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Unten lesen Sie eine Diskussion über das Thema Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief - Documento Único Automóvel/Certificado de Matrícula in der Rubrik Recht, Ämter, Behörden, Teil der Kategorie Leben in Portugal. Der/die Autor(in) schreibt: Da würde man in D Fahrzeugschein dazu sagen, also der Schein worin steht, wer Halter des Autos ist! Ein equivalentes Dokument, koennte der Fahrzeugbrief sein, oder eventuell der Kaufvertrag....
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#1 |
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eusebio
ist zufrieden!
Lusitano
Registriert seit: 28.10.2009
Ort: Ponte de Lima - Cabração
Beiträge: 4.620
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Da würde man in D Fahrzeugschein dazu sagen, also der Schein worin steht, wer Halter des Autos ist!
Ein equivalentes Dokument, koennte der Fahrzeugbrief sein, oder eventuell der Kaufvertrag. wartet auf wärmere Tage |
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#2 |
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Nassauer
hat noch nix
Apaixonado
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 989
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Eusebio,danke,
genauso isses. Und wenn du den dabei hast(Kfz.Schein/Zulassund) ist alles andere Furz und Feuerstein. Es ist schon witzig wenn Deutsche in diesem und anderen Foren Vordrucke für port. Polizei und Behörden entwickeln. Und einer schreibt dann auch noch vom Anderen ab. Und wenn der ADAC empfiehlt, eine Rolle Klopapier auf der Hutablage mitzuführen, wird halb Deutschland auch noch darüber streiten ob ein gehäkeltes Mützchen vorgeschrieben ist und ob eine DIN Vorschrift beachtet werden muss. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Ich denke es reicht. Gruss Nassauer |
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#3 |
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Lisa
Warum ist denn bloss der Winter zurueckgekommen??
Entusiasta
Registriert seit: 11.02.2009
Ort: Barlavento
Beiträge: 1.862
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Zitat von Nassauer
Na,na - wir haben hier aus der Erfahrung und dem Umgang mit der GNR berichtet - aber Du weißt es sicher viel besser!!
![]() Und warum darf ich als Deutscher in Deutschland kein Auto mit port. Matricula fahren?? Das steht jedenfalls in der STVO - vielleicht hat die IMTT - früher DGV - auch etwas Ähnliches in ihren Paragraphen stehen??
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#4 |
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Nassauer
hat noch nix
Apaixonado
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 989
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Lisa,bitte,bitte,bitte
las mal gut sein. Ich habe weder Lust noch Zeit den ganzen Thread abzusuchen wer behauptet hat,dass GNR oder andere die Vorlage eines solchen Papieres verlangt hat. Nach meinem Kenntnisstand niemand.Und wenn hat, er den guten Mann von GNR nicht richtig verstanden oder sonst was. Ich lebe mit 6 verschiedenen Nationalitäten in einer Strasse.Wir tauschen unsere Fahrzeuge oft untereinander aus.Mitunter sogar ohne mein Wissen. (Ja,wer als Letzter aufsteht bekommt das Auto mit dem leeren Tank). Es gab trotz häufiger Kontrollen keine Probleme. Wie kommst du drauf dass man in D ein solches Papier für ein in P. zugelassenes Kfz brauchst? Lisa, und auch ein paar andere Ungläubige bitte bitte bitte glaubt es einfach. Das ist langsam Streit um des Kaisers Bart. Nassauer |
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#5 |
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HeiMa
braucht so etwas nicht
Entusiasta
Registriert seit: 13.02.2009
Ort: Ennepe-Ruhr-Kreis und im Urlaub in Praia das Maçãs
Beiträge: 1.454
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Zitat von eusebio
Ne, der Fahrzeugschein ist:b) Documento de identificação do veículo;, den braucht man auch.
Es steht einfach in der portug. Straßenverkehrsordnung. Ich habe mal dahinter geschrieben, wie ich es übersetzen würde: SECÇÃO XIII Documentos Artigo 85.º Documentos de que o condutor deve ser portador 1 - Sempre que um veículo a motor transite na via pública o seu condutor deve ser portador dos seguintes documentos: a) Documento legal de identificação pessoal;- Personalausweis b) Título de condução;- Führerschein c) Certificado de seguro.-Versicherungsnachweis 2 - Tratando-se de automóvel, motociclo, triciclo, quadriciclo, ciclomotor, tractor agrícola ou florestal, ou reboque, o condutor deve ainda ser portador dos seguintes documentos: a) Título de registo de propriedade do veículo ou documento equivalente;- Nachweis, das man Eigentümer/Besitzer des Fahrzeugs ist oder entsprechendes Dokument b) Documento de identificação do veículo;- Fahrzeugschein c) Ficha de inspecção periódica do veículo, quando obrigatória nos termos legais.- Inspektionformular Hier sind noch einige Quellen : Wird das Kfz nicht vom Halter selbst gefahren, benötigt der Fahrzeugführer eine schriftliche Benutzungserlaubnis des Halters. und hier:..falls er nicht Besitzer des Fahrzeuges ist, eine beglaubigte Benutzungsgenehmigung des Fahrzeughalters .. und auch auf englischen Seiten steht es:AFPOP BULLETIN und hier: driving-in.com Geändert von HeiMa (21.09.2010 um 20:15 Uhr) |
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#6 |
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eusebio
ist zufrieden!
Lusitano
Registriert seit: 28.10.2009
Ort: Ponte de Lima - Cabração
Beiträge: 4.620
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Meiner Meinung nach beinhaltet der Fahrzeugschein bei uns beides. Es beschreibt das Auto, den Besitzer und die TÜV Abnahme.
In Portugal haben die für alles einen extra Wisch, teils an der Scheibe (TÜV und Versicherung), teils in Papierform, dabei sind Autobeschreibung und Besitz verschiedene Formulare. Wenn ich ein Auto miete, kriege ich diese Unterlagen mit, aber keine extra Bescheinigung der Vermietung, dass ich das Auto fahren darf. Genauso, wenn ich von meinen portugiesischen Freunden das Auto zur Verfügung gestellt kriege. Alle Unterlagen kriege ich mit. In D. ist es auch so, wenn mein Mann mein Auto fährt, muss ich ihn mein KFZ-Schein mitgeben. wartet auf wärmere Tage |
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#7 |
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Britta
hat noch nix
Lusitano
Registriert seit: 12.02.2009
Ort: Santiago do Cacém
Beiträge: 2.822
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Genau so ist es Titia. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief gibts nicht im Portugiesischen, es gibt das Certificado de Matrícula, das beinhaltet beides. Zu den Unterlagen gehoeren noch Fuehrerschein, Versicherungsnachweis, TUEV-Nachweis, Nachweis der Zahlung der Steuer; es genuegen nicht die Plaketten an der Windschutzscheibe.
Britta |
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#8 |
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Sivi
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Lusitano
Registriert seit: 14.02.2009
Ort: Alto Alentejo
Beiträge: 4.559
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Es ist echt schade, dass wir alle immer mehr OT werden...
Título de registo de propriedade sagt gar nichts über das Auto aus ausser der Marke, des Nummernschildes und desjenigen, dem das Auto gehört (= voller Name, Anschrift und wann das Auto mit welcher Nummer auf den Käufer des Autos zugalassen wurde). Es ist somit dem deutschen Fahrzeugbrief vergleichbar und sieht auf der Voderseite so aus: ![]() Jemand, der sein Auto verleiht und dieses wichtige Dokument nicht aus der Hand geben will (welches bei einer Fahrzeugkontrolle aber vorgezeigt werden muss!), kann ein beglaubigtes Dokument demjenigen mitgeben, dem er das Auto leiht. Was dem deutschen Kraftfahrzeugschein nahe kommt, ist die Livrete: ![]() Dort steht alles über Marke, Motor, Herstellerjahr, Reifen etc. Wer ganz sicher gehen will, dass der Ausleiher bei einer Fahrzeugkontrolle keine Probleme bekommt, fügt beiden Dokumenten noch eine Erlaubnis bei. Spätestens dann kann auch der letzte Polizist sicher sein, dass das Fahrzeug nicht geklaut ist... Geändert von Sivi (21.09.2010 um 21:56 Uhr) |
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#9 |
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eusebio
ist zufrieden!
Lusitano
Registriert seit: 28.10.2009
Ort: Ponte de Lima - Cabração
Beiträge: 4.620
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Super und danke Sivi, jetzt haben wir alles zusammen und können wieder zum Thema zurückkehren......wenn dann noch Bedarf besteht!
wartet auf wärmere Tage |
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#10 |
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Britta
hat noch nix
Lusitano
Registriert seit: 12.02.2009
Ort: Santiago do Cacém
Beiträge: 2.822
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Ja, es besteht noch Bedarf
- ich mache die Verwirrung noch ein bisschen groesser.Dieses Dokument haben wir 2007 bei der Registrierung in Portugal erhalten ![]() Es hat doppelte Scheckkartengroesse, auf 2 Seiten gibts alle Angaben zum Fahrzeug und auf der dritten Seite Angaben zum Eigentuemer. Also verwirrender gehts nimmer. (Oder Sivi`s Dokumente sind alt und neuerdings gibts halt nur noch ein Papier. ![]() Britta |
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