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Unten lesen Sie eine Diskussion über das Thema Auto mit deutschen Kennzeichen in Portugal in der Rubrik Recht, Ämter, Behörden, Teil der Kategorie Leben in Portugal. Der/die Autor(in) schreibt: Hallo Forum! ich wünsche mir folgende Frage beantwortet Diesen Satz habe ich gelesen: „Sie können Ihr Auto nur in dem Land anmelden, in dem Sie leben oder in dem Sie ...
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#1 |
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Ruivo
hat noch nix
Amigo
Registriert seit: 21.10.2009
Beiträge: 8
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Hallo Forum!
ich wünsche mir folgende Frage beantwortet Diesen Satz habe ich gelesen: „Sie können Ihr Auto nur in dem Land anmelden, in dem Sie leben oder in dem Sie einen ständigen Wohnsitz haben.“ Mein ständiger Wohnsitz ist Deutschland. Hier habe ich meine Wohnung, meine Einkünfte und zahle meine Steuer. Eine eigene Immobilie und Residencia, sowie Einnahmen habe ich nicht in Portugal. In Portugal möchte ich aber mein Auto mit dt. Kennzeichen stehen lassen (versichert und TÜV) mit dem Auto fahre ich ca 2 mal nach Deutschland. Eine Anmedung (Residencia) kann ich und möchte ich auch nicht in Portugal machen, somit dürfte das Auto auch länger als ein halbes Jahr in Portugal stehen. Mit dem 01.03.2007 ist die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Sie löst Teilbereiche der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ab. Hauptwohnsitzprinzip anstatt Standortprinzip: Bislang mussten Fahrzeuge an Ihrem überwiegenden Standort zugelassen werden. Bei Privatpersonen war dies schon bisher in der Regel der Hauptwohnsitz, in machen Fällen jedoch der Nebenwohnsitz. Künftig haben solche Zulassungen ausschließlich auf den Hauptwohnsitz zu erfolgen. Bestandsschutz besteht, soweit sich der bisherige Fahrzeugstandort nicht verändert wird. Nicht betroffen von der Neuregelung sind Zulassungen auf Firmensitze oder Behörden Sehe ich es richtig, solange ich keine Residencia in Portugal habe, habe ich auch kein Problem mit dem Auto? Ich würde ggf. die Meldepficht verletzen, sollte ich mich einmal länger als 6 Monate in dem Gastland aufhalten. bom dia Ruivo |
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#2 |
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Sobreiro
hatte noch nie was
Admirador
Registriert seit: 17.02.2009
Ort: seit 2003 immer in irgendeinem Portugalforum
Beiträge: 330
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Das ist eine komplizierte Konstruktion, die kann man nicht mit ja oder nein antworten.
Der zitierte Text trifft auf Deutschland zu, damit machst du aus deutscher Sicht wohl erst einmal alles richtig. Ob deine Versicherung eintritt, wenn der zu versichernde Gegenstand dauerhaft im Ausland ist, müsste abgeklärt werden. Eine Residencia ist eine Aufenthaltsgenehmigung, die brauchst du nur, wenn du dich länger in Portugal aufhalten willst. Nach 3 Monaten Aufenthalt in Portugal musst du dich z. B. bei der Gemeinde in Portugal melden und erhältst ein "Certificado do cidadao europeu". Ob das für dich zutreffend ist, musst du klären. Ich glaube (nur glaube) es geht nicht mit dem Auto. Du führst es dauerhaft ein in Portugal auch wenn du es nicht nutzt. Aber es ist nur "glaube", belegen kann ich meine Ansicht nicht. Hast du evtl eine N° de Contribuinte in Portugal? |
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#3 |
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HeiMa
braucht so etwas nicht
Entusiasta
Registriert seit: 13.02.2009
Ort: Ennepe-Ruhr-Kreis und im Urlaub in Praia das Maçãs
Beiträge: 1.459
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#4 |
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Sivi
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Lusitano
Registriert seit: 14.02.2009
Ort: Alto Alentejo
Beiträge: 4.564
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Zitat von Ruivo
Hier äussert sich der Gesetzgeber dazu:
Site da DGAIEC - Descrição Admissão Temporária de Veículos Leichter verständlich ist es aber hier: Buzina - o seu mecânico de família Was für dich wichtig ist, ist folgendes:
EU-Bürger die nicht in Portugal gemeldet sind und keiner bezahlten Aktivität nachgehen, dürfen 12 Monate ein Fahrzeug fahren, das auf (normalerweise) sie selbst in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassen ist. (Weshalb das Fahrzeug auf deinen Namen oder z.B. den deiner Frau zugelassen sein muss, steht in den links). Ich hoffe, dir geholfen zu haben. LG Sivi Geändert von Sivi (24.08.2011 um 21:15 Uhr) |
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#5 |
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Sobreiro
hatte noch nie was
Admirador
Registriert seit: 17.02.2009
Ort: seit 2003 immer in irgendeinem Portugalforum
Beiträge: 330
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#6 |
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HeiMa
braucht so etwas nicht
Entusiasta
Registriert seit: 13.02.2009
Ort: Ennepe-Ruhr-Kreis und im Urlaub in Praia das Maçãs
Beiträge: 1.459
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Vielen Dank, Sivi, für die informativen und nützlichen Links.
Das dürfte erst sein, wenn du in Portugal gemeldet bist, denn ´ne Steuernummer bekommst du ja auch mit Wohnsitz in Deutschland ohne in P gemeldet zu sein. |
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#7 |
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Unregistriert
hat noch nix
ändern
Gast
Beiträge: n/a
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Sivi für diesen Hinweis besten Dank!
EU-Bürger die nicht in Portugal gemeldet sind und keiner bezahlten Aktivität nachgehen, dürfen 12 Monate ein Fahrzeug fahren, das auf (normalerweise) sie selbst in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassen ist. (Weshalb das Fahrzeug auf deinen Namen oder z.B. den deiner Frau zugelassen sein muss, steht in den links). Die 12 Monate laufen in meinem Fall nicht ab, da ich mindestens 1x zwischendurch mit dem Auto in Deutschland war. Wenn man wieder neu einreist (dokomentiert), fängt die Frist wieder neu an ? Aber wer soll das kontrollieren ? Bei Polizeikontrollen hat man mich einmal gefragt wie lange ich schon in Portugal bin. Was heißt "bin"? dauerhaft werde ich nie sein, sondern immer nur mit Unterbrechungen. Für mich gilt dann "bin" immer ab der letzten Einreise. Ich könnte bei mich bei der Gemeinde in Portugal 2x im Jahr an- und abmelden. (keine Residencia) Alles zu umständlich, es interessiert ohnehin niemand, es gibt schlimmere Dinge. Nochmals dank für Eure Hinweise, |
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#8 |
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Ruivo
hat noch nix
Amigo
Registriert seit: 21.10.2009
Beiträge: 8
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Sivi, ich möchte mich bei dir auch bedanken.
2) O carro (veículo a motor) tem de estar registado em nome de uma pessoa que não resida, não esteja empregada ou que esteja a realizar qualquer tipo de actividade remunerada em Portugal; Fängt die Frist mit neuer Einreise wieder neu an, wenn ich mit dem Auto wieder neu einreise? Ich bin mindestens zweimal im Jahr mit dem Auto in Deutschland für einige Wochen. Außderdem freuen sich meine Kinder in den Ferien, wenn mein Auto in Portugal steht, statt die teuren Leihwagen zu buchen. Ich könnte mich bei der örtlichen Gemeinde 4 mal an- und abmelden, alles zu umständlich, interessiert Niemand. Bei einer Polizeikontrolle wurde ich gefragt, seit wann ich in Portugal bin. "Bin" heißt für mich seit der letzten Einreise. tolles Forum Grüße Ruivo Geändert von Ruivo (25.08.2011 um 15:23 Uhr) |
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#9 |
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Saphirinha
hat noch nix
Amigo
Registriert seit: 24.09.2011
Ort: Estiramantens, St.Estevao, Tavira
Beiträge: 15
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Hallo Ruivo,
ich weiss nicht , ob Deine Frage inzwischen vollständig beabtwortet wurde, aber ich möchte Dir dennoch sagen, was mir vor einem Monat die Zollbeamten bei einer Kontrolle erklärt haben: Solange Du als Tourist hier bist, also keine Residencia hast, darfst Du Dein deutsches Auto 6 Monate hier fahren. Die 6 Monat beginnen jedesmal neu ab Deiner letzten Einreise. Sobald Du hier (mit Residencia) angemeldet bist wirst Du nach dem (Zoll-)Gesetz wie ein Portugiese behandelt, und darfst keinerlei ausländische Autos mehr fahren. Liebe Grüße Saphirinha |
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#10 |
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algharb
gusto jipes
Admirador
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 270
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Ich habe einmal gehört, dass man durchaus sein Auto in einem EU-Land auf Privatgelände stehen lassen kann; ohne Zeitbegrenzung.
Ich würde mich aber bei der portugiesischen Polizei auf solche 'komplizierten' Gesetze und Bestimmungen nicht verlassen. Wenn die bei einer Kontrolle der Meinung sind, dass das Auto dauerhaft in Portugal ist und das vielleicht auch nachweisen können, weil sie den Standort kennen, dann kannst du ja mal versuchen zu argumentieren. Ich bin mir auch nicht sicher, ob die deutsche Versicherung einverstanden ist. Was spricht denn auch dagegen, hier ein Auto zu kaufen und hier Steuern und Versicherung zu bezahlen, damit es diesem Land auch zugute kommt. |
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| Stichworte |
| auto, behörden, gas, immobilien, kennzeichen, portugal, residencia, wohnen |
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