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Kennt sich hier jemand in Sachen Arbeitsrecht aus?

G

Gelöschtes Mitglied 343

Gast
Gast
Oder kennt jemand einen guten Anwalt, der sich mit den portugiesischen Gesetzen auskennt? Es geht um einen Angestellten, der innerhalb seiner 6 Wochen langen Krankschreibung (baixa medica), in der er nur zum Verbandwechsel das Haus verlassen sollte, nach nur 3 Wochen dann am letzten Wochenende an einem Crosslauf teilgenommen hat. Während der Krankschreibung kann man wohl niemandem kündigen, auch spielt eine Krebserkrankung bei einem Rauswurf wohl eine Rolle. Arbeitnehmer sind ja immer super geschützt hier, darum die Halbjahresverträge, Abfindung muss man zahlen (der ist schon 10 Jahre angestellt), man darf dann keinen neuen einstellen, man kann beim ATC eine Beschwerde einreichen, das sind alles so Erkenntnisse, die uns nun erzählt wurden. Aber wir würden gerne genaueres wissen wollen.
 
Ich antworte dir einmal, obwohl ich nichts zu dem portugiesischem Recht sagen kann. Aber auch in Deutschland gibt es da häufig einen Irrglauben.
Erst einmal muss man unterscheiden, ob eine Kündigung während oder wegen einer Krankheit ausgesprochen wird.
Während der Krankheit ist eine Kündigung grundsätzlich möglich, ausgenommen wenn zusätzlich ein besonderer Kündigungsschutz vorliegt (z.B. Schwerbehinderung).
Ansonsten könnte ein Arbeitnehmer durch fortgesetzte Krankschreibung seine Kündigung immer weiter herauszögern.
Edit: Wenn z.B. die Auftragslage sehr schlecht ist und auch für die nahe Zukunft keine entsprechenden Aufträge zu erwarten sind, also quasi eine betriebsbedingte Kündigung, dann würde (in DE) eine Krankschreibung keinen Einfluss auf eine Kündigung haben. Wobei zumindest aber ab ein bestimmten Betriebsgröße der Sozialplan zum Tragen kommt, aber das sprengt jetzt hier auch den Rahmen.

Wegen einer Krankheit kündigen ist sehr viel schwerer. Da spielte dann die Prognose eine entscheidende Rolle. Wenn der Arbeitnehmer in Summe schon über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben war und vorhersehbar ist, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft regelmäßig oder sogar dauerhaft ausfällt und eine Beschäftigung in einem Bereich, den der Arbeitnehmer trotz Erkrankung ausführen kann, nicht möglich ist, dann ist eine Kündigung auch wegen der Krankheit möglich. Aber in dem Fall wird der Richter wohl eine Krebserkrankung bei der Höhe der Abfindung berücksichtigen, was ja auch menschlich nachvollziehbar ist. Entscheidend ist also, ob während oder wegen der Krankheit eine Kündigung ausgesprochen wird.

Ob der krankgeschriebene Arbeitnehmer während der Krankschreibung an einem Crosslauf teilnehmen darf, hängt davon ab, welche Diagnose in der Krankschreibung steht. In DE weiß der Arbeitgeber das aber i.d.R. nicht.
Ich möchte mal einen Fall konstruieren in dem es zulässig wäre:
Der Arbeitnehmer ist krankgeschrieben, weil er dem Arzt sagt, aufgrund seiner Krebserkrankung ist er psychisch so desolat, dass er sich nicht in der Lage fühlt seine Arbeit zu verrichten. Vor Gericht könnte er dann durchaus glaubhaft machen, dass er körperlich in der Lage war an diesem Lauf teilzunehmen und dieses seiner Psyche gut getan hat. Oder auch dass der Arzt ihm empfohlen hat sich sportlich zu betätigen, damit es ihm besser geht.
Edit: ich sehe beim 2. lesen von deinem Beitrag erst, dass er das Haus nicht verlassen sollte. Wenn das belegbar ist, sieht es da natürlich anders aus.
Wie gesagt, das ist aus dem deutschen Recht, inwieweit es dir in Portugal hilft, das kann ich natürlich nicht sagen.
 
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Während der Krankheit ist eine Kündigung grundsätzlich möglich, ausgenommen wenn zusätzlich ein besonderer Kündigungsschutz vorliegt (z.B. Schwerbehinderung).
Bei einem besonderen Kündigungsschutz hat man immer Anspruch auf Abfindung. Es kommt auch auf die Firmengröße an (Anzahl der MA).
 
In DE wirst du als Arbeitnehmer immer eine Abfindung zugesprochen bekommen, wenn du vor ein Arbeitsgericht gehst (es sei denn du hast dir eine schwere Verfehlung zu Schulden kommen lassen).
Aber ich denke, das ist hier nicht das Thema.
(Manchmal denke ich hier, am besten man schreibt hier garnix grummel)
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry wenn ich dazwischen grätsche- aber was Abfindungen angeht täuscht ihr Euch.

1) ein AN bekommt längst nicht immer eine Abfindung- auch wenn er vor Gericht geht.

2) Man hat NIE einen Anspruch auf eine Abfindung (von ganz wenigen Ausnahmen mal ab)

3) der besondere Kündigungsschutz erschwert nur die Kündigung- macht sie aber nicht unmöglich.

Als ehrenamtlicher Richter am ArbG Hamburg kenne ich da genügend Fälle.

Zu dem Ursprungsbeitrag - in D würde man prüfen ob der Crosslauf auch während der Krankschreibung ärztlich Ok ist. Wenn nicht würde man gerichtlich aber wahrscheinlich „nur“ eine Abmahnung für richtig halten. Eine sofortige Kündigung wäre - wenn nicht andere Faktoren dazu kommen - wahrscheinlich zu hart.

Auch wenn ich genau weiß das man als AG bei sowas kotzt.

Hans
 
Man hat nie Anspruch ist richtig, in der Regel wird ein Abfindung zugesprochen.
).
Edit: da habe ich auch ungenau ausgedrückt, aber wir sollten vielleicht jetzt auch nicht weiter in das deutsche Recht einsteigen, das wird nicht weiterhelfen ;)
 
Alles gut - mir ging es nur um zwei Irrtümer

1) es gibt keinen Anspruch
2) das Gericht verurteilt nicht zu einer Abfindung.

Eine Abfindung ist immer ein Vergleich zwischen AG und AN - evtl. auf Vorschlag des Gerichts.

Gruss
Hans
 
@caracol wenn du mit einem Anwalt in PT gesprochen hast sag mal bitte Bescheid wenn du eine Einschätzung bekommen hast. Das interessiert mich.

Gruss
Hans
 
Kuedigung waehrend einer Krankschreibung ist in Deutschland moeglich und Portugal ???

Abfindung :ein Gericht versucht zunaechst meistens einen Vergleich , deshalb Abfindung nicht unmöglich.

Um die Sache zu verkürzen bieten Arbeitgeber oft eine Abfindung an.
Diese ist aber meistens zu niedrig.
Also warten , pokern, meistens wird es dann
viel mehr.

Siehe hier unter Punkt Abfindung:
 
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