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Unten lesen Sie eine Diskussion über das Thema TÜV in Portugal in der Rubrik Recht, Ämter, Behörden, Teil der Kategorie Leben in Portugal. Der/die Autor(in) schreibt: Und auch nochmal von der Dekra: http://www.dekra-mg.de/informationen/hu/index.html Kai Sent from my iPhone using Tapatalk...
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#11 |
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kailew
ist voll da
Administrator
Registriert seit: 07.08.2008
Ort: Lütjensee
Beiträge: 8.751
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Und auch nochmal von der Dekra:
http://www.dekra-mg.de/informationen/hu/index.html Kai Sent from my iPhone using Tapatalk
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#12 |
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Nassauer
hat noch nix
Apaixonado
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 989
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Zitat von kailew
Kai,da glaube ich eher dir wie den deutschen Tüv-Betreibern und dem ADAC. Die stellen es natürlich so dar wie sie es gerne hätten.Ein echter Hinweis auf die EU Rechtslage kann man wirklich nicht herauslesen.Diese Betreiber fürchten natürlich um ihre Pfründe,besonders in Grenznähe. Und was der ADAC verkündet ist hart an grobem Unfug.Demnach könnte ich jahrzehntelang mit deutschem Kennzeichen und ohne TÜV unterwegs sein ohne dass mir die lokale Polizei etwas kann? Aber das ist nicht das erstemal,dass ich mich über den ADAC - Experten wundere.Hoffentlich haben das die Versicherer gelesen.Aber die kassieren die Prämien und sind im Schadensfall fein raus. Der ganze Rest sind Forumsmeinungen. Bei dem von mir geschilderten Fall ging es sogar um einen LKW. Die Deutschen tun sich immer noch schwer zu begreifen, dass die EU in dem Sinne kein Ausland mehr ist. Sie glauben auch immer noch dass ein deutscher Kamin nur von einem deutschen Kaminkehrer gereinigt werden darf. Da ist viel Halbwissen und bewusste Täuschung im Spiel. Aber die Zeit der Gilden usw. ist vorbei. Gruss Nassauer Geändert von Nassauer (18.01.2011 um 20:48 Uhr) |
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#13 |
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kailew
ist voll da
Administrator
Registriert seit: 07.08.2008
Ort: Lütjensee
Beiträge: 8.751
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Zitat von Nassauer
ich nehme an, Du beziehst Dich auf dieses Zitat:
Da steht, dass Du im Ausland nicht wegen einer abgelaufenen HU-Plakette belangt werden kannst. Und das ist auch so, weil die deutschen Plaketten im Ausland, wie auch umgekehrt, keine Rechtsgültigkeit haben. Das bedeutet: Ausländische Behörden können das Fehlen der deutschen Plakette nicht beanstanden, das Fehlen einer eigenem inländischen Plakette aber sehr wohl, wenn es sowas gibt, Der Tüv schreibt also keinen groben Unfug sondern schlicht die Wahrheit. Was die EU betrifft, sind die HU-Plaketten von EU-Recht schlicht nicht betroffen. Denn EU-Recht ändert nichts am faktisch nunmal geltenden Rechtsstatus der HU-Prüfung in Deutschland. Diese Prüfung kann nur in Deutschland erfolgen. Wenn man etwas ändern will, müsste man einklagen, dass auch ausländische Prüfungen anerkannt werden. Man müsste also einklagen, dass hierzulande eine ausländische Prüfung so betrachtet wird, wie eine deutsche. Das ist bislang meines Wissens nicht passiert, Du kannst es ja gerne mal probieren. Kai
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#14 |
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Nassauer
hat noch nix
Apaixonado
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 989
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Zitat von kailew
Kai,ich habe das sehr wohl verstanden. Das Problem ist, dass ich dem Versicherer Tür und Tor auf mache sich aus der Leistung zu flüchten und den Versicherungsschutz zu verweigern.Denn im Text heisst es "grundsätzlich, sofern ihr KFZ verkehrssicher ist." Wenn das Fahrzeug z.B. 10 Jahre nicht beim TÜV war und dann einen Millionenschaden verursacht würde ich mich mit dieser Aussage vor einem deutschen Richter unwohl fühlen. Und ob dir der ADAC da aus der Patsche hilft? Glaube eher nicht und der Versicherer wird sich winden wie eine Schlange.Neben dem Schadenersatz bist du dann auch noch wegen Fahren ohne Versicherungsschutz dran.In P. wie in D. eine Straftat. Die Plakete selbst ist übrigens nur ein Hinweis ob das Fahrzeug TüV hat. Die GNR interessiert diese wirklich nicht, die wollen das Dokument von der Inspektion sehen. Und da geht das Gezänke schon los. Na gut, malen wir den Teufel nicht an die Wand. Gruss Nassauer |
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#15 |
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HeiMa
braucht so etwas nicht
Entusiasta
Registriert seit: 13.02.2009
Ort: Ennepe-Ruhr-Kreis und im Urlaub in Praia das Maçãs
Beiträge: 1.455
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Gleiche Prüfung für alle? EU erwägt Euro-TÜV es scheint sich was in diese Richtung zu bewegen.
Bei Wikipedia steht "Ausgegebene Prüfberichte eines Mitgliedsstaates müssen von anderen anerkannt werden." Und in den Richtlienie 96/96 EG steht auch Für die Mitgliedstaaten gilt eine Nachweispflicht. Die Nachweise werden von den anderen Mitgliedstaaten anerkannt. |
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#16 |
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kailew
ist voll da
Administrator
Registriert seit: 07.08.2008
Ort: Lütjensee
Beiträge: 8.751
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Zitat von Nassauer
nein, das ist eine Fehlinterpretation, Du hast es nicht verstanden ...
Wenn Du eine gültige nicht abgelaufene HU hast, ist das der Beleg dafür, dass Du alles Zumutbare getan hast, um die Verkehrssicherheit Deines KFZ zu gewährleisten. Aber: Dieser Beleg hat nur in Deutschland uneingeschränkte Rechtskraft, im Ausland gibt es da keinerlei Gewährleistung mehr. Im Ausland musst Du selber für die Verkehrssicherheit Deines KFZ sorgen, und Du kannst Dich nicht auf die deutsche HU berufen. Dafür kann man Dich aber auch nicht drankriegen, wenn Du keine deutsche HU hast. Das bedeutet aber nun nicht, dass Dein KFZ nicht verkehrssicher sein muss. Nur ist eben die HU-Plakette nicht als Beweis gültig und die fehlende auch keine Ordnungswidrigkeit. Wenn Du etwa in Portugal keine deutsche HU hast, ist das kein Problem - kann es ja auch nicht, weil eben sich das Hoheitsgebiet Deutschlands nicht auf Portugal erstreckt. Es ist aber - und das ist in der Tat recht neu - ein Problem, wenn Du keine portugiesische HU hast.
Zitat von Nassauer
Der ADAC schreibt doch nicht, dass Dein KFZ nicht verkehrssicher sein muss. Er schreibt nur, dass alleine die Tatsache, dass die deutsche HU abgelaufen ist, alleine kein Grund für die Versicherung sein kann anzunehmen, dass Dein KFZ nicht verkehrssicher ist. Das war früher so, wo schon die Tatsache dass man ohne gültige HU unterwegs war ausreichte, um einen Bruch der Versicherungsbedingungen zu konstatieren. Das ist grundsätzlich nun nicht mehr der Fall. Wenn Du zu beweisen vermagst, etwa auch durch eine ausländische HU, dass Dein KFZ verkehrssicher war, dann kannst Du Deinen Versicherungsschutz behalten.
Also nochmal: Es geht hier nur um die verschiedenen Automatismen: Wenn Du Tüv hast, gilt zunächst mal die Vermutung, bis zum Beweis des Gegenteils, dass das KFZ verkehrssicher ist. Hast Du keinen Tüv, galt früher, dass das KFZ nicht verkehrssicher ist, was nun nicht mehr automatisch so ist. Nicht mehr und nicht weniger steht beim ADAC Das alles gilt nur für die versicherungstechnische Seite und enthebt Dich nicht dem Zwang, wenn Du mit deutschem Wohnsitz ein in Deutschland zugelassenes Kfz hältst, dafür Sorge zu tragen, dass die HU-Termine eingehalten werden. Das ist einfach unverrückbare Tatsache.
In jedem Fall, das möchte ich nochmals betonen, ist der Rat eine Plakette draufzukleben ohne eine deutsche HU zu haben, fahrlässig und man macht sich vermutlich strafbar, wenn man sowas macht. Kai
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#17 |
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kailew
ist voll da
Administrator
Registriert seit: 07.08.2008
Ort: Lütjensee
Beiträge: 8.751
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Zitat von HeiMa
das mag so sein, löst aber meines Erachtens das Problem nicht. In Deutschland ist die deutsche HU Vorschrift. Man könnte jetzt nur mit dem ausländischen Prüfbericht zu einer Prüfstelle laufen und versuchen, diesen anerkennen zu lassen. Meines Wissens gibt es dafür, trotz aller europäischen Regelungen, keine Umsetzung. Alles andere ist derzeit nicht legal. Kai
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#18 |
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kailew
ist voll da
Administrator
Registriert seit: 07.08.2008
Ort: Lütjensee
Beiträge: 8.751
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abgesehen davon, und auch darauf weisen wir hier immer wieder hin, gibt es andere Probleme, die sich aus der Fragestellung ergeben. Denn wenn man so lange mit seinem Fahrzeug ununterbrochen in Portugal ist, dass man den Tüv versäumt, ist man in der Regel viel zu lange in Portugal, und hätte das Auto längst ummelden müssen. Das nicht zu tun, können wir aufgrund zahlreicher Erfahrungen nicht empfehlen.
Kai
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#19 |
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kailew
ist voll da
Administrator
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Ort: Lütjensee
Beiträge: 8.751
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Auto in Spanien, in Deutschland gemeldet und TV abgelaufen?
ich denke, das gibt die Problematik recht gut wieder ... Es ist vermutlich nicht eben leicht, den Tüv oder die Dekra dazu zu bringen, einen ausländischen Prüfbericht zu akzeptieren. Das muss man aber im Zweifel tun. Kai
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#20 |
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Nassauer
hat noch nix
Apaixonado
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 989
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Danke Kai,
für deine umfangreichen Bemühungen.An diesem Punkt sind wir nun der gleichen Auffassung. Gruss Nassauer |
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