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Kreditkartenmißbrauch durch Autovermietung

Unten lesen Sie eine Diskussion über das Thema Kreditkartenmißbrauch durch Autovermietung in der Rubrik Recht, Ämter, Behörden, Teil der Kategorie Leben in Portugal. Der/die Autor(in) schreibt: Habe eine in Portugal ausgestellte Kreditkarte der Caixa Geral de Depositos, SOMA / VISA. Habe Anfang Juni 2010 mittels dieser Karte in Deutschland einen Mietwagen bei A XXXXX (Edit Iris_K: ...

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Alt 22.07.2010, 13:16   #1
EDEHAC
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Standard Kreditkartenmißbrauch durch Autovermietung

Habe eine in Portugal ausgestellte Kreditkarte der Caixa Geral de Depositos, SOMA / VISA.
Habe Anfang Juni 2010 mittels dieser Karte in Deutschland einen Mietwagen bei AXXXXX (Edit Iris_K: siehe Nutzungsbedingungen) reserviert. Der Mietbetrag wurde direkt meinem Kreditkartenkonto belastet.
Bei der Rückgabe des Mietwagens in Deutschland wurde ein Schaden (kleine Beule rechts) an dem Kfz. festgestellt, den ich noch nicht bemerkt hatte und der entweder bei der Kfz.-Übernahme bereits vorhanden war oder während der Mietzeit von einem Dritten (Fahrerflucht?) verursacht wurde.
Nach deutschem Recht, siehe ADAC-Website "Recht und Rat", muß der Mieter für einen unaufgeklärte Schaden am Mietfahrzeug nicht haften (LG Baden-Baden vom 12.6.2007, Az. 5S19/06).
Trotzdem hat AXXXXX meine Kreditkarte mit der angeblichen Schadenshöhe von ca. €740,- belastet. Nach der Schadensfestellung bei der Mietwagenrückgabe hatte ich vorsorglich AXXXXX per eMail mitgeteilt, daß ich mit einer evtl. Belastung meiner Kredirkarte mit dem Schadenswert nicht einverstanden sei und dies ausdrücklich nicht erlaube. Trotzdem hat AXXXXXnachträglich meine Kreditkarte mit der Schadenssumme belastet. Eine weitere Reklamation per Einschreiben wurde bis dato nicht beantwortet. Ferner hatte ich bei der hiesigen Filiale der C.G.D., vor der Belastung meiner Kreditkarte, vergeblich versucht, die Belastung zu verhindern - "ginge angeblich nicht". Danach erfolgte die Kreditkartenbelastung trotzdem. Ein Einschreibbrief mit einer Beschwerde und Forderung auf Rückbuchung an die Kreditkartenstelle der C.G.D. in Lissabon war bisher auch erfolglos - keine Antwort, keine Rückbuchung*.
*) = kann von mir aktuell mittels Internetbanking "Caixadirecta" festgestellt werden
Fragen:

Wer hat ähnlich Probleme (Kreditkartenmißbrauch) mit der Mietwagenfirma AXXXXX gehabt und wie ging die Sache aus?

Wer hat ähnliche Probleme mit der Forderung auf Rückbuchung mit einer Kreditkartenorganisation in Portugal gehabt und wie ging die Sache aus?

Wie bekomme ich meine "Kohle" wieder - entweder von VISA/SOMA/C.G.D. oder von AXXXXX? Muß ich da unbedingt einen Anwalt, entweder in Portugal oder Deutschland, einschalten und wer kennt einen Anwalt, der mit solchen Sachen Erfahrung hat - Streitwert €741,- (also ein Peatnutgeschäft für Anwälte)

Geändert von Iris_K (22.07.2010 um 14:56 Uhr) Grund: Namen des Autovermieters bitte bei Intresse per PN anfragen.
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Alt 22.07.2010, 15:06   #2
rainerS.punkt
weiss nicht, was er hier schreiben sollte.
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Standard AW: Kreditkartenmißbrauch durch Autovermietung

Moin,

mal abgesehen davon, dass "kleine Beule" für die meisten Vermieter gar nicht erwähnenswert ist: Was steht denn im Übergabeprotokoll?

Was der ADAC da erzählt, kann ich mir aber nicht vorstellen: Dann würde ja jeder Kunde, der mal eine kleien Beule reinfährt, hinterher einfach behaupten: Habe ich nicht gesehen, war bestimmt ein anderer und ist dann einfach abgehauen und der Vermieter bleibt immer auf den Kosten sitzen, weil er nie das Gegenteil beweisen kann.


Viele Grüße
Rainer
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Alt 22.07.2010, 18:09   #3
EDEHAC
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Standard AW: Kreditkartenmißbrauch durch Autovermietung

Danke für Deine Antwort, aber, der ADAC ist kein "Kikiverein" und wenn der das auf seiner Webseite schreibt und dabei noch das Urteil von einem Landgericht zitiert gehe ich davon aus, daß das rechtens ist. Insbesondere, da der ADAC ja selbst Autos vermietet. Bitte die Webseite selbst anschauen - danke! siehe www.adac.de
Ich habe übrigens das Kfz. um Mitternacht im Dämmerlicht einer offenen Hochgarage am Airport Düsseldorf übernommen, ohne das ein Mitarbeiter der Autovermietung dabei anwesend war. Das Airportbüro, wo mir der Autoschlüssel in "die Hand gedrückt wurde" lag ca. 1 km Fußweg entfernt.
Ich schon mal vor Jahren Ärger mit der besagten Autovermietung (die mit zu den größten in Europa gehört)- die brauchten damals über 3 Monate für die Endabrechnung und damals lag kein Beschädigung vor.
Ansonsten, manche Verbraucherschutzgesetze haben auch Vorteile für Privatleute - wir sitzen nicht immer am kürzeren Hebel und manche Vertragsklauseln sind einfach rechtswidrig - deshalb nicht immer gleich ins Bockshorn jagen lassen, auch wenn eine große Firma dahinter steht.
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Alt 22.07.2010, 18:43   #4
K.P.
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Standard AW: Kreditkartenmißbrauch durch Autovermietung

Zitat von EDEHAC Beitrag anzeigen
noch das Urteil von einem Landgericht
Das scheint der Stand der Dinge zu sein:
Ungeklärter Schaden an Mietwagen*-*Rechtsanwalt Anwalt Weiß & Partner, Esslingen

München 2009: für Rückforderungsanspruch einer Mietkaution muss bewiesen werden, dass Schaden nicht verursacht wurde
Baden-Baden 2007: erklärte die Klausel im Rückgabeprotokoll eines Mietwagens für unwirksam, wonach während der Mietzeit aufgetretene, also auch ungeklärte Schäden stets vom Mieter zu tragen sind

Und genau deswegen würde ich mir einen Anwalt nehmen.
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Alt 22.07.2010, 18:44   #5
Maggi
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Standard AW: Kreditkartenmißbrauch durch Autovermietung

Hallo,
es wäre ja interessant zu wissen wie du das Fahrzeug Versichert hattest, wie hoch war die Selbstbeteiligung ?
Vor 5 oder 6 Jahren hatten wir eine Buchung über 540 € von denen mit dem Hertz , aber im Vertrag stand keine Selbstbeteiligung, war etwas Teurer beim Mieten, hat sich aber gelohnt.
Wir haben damals nicht lange gefackelt und die Buchung Storniert, mit hinweis auf den Vertrag, kam nichts mehr nach.
Lg Maggi
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Alt 22.07.2010, 20:10   #6
rainerS.punkt
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Standard AW: Kreditkartenmißbrauch durch Autovermietung

Wenn du alles selbst und besser weißt: Warum fragst du denn überhaupt? Das Urteil in irgeneinem Prozess XY ist auch nicht wirlich relevant: Das deutsche Recht kennt keine Präzedenzfälle.

Wenn es keine Übergabe mit Protokoll gab, kann man die Schäden bei Übernahme per Foto dokumentieren. Hilft hinterher ggf.

Egal wie viele Fälle du mir unter die Nase hälst: Es kann nicht sein - wie ich schon oben schrieb - dass irgendein Fremder den Wagen beschädigt haben muss und sich verpieselt hat und der Vermieter muss dann das Gegeteil beweisen. Er vermietet sein Eigentum an dich und kann erwarten, es von dir in gleichem Zustand zurückzubekommen. Ist dies nicht so, bist du als Vertragspartner verantwortlich und nicht ein fiktiver Fremder.


Rainer

Bitte die Webseite selbst anschauen - danke!
Na soweit kommt das noch, dass ich mich von dir maßregeln lasse!

aber, der ADAC ist kein "Kikiverein"
Echt? Noch NIE vorher von gehört! (Für wie blöde hälst du eigentlich die Leute, die nicht schreiben, was du hören willst?)
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Alt 22.07.2010, 20:33   #7
CasaWistuba
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Standard AW: Kreditkartenmißbrauch durch Autovermietung

Da ich mit Leihfahrzeugen noch nie Theater hatte, kann ich zum Sachverhalt leider auch nicht so sonderlich viel Beitragen.

Vorsicht bei Mietwagenfirmen

Abrechnungen von Mietwagenfirmen sind besonders tückisch. Häufig unterschreiben Kunden einen Mietvertrag mit Selbstbehalt oder einen Blankobeleg. Dann kann die Firma, wenn sie ihre Schlussabrechnung macht, den Betrag selbst einsetzen.
Solche Verträge sind wirksam. Die Bank oder Kartenfirma wird den von der Autovermietung verlangten Betrag vom Konto abbuchen, egal, wie überhöht er ist.
Selbst wenn der Kunde bestreitet, für die vom Autovermieter in Rechnung gestellte Beule verantwortlich zu sein, wird die Bank kein Geld für ihn zurückholen. Den Streit über den Blechschaden muss er mit dem Autovermieter selbst ausfechten.
So können sich Kunden schützen

Rechtsstreitigkeiten sind vor allem im Ausland aufwendig und teuer. Im Inland sind Auseinandersetzungen mit Vertragspartnern, Kartenfirma oder Bank einfacher zu regeln, aber eben doch ärgerlich.
Wenige Maßnahmen helfen, den Ärger von vornherein zu vermeiden. Da gerade Autovermietungen bei der Ausgabe des Autos oft Blankobelege fordern, sollten Kunden alles tun, um den Rechnungsbetrag bei der Rückgabe des Mietfahrzeugs zu klären.
Sie sollten das Auto vor Rückgabe volltanken, um überhöhte Nachtankkosten zu vermeiden. Außerdem sollten sie sich den einwandfreien Zustand des Autos von der Mietwagenfirma protokollieren lassen.
In die Abrechnung kann dann sofort der genaue Betrag eingetragen und vom Kunden unterschrieben werden. Gab es einen Blankobeleg, ist dieser nun hinfällig.
Quellel
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Alt 22.07.2010, 21:11   #8
K.P.
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Standard AW: Kreditkartenmißbrauch durch Autovermietung

Zitat von rainerS.punkt Beitrag anzeigen
Das deutsche Recht kennt keine Präzedenzfälle.
Aber durchaus ein Fall- und Richterrecht. Und insofern ist auch nicht

Zitat von rainerS.punkt Beitrag anzeigen
Egal wie viele Fälle du mir unter die Nase hälst
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Alt 22.07.2010, 23:01   #9
Nassauer
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Standard AW: Kreditkartenmißbrauch durch Autovermietung

Lieber EDEHAC
Ich hatte Aerger mit der gleichen Firma,da der Nachbar eine Beule in den geparkten Leihwagen gefahren hatte.Er hat auch die Schuld uebernommen.Dennoch wurde von diesem Verleiher direkt von der Visakarte abgebucht. Ich habe 8Monate gekaempft um das Geld zurueck zu bekommen. Der Verleiher tut nichts. Warum auch, er hat ja sein Geld.

Dein Fall sieht wohl leider etwas anders aus. Alles was Casa Wistuba dazu geschrieben hat ist 100 % richtig.Begrenze den Schaden und spare dir das Geld fuer den Anwalt.
Und lerne fuer die Zukunft :Niemals einen Leihwagen mit Selbstbeteiligung nehmen.
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Alt 23.07.2010, 10:35   #10
EDEHAC
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Zitat von rainerS.punkt Beitrag anzeigen
Wenn du alles selbst und besser weißt: Warum fragst du denn überhaupt? Das Urteil in irgeneinem Prozess XY ist auch nicht wirlich relevant: Das deutsche Recht kennt keine Präzedenzfälle.

Wenn es keine Übergabe mit Protokoll gab, kann man die Schäden bei Übernahme per Foto dokumentieren. Hilft hinterher ggf.

Egal wie viele Fälle du mir unter die Nase hälst: Es kann nicht sein - wie ich schon oben schrieb - dass irgendein Fremder den Wagen beschädigt haben muss und sich verpieselt hat und der Vermieter muss dann das Gegeteil beweisen. Er vermietet sein Eigentum an dich und kann erwarten, es von dir in gleichem Zustand zurückzubekommen. Ist dies nicht so, bist du als Vertragspartner verantwortlich und nicht ein fiktiver Fremder.


Rainer

Na soweit kommt das noch, dass ich mich von dir maßregeln lasse!

Echt? Noch NIE vorher von gehört! (Für wie blöde hälst du eigentlich die Leute, die nicht schreiben, was du hören willst?)
Hallo Nassauer!
Danke für Deine Reaktion. Wenn Du Dich von mir "angepinkelt" fühlst - sorry, war nicht meine Absicht. Übrigens, ich hatte mal in den Semesterferien in den 60-ziger Jahren (bitte nicht verwechseln mit 68-ziger) bei einer großen Autovermietung 4 Wochen auf einem Flughafen gejobt. Habe da einige Fälle von Manipulationen durch das Personal erlebt, die waren, vorsichtig formuliert, "sehr grenzwertig".
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