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PKW-Zulassung in Portugal

Unten lesen Sie eine Diskussion über das Thema PKW-Zulassung in Portugal in der Rubrik Portugal Allgemein, Teil der Kategorie PortugalForum. Der/die Autor(in) schreibt: Hallo, ich habe eine delikate Frage, die für den portugiesischen Verwaltungsaufwand wohl sympthomatisch ist. -ich habe einen Golf 1 Cabrio, Bj. 84, der sowohl vom Fahrwerk, als auch von der ...

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Alt 22.01.2012, 13:50   #1
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Standard PKW-Zulassung in Portugal

Hallo, ich habe eine delikate Frage, die für den portugiesischen Verwaltungsaufwand wohl sympthomatisch ist.
-ich habe einen Golf 1 Cabrio, Bj. 84, der sowohl vom Fahrwerk, als auch von der Karosserie, Reifen,Auspuff, Bremsen, Blinker, etc. verändert ist. Alles ist TÜV eingetragen und mit Homologationspapieren für Portugal zertifiziert. 2006 wurde der Golf in Portugal legalisiert. Ich erhielt eine portugisiesche Zulassung und Kennzeichen.
Leider bin ich 2007 schwer erkrankt und wurde in Deutschland behandelt.
Nun wollte ich meinen Golf, für den ich all die Jahre zwar die Steuern als auch die Versicherung bezahlt habe, wieder fahren. Dazu habe ich den Golf beim TÜV ( IMTT ) zur Prüfung vorgefahren. Dabei wurde festgestellt, das man meinen Golf 1 bei der Legalisierung ohne die o.g. Änderungen gemäß den Homologationspapieren als ganz normalen Golf1 legalisiert hat.
Eine Anfrage bei VW-Portugal hat ergeben, daß eine Legalisierung mit diesen Änderungen nicht möglich sei, da ein ebensolches Fahrzeug in Portugal weder gebaut noh verkauft worden ist!
Meine Frage ist:
Welche Möglichkeiten habe ich, um den Golf zu legalisieren, zumal seinerzeit die Originalpapiere bzw. TÜV-Homologationspapiere einbehalten worden sind?
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Alt 22.01.2012, 15:36   #2
Sobreiro
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Standard AW: PKW-Zulassung in Portugal

Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
Eine Anfrage bei VW-Portugal hat ergeben, daß eine Legalisierung mit diesen Änderungen nicht möglich sei, da ein ebensolches Fahrzeug in Portugal weder gebaut noh verkauft worden ist!
Das würde ich IMTT fragen, sieht nach einer Einzelabnahme aus aber ob sich das lohnt und ob das geht.... keine Ahnung.
Grundsätzlich ist aber eine Einzelabnahme mit Homologation für solch ein Fahrzeug möglich
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Alt 05.02.2012, 17:10   #3
superdorade
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Ola, sobreiro, vielen Dank für die Antwort. Da ich vom deutschen TüV eine Homologation mit allen Daten habe, verstehe ich nicht, wozu noch eine Einzelabnahme erforderlich ist. Es fahren in Portugal " Buggies wie auch Trikes" mit port. Zulassung. Diese sind komplette Umbauten auf VW-Käfer Fahrgestell, die ebenfalls von VW nicht Gebaut worden sind. Eine Homologation wird eigentlich deshalb ausgestellt und sollte doch ausreichen! Man bekommt auch von niemand eine klare Auskunft welche Institution man fragen könnte. Es scheint hier keine entsprechenden Kompetenz-Stellen zu geben?! Trotzdem weiter voller Hoffnung!
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Alt 05.02.2012, 17:34   #4
Sobreiro
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Standard AW: PKW-Zulassung in Portugal

Zitat von superdorade Beitrag anzeigen
Da ich vom deutschen TüV eine Homologation mit allen Daten habe, verstehe ich nicht, wozu noch eine Einzelabnahme erforderlich ist.
Die Homologation ist eine nationale Zulassung für den Strassenverkehr.

Eine deutsche Homologation folglich für den deutschen Strassenverkehr.

Mit einer Homologation wird dir bestätigt, dass das Fahrzeug in dem Zustand, wie es zur Einzelabnahme vorgestellt wurde, für den Strassenverkehr zugelassen werden kann.

Da jedes Land eigene Ausführungsbestimmung für die Zulassung zum Strassenverkehr hat, ist für die Zulassung in Portugal auch eine portugiesische Homologation notwendig. Die war ja für den nicht umgebauten Golf auch vorhanden, da das Modell vom Hersteller VW für Portugal homologiert wurde.
Das ist aber für einen umgebauten Golf nicht der Fall, hier ist die vom Hersteller erwirkte Betriebserlaubnis für Portugal durch die Umbauten erloschen und muss nach einer Einzelabnahme neu erteilt werden.

Es ist so, wie in Deutschland auch. Dein Golf ist homologiert. Dann wird er umgebaut und verliert seine Betriebserlaubnis. Erst wenn die Umbauten in die Papiere eingetragen sind wird eine neue Betriebserlaubnis für den umgebauten Zustand erteilt- damit ist der Wagen "homologiert".
Wir in Deutschland kennen in diesem Zusammenhang eine ABE= "Allgemeine Betriebserlaubnis" für bestimmte Umbauteile. Damit erspart man sich dann die Einzelabnahme. Soweit ich weiß, kennt man dieses Verfahren in Portugal nicht. Daher ist bei Umbauten immer eine Einzelabnahme notwendig.
Ich erinnere mich an Probleme mit nachträglichen Verduncklungsfolien an den hinteren Seitenscheiben, für die es in DEU eine ABE gab, die in Portugal aber oft zu Beanstandungen führten, wenn man ein solches Fahrzeug importierte und portug. zulassen wollte.
Ich würde versuchen, mit der Stelle zu sprechen, die die ursprüngliche Zulassung (Legalisierung) bei deinem Golf "verbockt" hat und dort fragen, wie man weiter verfahren kann.
Mehr weiß ich leider auch nicht.

Geändert von Sobreiro (05.02.2012 um 17:42 Uhr)
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Alt 05.02.2012, 22:22   #5
_hoschi_
faehrt ab sofort nach Japan statt Portugal und ueberlegt sich ein Dosimeter zu kaufen...
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Oder man macht's wie so viele hier in Deutschland auch: Rückbauen auf den homologierten Zustand und dann zur Prüfstelle. Bin sehr sicher, dass so auch viele Tugas verfahren.
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Alt 06.02.2012, 12:35   #6
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Standard AW: PKW-Zulassung in Portugal

Zitat von Sobreiro Beitrag anzeigen
Die Homologation ist eine nationale Zulassung für den Strassenverkehr.

Eine deutsche Homologation folglich für den deutschen Strassenverkehr.

Mit einer Homologation wird dir bestätigt, dass das Fahrzeug in dem Zustand, wie es zur Einzelabnahme vorgestellt wurde, für den Strassenverkehr zugelassen werden kann.

Da jedes Land eigene Ausführungsbestimmung für die Zulassung zum Strassenverkehr hat, ist für die Zulassung in Portugal auch eine portugiesische Homologation notwendig. Die war ja für den nicht umgebauten Golf auch vorhanden, da das Modell vom Hersteller VW für Portugal homologiert wurde.
Das ist aber für einen umgebauten Golf nicht der Fall, hier ist die vom Hersteller erwirkte Betriebserlaubnis für Portugal durch die Umbauten erloschen und muss nach einer Einzelabnahme neu erteilt werden.

Es ist so, wie in Deutschland auch. Dein Golf ist homologiert. Dann wird er umgebaut und verliert seine Betriebserlaubnis. Erst wenn die Umbauten in die Papiere eingetragen sind wird eine neue Betriebserlaubnis für den umgebauten Zustand erteilt- damit ist der Wagen "homologiert".
Wir in Deutschland kennen in diesem Zusammenhang eine ABE= "Allgemeine Betriebserlaubnis" für bestimmte Umbauteile. Damit erspart man sich dann die Einzelabnahme. Soweit ich weiß, kennt man dieses Verfahren in Portugal nicht. Daher ist bei Umbauten immer eine Einzelabnahme notwendig.
Ich erinnere mich an Probleme mit nachträglichen Verduncklungsfolien an den hinteren Seitenscheiben, für die es in DEU eine ABE gab, die in Portugal aber oft zu Beanstandungen führten, wenn man ein solches Fahrzeug importierte und portug. zulassen wollte.
Ich würde versuchen, mit der Stelle zu sprechen, die die ursprüngliche Zulassung (Legalisierung) bei deinem Golf "verbockt" hat und dort fragen, wie man weiter verfahren kann.
Mehr weiß ich leider auch nicht.
Ola sobreiro, vielen Dank für die schnelle Antwort, Du bist super! Ich habe heute um 16.30 h einen Termin mit einem Techniker (Ing.?) von IMTT zum Abgleich meiner anno 2005 abgegebenen Unterlagen zur Legalisierung meines Golfs. Die Unterlagen enthalten u.a. die Homologationspapiere mit port. Übersetzung. Mal sehen, ob sich eine Einigung erzielen läßt?! Bin zuversichtlich, da in meinem "Mondkalender" steht:
"ohne ein klärendes Gespräch finden Sie jetzt keine weiterführende Erkenntnis."
Bom dia u. weiter so! Gruß superdorade
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Alt 06.02.2012, 13:44   #7
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Daumen hoch Drücke alle Daumen und wünsche viel Erfolg

nimm vielleicht den Mondkalender noch zur Unterstützung mit.
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Alt 06.02.2012, 16:44   #8
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Ola, Sobreiro und Superdorade,
ich habe ein ähnliches Problem. Habe noch einen wirklich guten VW-Bus, der 1986 erstmals zugelassen war. Ich bin der 2. Besitzer und möchte den jetzt hier zulassen. Bisher habe ich es nicht gemacht, weil die Kosten der Zulassung in keinem Verhältnis zum Wert des Fahrzeuges stand.
Jemand hat mir nun gesagt, dass ein Oldtimer mit mehr als 25 Jahren wesentlich einfacher zu importieren wäre. Ist da was dran ? Habe das Fahrzeug in Deutschland bereits ca. 5 Jahre in Besitz und bin selbst aber schon einige Jahre in Portugal wohnhaft mit Residencia. Kann mir dazu jemand was empfehlen oder wer kennt jemanden, der wirklich helfen kann?
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Alt 06.02.2012, 16:56   #9
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Standard AW: PKW-Zulassung in Portugal

Sorry, ist mir wirklich zu speziell.
Ich kann dir da leider nicht helfen.
Jedenfalls sehe ich derzeit keinen "preis"- günstigen Weg für dich.
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