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Wie bekommt man als EU-Bürger eine Langzeit-Aufenthaltsgenehmigung?

Unten lesen Sie eine Diskussion über das Thema Wie bekommt man als EU-Bürger eine Langzeit-Aufenthaltsgenehmigung? in der Rubrik Recht, Ämter, Behörden, Teil der Kategorie Leben in Portugal. Der/die Autor(in) schreibt: Hi, weiss hier wer, wie man hier als EU-Bürger eine Langzeitaufenthaltsgenehmigung bekommt? Ich habe dieses komische "Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia", das für 5 Jahre gültig ist ...

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Alt 02.06.2010, 19:12   #1
simone
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Standard Wie bekommt man als EU-Bürger eine Langzeit-Aufenthaltsgenehmigung?

Hi,
weiss hier wer, wie man hier als EU-Bürger eine Langzeitaufenthaltsgenehmigung bekommt? Ich habe dieses komische "Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia", das für 5 Jahre gültig ist und mit dem ich dann die permanente Residenz beantragen kann, wie aber sieht es mit der Langzeitaufenthaltsgenehmigung (residente de longa duração) aus, bekomme ich die auch erst nach 5 Jahren??? Bitte ganz dringend um Rat, danke!
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Alt 02.06.2010, 19:45   #2
Caramelo
Bisher verlaeuft 2012 ganz gut
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Standard AW: Langzeit-Aufenthaltsgenehmigung

Also ich habe vor 5 Wochen die Cartao de Residencia permanente beantragt und konnte sie heute abholen. Dieser cremfarbene Ausweis ist nun 10 Jahre gueltig und in ein Register eingetragen. Durch diese Eintragung hat man auch Anspruch auf bessere Zinsen bei der Bank oder wenn man ueber eine gewisse Groesse an Land besitzt kann man da auch finanzielle Foerderung vom Staat beantragen.

Gruss
Caramelo
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Alt 02.06.2010, 21:17   #3
Sivi
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Standard AW: Langzeit-Aufenthaltsgenehmigung

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Hi,
weiss hier wer, wie man hier als EU-Bürger eine Langzeitaufenthaltsgenehmigung bekommt? Ich habe dieses komische "Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia", das für 5 Jahre gültig ist und mit dem ich dann die permanente Residenz beantragen kann, wie aber sieht es mit der Langzeitaufenthaltsgenehmigung (residente de longa duração) aus, bekomme ich die auch erst nach 5 Jahren??? Bitte ganz dringend um Rat, danke!
Hallo simone

Wenn ich mich jetzt nicht komplett verhaue, dann ist dieses "residente de longa duração" nur für Menschen aus Nicht-EU-Ländern.
Schau mal:
Portal SEF
Das dazugehörige Gesetz:
::: Lei n.º 23/2007, de 04 de Julho
Und noch dies dazu:
Estatuto dos nacionais de pases terceiros residentes de longa durao

Als EU-Bürgerin ist dieses "Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia" völlig ausreichend.
Du kannst es guten Gewissens ganze fünf Jahre lang als "Aufenthaltsgenehmigung" ansehen.
Nach den fünf Jahren kannst du entscheiden, ob du verlängern möchtest, oder auch nicht (vorausgesetzt, du bist nicht straffällig geworden.Ab welchem Strafmass nicht verlängert wird, müsste ich googeln, musst aber schon etwas mehr anstellen, als nur falsch zu parken).

LG
Sivi
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Alt 03.06.2010, 16:06   #4
simone
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Standard AW: Langzeit-Aufenthaltsgenehmigung

Zitat von Sivi Beitrag anzeigen

Als EU-Bürgerin ist dieses "Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia" völlig ausreichend.
Du kannst es guten Gewissens ganze fünf Jahre lang als "Aufenthaltsgenehmigung" ansehen...
Leider ist dies in meinem Fall nicht ausreichend, ich bewerbe mich z.Z. auf ein Stipendium vom FCT für Doktoranden aber das FCT hat dieses Jahr seine Regeln geändert und nur Leute mit permanneter oder Langzeit Aufenthaltserlaubnis können sich bewerben, sprich EU-Bürger nur, wenn sie schon seit 5 Jahren hier gelebt haben. Das ist alles ganz ganz grosser MIst....
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Alt 03.06.2010, 16:58   #5
can
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Standard AW: Langzeit-Aufenthaltsgenehmigung

Zitat von simone Beitrag anzeigen
Leider ist dies in meinem Fall nicht ausreichend, ich bewerbe mich z.Z. auf ein Stipendium vom FCT für Doktoranden aber das FCT hat dieses Jahr seine Regeln geändert und nur Leute mit permanneter oder Langzeit Aufenthaltserlaubnis können sich bewerben, sprich EU-Bürger nur, wenn sie schon seit 5 Jahren hier gelebt haben. Das ist alles ganz ganz grosser MIst....
Wenn das mal kein Mißverständnis ist. Das FCT als staatliche Einrichtung wird sicher keine Regeln aufstellen, die anscheinend deutlich dem EU-Recht widersprechend. Hast du für deine Aussage eine Quelle (im Netz) ?

Grüße
can
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Alt 03.06.2010, 17:58   #6
simone
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Standard AW: Langzeit-Aufenthaltsgenehmigung

Zitat von can Beitrag anzeigen
Wenn das mal kein Mißverständnis ist. Das FCT als staatliche Einrichtung wird sicher keine Regeln aufstellen, die anscheinend deutlich dem EU-Recht widersprechend. Hast du für deine Aussage eine Quelle (im Netz) ?

Grüße
can
Doch, die haben die Regel jetzt so aufgestellt, mein Institut will wohl auch angeblich dagegen klagen, nur leider wird es dann möglicherweise zu spät für mich sein!
hier der link:
FCT — Fellowships and Grants Regulations 2010
Artikel 17, man kann sich das ganze natürlich auch auf Portugiesisch ansehen.
Meine Schwester hat ihre Bewerbung schon abgeschickt und diese cartao europa bla rangehängt + einen Brief vom Oberboss ihres Instituts in dem steht dass sie ganz dringend benötigt wird, hat nix geholfen nach 2 Tagen kam ne mail von wegen, es tut uns leid aber ihre Bewerbung kann nicht berücksichtigt werden, da sie keine permanente Aufenthaltsgenehmigung haben!!!!
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Alt 03.06.2010, 18:02   #7
simone
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Standard AW: Langzeit-Aufenthaltsgenehmigung

Das darf doch nicht sein!!! Will nicht schon wieder heim!!!!
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Alt 03.06.2010, 22:39   #8
Sivi
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Standard AW: Langzeit-Aufenthaltsgenehmigung

Zitat von simone Beitrag anzeigen
Doch, die haben die Regel jetzt so aufgestellt, mein Institut will wohl auch angeblich dagegen klagen, nur leider wird es dann möglicherweise zu spät für mich sein!
hier der link:
FCT — Fellowships and Grants Regulations 2010
Artikel 17...
Ich zitiere mal aus deinem link:
Artigo 17º
Candidatos

Sem prejuízo do disposto nos números seguintes, podem candidatar-se às bolsas directamente financiadas pela Fundação para a Ciência e a Tecnologia os:
1. Cidadãos nacionais, ou cidadãos de outros Estados Membros da União Europeia com certificado de residência permanente em Portugal, atestada pelo Serviço de Estrangeiros e Fronteiras, nos termos do nº 1 do Artigo 16 da Lei nº 37/2006 de 9 de Agosto...
Man beruft sich dabei auf dieses Gesetz, das bei der SEF nachzulesen ist:
SECÇÃO II

Direito de residência permanente

Artigo 16º

Certificado de residência permanente do cidadão da União

1. O Serviço de Estrangeiros e Fronteiras emite aos cidadãos da União com direito a residência permanente, a pedido destes, um documento, de modelo a aprovar por portaria do membro do Governo responsável pela área da administração interna, que certifica a residência permanente.
Portal SEF

Der für dich grosse GAU dabei ist offensichtlich, dass du wohl noch kein Anrecht auf diese "residência permanente" hast, da du noch keine fünf Jahre in Portugal bist.

Verzwickt.
Ich weiss nicht, welche Regeln für Stipendiate gelten und ob diese nach "Gutdünken" aufgestellt werden können.

Ich würde aber an deiner Stelle als erstes mal deine zuständige SEF involvieren und fragen, ob es für dich eine Ausnahmemöglichkeit gibt, was die "residência permanente" angeht.

Da ich befürchte, dass man keine Ausnahme bei der SEF macht (aber ruhig erstmal versuchen und den Fall ausgiebig erklären!), bliebe der Klageweg.
Zwar befürchte ich auch da, dass, selbst wenn du gewinnst, das Stipendium evtl. nicht erhältst, aber wenigstens hast du dann alles getan, was möglich wäre.
Vor allem würde ich dann auch mal ganz konkret nachfragen, wie es mit
Artigo 20º

Igualdade de tratamento

1. Os cidadãos da União que residam no território nacional beneficiam de igualdade de tratamento em relação aos cidadãos nacionais, sem prejuízo de restrições admissíveis pelo direito comunitário.
des gleichen Gesetztes steht, auf das sich die FCT bei der Auswahl seiner Kandidaten beruft.

Ein Hinweis auf Artikel 1, Absatz 1 kann auch nicht schaden:
CAPITULO I

Disposições gerais

Artigo 1º

Objecto

A presente lei transpõe para a ordem jurídica interna a Directiva n.º 2004/38/CE, do Parlamento Europeu e do Conselho, de 29 de Abril, e estabelece:
1. As condições que regem o exercício do direito de livre circulação e residência no território nacional pelos cidadãos da União e seus familiares;
Ich hoffe wirklich für dich, dass du einen Weg findest, das Problem der neuen Stipendien-Regeln zu lösen.
Danach ist es jedenfalls für Ausländer extrem schwer, ein solches zu erhalten, zumindest wenn eine Auflage zum Erhalt des Stipendiats ist, zuvor mehr als fünf Jahre im Land gewohnt zu haben.

Setz dich am besten mit deinem Institut zusammen und frag mal konkret nach, ob nicht wenigstens Artikel 1 und 20 aus dem Lei nº 37/2006, de 9 de Agosto eine Klagemöglichkeit bieten?

Ich bin ja nicht der typische Kläger, aber in solch einem Fall wie deinem würde ich einfach alles versuchen, zuviel stünde auf dem Spiel.
Allerdings würde ich zuerst die freundlich um Hilfe suchende beim SEF antesten und dort um weitere Ideen bitten.
Freundlich viel Reden kann manchmal Wunder wirken, ob es bei der SEF klappt, kann man nur versuchen.

Viel Glück!
Ich wünsch dir alles Gute, aber vergiss nicht, dass ich keine Ahnung über Regeln für Stipendiate habe.
Wenn man sie einfach verteilen kann, wie man möchte, Regeln aufstellen kann, wie man will, dann sieht es schlecht aus für dich.
Also, sprich mit deinem Institut darüber und auch mit der SEF und das natürlich schnell, denn dir scheint die Zeit davon zu rennen.
(Ich würde in letzter Verzweiflung dann auch mal auf "den Skandal der Ungleichbehandlung" hinweisen, aber das erst, wenn ich keinen anderen Weg mehr wüsste, denn oft kommt man mit vielen guten Worten weiter, wenn auch natürlich nicht immer...)

LG!
Sivi
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Alt 03.06.2010, 23:48   #9
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Standard AW: Langzeit-Aufenthaltsgenehmigung

Das Ding bei der Sache ist ja auch, dass in Portugal die Finanzierung der Doktoranden (und post docs) grundsätzlich über dieses FCT läuft, sprich das betrifft jetzt nen ganzen Schwall von Ausländern...Meine Mitbewohnerin ist nun schon seit 9 Monaten dabei für ihre Doktorarbeit vorzuarbeiten um nun zu erfahren, dass sie bald wieder nach Hause muss. Die können nun alle internationalen Doktorandenprogramme zumachen und werden sich selber nichts Gutes damit tun! Ich denke nicht, dass die sich da einfach so Regeln ausdenken können, ist ja keine private Stiftung oder sowas, die die Stipendien vergibt, aber ich habe von solchen Gesetzen und Rechten ja leider auch keine Ahnung...Ich kann ja nichts verlieren bei der SEF mal nachzufragen, aber ich denke nicht wirklich, dass es was bringt...
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Alt 04.06.2010, 00:08   #10
Sivi
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Standard AW: Langzeit-Aufenthaltsgenehmigung

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Das Ding bei der Sache ist ja auch, dass in Portugal die Finanzierung der Doktoranden (und post docs) grundsätzlich über dieses FCT läuft, sprich das betrifft jetzt nen ganzen Schwall von Ausländern...
Grundsätzlich?

Wie ja schon erwähnt, weiss ich nicht viel über die Vergabekriterien für Stipendien.
Wenn es aber so ist, wie du schreibst, wäre wohl eher Brüssel anstatt SEF dein Ansprechpartner?

Sprich unbedingt mal mit deinem Institut darüber.
Das hört sich ja alles ziemlich vertrackt und auch nicht im Sinne der EU an.
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