - Einspruchsfrist bei falscher Steuerberechnung?

Rorobears

Amigo
Teilnehmer
Da ich ganz frisch hier angemeldet bin, hoffe ich dass ich beim ersten Versuch alles richtig mache.

ich lebe seit 03/2022 permanent in Portugal und habe seitdem auch steuerlichen NHR Status. Ich beziehe von meinem ehemaligen Arbeitgeber Vorruhestandsgeld Welches gleichzusetzen ist Pension, sodass ich aufgrund des Status 10 % Einkommensteuer zahlen muesste, was auch von meinem Steuerberater bestaetigt wurde.
nunmehr habe ich meinen ersten Steuerbescheid erhalten, der allerdings bei der Berechnung 45 % ansetzt. Kann mir jemand sagen wie die Einspruchsfrist ist, bevor hier irgendwelche Fristen ablaufen ?
danke im Voraus
 
Hier
Steht 120 Tage.
 
Kann auch sein, dass der Steuerberater Mist gebaut hat, dann hat er 30 Tage um eine neue Steuererklärung abzugeben
 
Da ich ganz frisch hier angemeldet bin, hoffe ich dass ich beim ersten Versuch alles richtig mache.

ich lebe seit 03/2022 permanent in Portugal und habe seitdem auch steuerlichen NHR Status. Ich beziehe von meinem ehemaligen Arbeitgeber Vorruhestandsgeld Welches gleichzusetzen ist Pension, sodass ich aufgrund des Status 10 % Einkommensteuer zahlen muesste, was auch von meinem Steuerberater bestaetigt wurde.
nunmehr habe ich meinen ersten Steuerbescheid erhalten, der allerdings bei der Berechnung 45 % ansetzt. Kann mir jemand sagen wie die Einspruchsfrist ist, bevor hier irgendwelche Fristen ablaufen ?
danke im Voraus
Vorruhestandsgeld wird zumindest von den deutschen Finanzbehörden als rentenversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt behandelt, nicht als Pension/Rente. Grundsätzlich müsste man erstmal davon ausgehen, dass die portugiesischen Behörden dies genauso klassifizieren und entsprechend besteuern.

Zwar wurde der NHR Status mit den Gesetzesänderungen 2020 auch auf bestimmte Vorruhestandsregelungen ausgeweitet. So wie ich (als Laie) die Literatur dazu verstehe, gilt das aber überwiegend nur für staatliche Vorruhestandsleistungen und bestimmte Sonderfälle von betrieblichen Prämienauszahlungen.

Nicht so überraschend wäre daher, wenn der (portugiesische?) Steuerberater bei diesem komplizierten Spezialfall einfach nicht die nötigen Erfahrungspunkte hatte und daher überfordert war mit der konkreten Einordnung deines Falls.

Ein Einspruch ist sicher sinnvoll, vielleicht liegt der Fehler ja doch nur beim Finanzamt. Würde mir aber auch eine Zweitmeinung bei einem anderen Steuerberater/-anwalt holen.
 
Danke für den Tipp. Rentnversicherungsbeiträge in D werden in meinem Fall unverändert vom ex Arbeitgeber und mir geleistet. Auch wenn der port Staat die Einkäufte aus D nicht als Pension sondern als Gehalt einstufen würde, wäre aufgrund des NHR Stats die max Steuerlast 20 %. Auch wenn ich einen sehr erfahrenen Steuerberater habe werde ich auf Deinen Rat hören und eine weitere Meinung einholen.
 
Ich meine mal gelesen zu haben, daß Pensionen ehemaliger Regierungsbeamter vom DBA zwischen P und D ausgenommen und somit in P nicht NHR fähig sind. Aber das kann man bestimmt googeln ohne weitere Steuerberater zu bezahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, aber ich bin kein ex Regierungsbeamter sondern lediglich Angestellter bei einer Bank gewesen mit einem Vorruhestandsvertrag der bis zum Eintritt in die deutsche staatliche Rente gilt und bei der monatlichen zahlung auch als Vorruhestandsentgelt bezeichnet wird.
 
Hier nun das Endergebnis zu meiner Steuererklärung die ich im letzten Jahr hier ins Spiel gebracht hatte: nach weiteren 3 Monaten und drei Versuchen meiner deutschen und angeblich sehr erfahrenen "Steuerberaterin" mit Sitz an der Algarve eine korrekte Steuererklärung abzugeben, habe ich einen portugiesichen Steuerberater beauftagt sich der Angelegenheit anzunehmen. Innerhalb einer Woche hatte ich eine Korrektur meines Steuerbescheides auf Basis von10 % IRS statt vorher 45 %, die Rückerstattung folgte vom Finanzamt prompt. Abgeshen davon dass der portugiesische Kollege ein 10-tel des Honorars nimmt hat die deutsche Kollegin weder emails meantwortet noch Telefonate entgegengenommen, was nach miener Erfahrung eher zu portugiesischen Tugenden gehört :)
 
Zurück
Oben