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Unten lesen Sie eine Diskussion über das Thema Einkommensteuer D / P - Doppelbesteuerung (PROBLEME!!!) in der Rubrik Recht, Ämter, Behörden, Teil der Kategorie Leben in Portugal. Der/die Autor(in) schreibt: Olá @ all! Kann das portugiesische Finanzamt Einkommensteuern fordern, auf Einkommen, das 2002 AUSSCHLIESSLICH durch Angestelltenverhältnis in Deutschland erworben wurde (monatliches Abführen der Einkommensteuer), wobei allerdings nach deutschem Steuerrecht der ...
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#1 |
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Babuschkinha
ist voller Tatendrang (nach 16 Uhr)!
Lusitano
Registriert seit: 13.02.2009
Ort: São Brás de Alportel
Beiträge: 3.608
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Olá @ all!
Kann das portugiesische Finanzamt Einkommensteuern fordern, auf Einkommen, das 2002 AUSSCHLIESSLICH durch Angestelltenverhältnis in Deutschland erworben wurde (monatliches Abführen der Einkommensteuer), wobei allerdings nach deutschem Steuerrecht der komplett bezahlte Einkommensteuerbetrag rückerstattet wurde (weil übers Jahr gesehen zu wenig verdient? und auch insgesamt max. 6 Monate gearbeitet - da gibt´s wohl entsprechende Regelungen)? Ordentliche Einkommensteuererklärung in D. wurde gemacht (daraufhin auch der Betrag zurückerstattet) DUMMERWEISE wurde - da residência bestand und auch eine "actividade aberta" war, die - weil dauerhafter Aufenthalt in D. gar nicht geplant war - eben nicht gecancelled wurde - angenommen, es müsse auch eine Einkommensteuererklärung in P. gemacht werden. Eben mit Anexo J (Einkünfte aus Ausland) - wobei angenommen wurde, daß das "automatisch" (da auch die deutschen Bestätigungen beigefügt waren) als Nullnummer geführt wird. Wird´s aber nicht! Es wurde mehrfach protestiert, abgelehnt, protestiert und nun ist es wieder aufm Tisch und einfach nur ärgerlich! Nun wird behauptet, da residente und actividade aberta - muß hier bezahlt werden, zumal ja die Steuern in D. rückerstattet wurden. ICH bin aber der Meinung, daß die portugiesische Steuererklärung mit Anexo J. einfach nicht hätte gemacht werden müssen, und nur weil D., wo Steuern abgeführt wurden, andere Regelungen hat als P. bei Einkommensteuergrenzen - können die doch jetzt nicht verlangen ... |
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#2 |
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algharb
gusto jipes
Admirador
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 270
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Heike, ich könnte dir notfalls einen deutschen Steuerberater empfehlen, der schon sehr lange in Portugal tätig ist.
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#3 |
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HeiMa
braucht so etwas nicht
Entusiasta
Registriert seit: 13.02.2009
Ort: Ennepe-Ruhr-Kreis und im Urlaub in Praia das Maçãs
Beiträge: 1.454
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Hallo Heike,
dies habe ich gerade gefunden, vielleicht hilft es dir weiter:
Doppelbesteuerungsabkommen mit Portugal |
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#4 |
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HeiMa
braucht so etwas nicht
Entusiasta
Registriert seit: 13.02.2009
Ort: Ennepe-Ruhr-Kreis und im Urlaub in Praia das Maçãs
Beiträge: 1.454
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Hier noch etwas:
Dort findest du auch noch 2 Beispiele in Form von Fragen zur unbeschränkten bzw. beschränkten Steuerpflicht. |
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#5 |
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np69ka
hat noch nix
Amigo
Registriert seit: 26.04.2010
Beiträge: 2
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Heike, sieht schlecht aus.
Heike ist beim Finanzamt gemeldet als Resident, Heike hat ganz offiziell eine Residencia und Heike hat sich als Selbständige beim portugiesischen Finanzamt angemeldet. Soweit zu den Tatsachen. Ergebnis ist dann logischerweise, unbeschränkte Steuerpflicht in Portugal. Dies bedeutet, dass alle, aber auch alle Einkünfte in P zu deklarieren sind. Dies gilt auch für den in D bezogenen Arbeitslohn. Die Doppelbesteuerung wird dadurch ausgeschlossen, dass die in D gezahlte Lohnsteuer hier angerechnet wird (sogenanntes Anrechnungsverfahren). Da diese Lohnsteuer aber in D bereits wieder erstattet wurde, ist auch nichts anzurechnen. (Aus meiner Sicht) einzige Chance ist die Verjährung. Wenn der Steuerbescheid 2002 nach dem 31.12.2006 zugestellt wurde, ist das Jahr 2002 verjährt. Wurde der Bescheid vorher zugestellt, dann hat Heike schlechte Karten. Sorry |
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| Stichworte |
| deutschland, finanzamt, resident, steuern |
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