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Unten lesen Sie eine Diskussion über das Thema Fahren mit portugiesischem Kennzeichen in Deutschland in der Rubrik Portugal im Ausland, Teil der Kategorie PortugalForum. Der/die Autor(in) schreibt: Oft wird die Frage ja umgekehrt gestellt. Ich will es aber mal so herum wissen. Wie lange darf man in Deutschland mit einem ausländischen Kennzeichen ungestraft herumfahren? Das Kraftfahrtamt sagt, ...
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#1 |
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schneewittchen
ist endlich gluecklich
Apaixonado
Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 603
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Oft wird die Frage ja umgekehrt gestellt. Ich will es aber mal so herum wissen.
Wie lange darf man in Deutschland mit einem ausländischen Kennzeichen ungestraft herumfahren? Das Kraftfahrtamt sagt, "ausländische KfZ müssen umgehend umgemeldet werden" und sagt, der Gesetzesgeber hätte es so formuliert. Leider werde ich daraus nicht besonders schlau und würde gern wissen, was das in der Praxis bedeutet - ganz besonders wenn man noch einen Wohnsitz im Ausland hat. Vielleicht weiß ja zufällig einer von Euch Bescheid? |
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#2 |
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Hanseat
ist immer in Bewegung
Lusitano
Registriert seit: 20.08.2008
Ort: Caminho do Infante
Beiträge: 2.916
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Hallo Schneewittchen,
ich meine man kann das Fahrzeug solange fahren,wie man sich gesetzlich in dem jeweiligen Land aufhalten kann.In Bezug auf D meine ich das man dieses zumindest 3 Monate kann,ohne seinen ausländischen Wohnsitz aufzugeben. VG Hanseat |
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#3 |
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HeiMa
braucht so etwas nicht
Entusiasta
Registriert seit: 13.02.2009
Ort: Ennepe-Ruhr-Kreis und im Urlaub in Praia das Maçãs
Beiträge: 1.143
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Hallo Schneewittchen,
hier kannst du es nachlesen.
Gruß Heike |
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#4 |
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schneewittchen
ist endlich gluecklich
Apaixonado
Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 603
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Danke für den Link. Ich finds trotzdem verwirrend.
Denn auch wenn man nur vorübergehend z.B. für ein Jahr in Deutschland ist, muß man sich ja dazu anmelden - und da in Deutschland ja kein Zweitwohnsitz im Ausland anerkannt wird, ist das schon wieder eine Interpretationsfrage, ob sie daß werten, ob sich jemand nur vorübergehend in Deutschland aufhält, oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, nur weil er für ein paar Monate in Deutschland angemeldet ist und trotzdem die ganze Zeit seinen ausländischen Wohnsitz beibehält. |
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#5 |
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CasaWistuba
..Obrigado Mae, porque sou Benfiquista :-)
Lusitano
Registriert seit: 11.02.2009
Ort: Vale da Telha
Beiträge: 4.409
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Zitat von schneewittchen
sehr verwirrend, ich habe meinen Zweitwohnsitz ganz offiziell in Lagos, welcher auch hier in Deutschland beim Einwohnermeldeamt registriert ist.
Du hast wenn du deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast und "keinen" WS mehr im Ausland hast 6 Wochen Zeit dein KFZ umzumelden. |
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#6 |
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schneewittchen
ist endlich gluecklich
Apaixonado
Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 603
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Zitat von CasaWistuba
Echt??? Mir wurde auf dem Meldeamt gesagt, ein Wohnsitz im Ausland könne nicht Zweitwohnsitz sein (und auch kein Hauptwohnsitz), ist aber auch schon ein paar Jährchen her.
Zitat von CasaWistuba
Hast Du dafür ne Quelle?
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#7 |
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schneewittchen
ist endlich gluecklich
Apaixonado
Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 603
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Dachte ich mirs: 3. Absatz und letzter Absatz: http://www.dsa-ev.de/?/178-0-wohnsit...melderecht.htm
Jetzt ist die Frage, wie Du das gemacht hast, damit die Beamten Deinen Zweitwohnsitz im Ausland eintragen. |
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#8 |
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CasaWistuba
..Obrigado Mae, porque sou Benfiquista :-)
Lusitano
Registriert seit: 11.02.2009
Ort: Vale da Telha
Beiträge: 4.409
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schick dir die Info heute Abend noch per Mail zu,
muss wenn ich daheim bein den Kram raussuchen. cheers Sven |
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#9 |
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schneewittchen
ist endlich gluecklich
Apaixonado
Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 603
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Ok, Danke.
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#10 |
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Babuschkinha
freut sich auf Ende Mai und Urlaub!
Lusitano
Registriert seit: 13.02.2009
Ort: São Brás de Alportel
Beiträge: 3.292
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Das mit dem Haupt-, Erst- und Zweitwohnsitz wurde mir in Deutschland so erklärt:
1. Du kannst zig Wohnsitze in Deutschland haben. Davon muß man einen als Hauptwohnsitz benennen. 2. Falls du nur EINEN Wohnsitz in Deutschland hast, ist dieser automatisch dein (deutscher) HAUPTwohnsitz (oder von mir aus ERSTwohnsitz, eigentlich egal, wie man´s nennt). Und es ist ganz egal, was man da macht und ob man sich da regelmäßig aufhält. 3. Falls du nun deinen Wohnsitz (oder auch mehrere Wohnsitze gemäß Nr. 1) in Deutschland behalten möchtest, nun aber ins Ausland ziehst, dort einen weiteren Wohnsitz anmeldest, ist das Deutschland ganz piepegal! Du kannst im Ausland soviele Wohnsitze haben, wie du willst, und kannst sie Haupt- Erst- Neben- Zweitwohnsitz nennen, wie du willst. 4. WICHTIG ist, daß für Finanzamt und Wahlbehörde KLAR ERSICHTLICH ist, wo die Steuern abgeführt und in welchem Land gewählt wird. Ich gehe davon aus, daß Sven in Deutschland einen (Haupt)Wohnsitz hat und in Lagos einen (weiteren) Wohnsitz (an dem Deutschland in der Regel keinerlei Interesse hat, außer der liebe Sven will seine Steuern nicht mehr bezahlen, dann muß er sich halt entsprechend beim Finanzamt abmelden und kann seinen deutschen HAUPTwohnsitz weiterhin behalten ... ) |
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