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Unten lesen Sie eine Diskussion über das Thema Deutscher Führerschein in Portugal! in der Rubrik Recht, Ämter, Behörden, Teil der Kategorie Leben in Portugal. Der/die Autor(in) schreibt: Zitat von Paule Das gilt aber nur für die "normale" PKW-Klasse bzw. Motorrad. LKW und Anhänger sind befristet! LKW ja - aber mit dem alten Dreier kannst Du ja noch ...
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#21 |
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Lisa
findet, dass es jetzt wirklich warm genug sei
Entusiasta
Registriert seit: 11.02.2009
Ort: Barlavento
Beiträge: 1.755
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#22 |
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Caramelo
Bisher verlaeuft 2012 ganz gut
Lusitano
Registriert seit: 22.02.2009
Ort: Beja/Portugal
Beiträge: 2.368
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Ola Lisa
Ich habe in D schon auf meinem Amt angefragt, wo ich meinen damaligen grauen Fuehrerschein bekam. Dort erklaerte man mir, ich koennte in D nicht diesen Kreditformfuehrerschein beantragen, weil ich keinen Wohnsitz mehr in D habe. Hier auf dem Amt in Portugal bekaeme ich nur einen p. Fuehrerschein, was ich aber nicht moechte. Gruss Caramelo |
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#23 |
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Sivi
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Lusitano
Registriert seit: 14.02.2009
Ort: Alto Alentejo
Beiträge: 4.217
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#24 |
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Sobreiro
hat noch nix
Admirador
Registriert seit: 17.02.2009
Beiträge: 269
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Genauso ist das Caramelo. Du hast im Moment keine Chance.
Ich habe die Erfahrung gemacht, hier in Deutschland, es gibt große Unterschiede von Landkreis zu Landkreis und von Bearbeiter zu Bearbeiter. Ist eigentlich wie in Portugal. Wenn ich in deiner Situation in Portugal leben würde, würde ich das Problem nur angehen, wenn es unbedingt notwendig ist. Du darfst mit der alten DEU Fahrerlaubnis fahren, wenn du dich an die Regeln hälst also den Schein registrieren läßt und die Erklärung mitführst. "Never touch a running system" haben wir früher oft gesagt (auch in der Wartung in Beja kannte man den Spruch). Gruß Uwe |
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#25 |
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Lisa
findet, dass es jetzt wirklich warm genug sei
Entusiasta
Registriert seit: 11.02.2009
Ort: Barlavento
Beiträge: 1.755
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Uschi, schau doch mal hier nach, vielleicht werden dann einige Deiner Fragen beantwortet.
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#26 |
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Caramelo
Bisher verlaeuft 2012 ganz gut
Lusitano
Registriert seit: 22.02.2009
Ort: Beja/Portugal
Beiträge: 2.368
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Danke Lisa fuer die Auskunft.
Gruss Caramelo |
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#27 |
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HeiMa
braucht so etwas nicht
Entusiasta
Registriert seit: 13.02.2009
Ort: Ennepe-Ruhr-Kreis und im Urlaub in Praia das Maçãs
Beiträge: 1.143
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Das stimmt nicht, sondern in dem Land wo der Wohnsitz ist.
Zitat von Lisa
Und dort steht:
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#28 |
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Sobreiro
hat noch nix
Admirador
Registriert seit: 17.02.2009
Beiträge: 269
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Hallo HeiMa,
einen deutschen Führerschein kann man nur beantragen, wenn man in Deutschland seinen Wohnsitz hat. Verliert z.B. Caramelo ihren deutschen Führereschein in Portugal und hat keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, kann sie ihren Führerschein nur in Portugal beantragen und erhält, nachdem sie den portugiesischen Behörden einen Nachweis ihrer deutschen Fahrerlaubnis erbracht hat, eine portugiesische Fahrerlaubnis. Diese ist dann aber auch mit allen Pflichten und Fristen einer portug. Fahrerlaubnis verbunden, hier besonders die ärztliche Begutachtung ab einem bestimmten Alter. Offen ist auch, wie die portugiesischen Behörden mit der alten Führerscheinklasse 3 umgehen. In Deutschland hat man eine Besitzstandswahrung, d.h. in einer neu ausgestellten Fahrerlaubnis werden alle Klassen eingetragen, die früher mit der alten Klasse 3 zu fahren waren. In Portugal wird man wohl nur die Klasse B erhalten, weil diese Besitzstandswahrung hier keine Gültigkeit hat. Ich denke, das Lisa´s Posting dahingehend gemeint war. Hoffe zur Aufklärung beigetragen zu haben. Gruß Uwe |
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#29 |
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HeiMa
braucht so etwas nicht
Entusiasta
Registriert seit: 13.02.2009
Ort: Ennepe-Ruhr-Kreis und im Urlaub in Praia das Maçãs
Beiträge: 1.143
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Hallo Uwe,
du hast natürlich Recht, sobald man seinen Führerschein in den port.FS umtauscht oder umtauschen muss, hat man auch die Sache mit der Gültigkeit und ärztl.Untersuchung ab einem bestimmten Alter.
Zitat von Sobreiro
Auch in Portugal müsste man die entsprechenden Klassen eintragen. Für alle die es interessiert, hier die Liste mit den entsprechenden Klassen: ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 25. August 2008 über Äquivalenzen zu Führerscheinklassen. (Seite 9-14 betrifft den deutschen FS) edit: Hier ist auch noch der Link zur portugiesischen Version. Geändert von HeiMa (31.05.2010 um 20:55 Uhr) |
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#30 |
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CasaWistuba
..Obrigado Mae, porque sou Benfiquista :-)
Lusitano
Registriert seit: 11.02.2009
Ort: Vale da Telha
Beiträge: 4.409
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Olá a Todos,
unser geschätzter Herr Dr. A. Rathenau, hat wieder einen m.E sehr lesenswerten und informativen Beitrag zum Thema EU-Führerscheine geschrieben.
Quelle:Newsletter der Kanzlei - RECHTSANWALT IN PORTUGAL - KANZLEI DR. RATHENAU & KOLLEGEN Dr. Rathenau & Kollegen PORTUGAL - ALGARVE Rua António Crisógono dos Santos, 29, Bl. 3, Escr. B, D, E, P-8600-678 Lagos Tel: +351-282-780-270 Fax: +351-282-780-279 Email: anwalt@rathenau.com Internet: Startseite - RECHTSANWALT IN PORTUGAL - KANZLEI DR. RATHENAU & KOLLEGEN |
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| auto, führerschein, residencia, verkehr |
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