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Geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen, Abmahnungen, AGG-Hopper, Randgruppenverbände,

Unten lesen Sie eine Diskussion über das Thema Geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen, Abmahnungen, AGG-Hopper, Randgruppenverbände, in der Rubrik Plaudern und diskutieren, Teil der Kategorie Sonstiges. Der/die Autor(in) schreibt: Zitat von kailew gibt es so ein Gesetz auch in Portugal? Kai scheinbar ja, denn portugiesische freunde (die sich mit job-vermitttlung beruflich befassen) aeusserten dies mir gegenueber bereits vor ca. ...

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Alt 20.01.2012, 23:58   #1
BaixaLX
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Standard Geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen, Abmahnungen, AGG-Hopper, Randgruppenverbände,

Zitat von kailew Beitrag anzeigen
gibt es so ein Gesetz auch in Portugal?

Kai
scheinbar ja, denn portugiesische freunde (die sich mit job-vermitttlung beruflich befassen) aeusserten dies mir gegenueber bereits vor ca. 2 jahren.
scheint eine eu-weite vorschrift zu sein stellenangebote "neutral" zu halten... also M/F ...."diskriminierung" soll wohl der anlass dieser vorschrift (evtl auch eu-gesetz) sein.

ich wollte mit meiner anmerkung nur darauf aufmerksam machen ...und das job-angebot nicht schlechtreden

ich weiss nun nicht wie es hier in portugal aufgenommen bzw gehandelt wird, aber in DE wuerde evtl schon eine abmahnung mit kostennote ins haus flattern.

es ist doch kein problem (um auf der sicheren seite zu sein), ein job-angebot neutral mit M/F auszuschreiben (auch wenn nur F akzeptiert wuerde), und dann bei der absage als grund "...haben uns fuer eine(n) bewerber(in) mit besserer qualifikation entschieden..blablabla..."

nocheinmal
die offerte von "gotami" wollte icht nicht schlechtreden, sondern einfach nur darauf hinweisen das angebot anders (neutral) zu gestalten, OHNE DIREKT auf die "verfehlung" einzugehen.
man weiss, dass leute sich darauf "spezialisiert" gerade in foren, communities, online-auktionshaeusern usw nach solchen "verfehlungen" zu suchen und diese kostenpflichtig abzumahnen.

"gotami" ist vermutlich deutsche.
sollte diese M/F vorschrift nicht fuer portugal gelten, waere es den abmahn-geiern egal, denn "gotami" ist deutsch und hat sich an deutsche vorschriften/gesetze zu orientieren. so ist zumindest die argumentation der abmahn-geier. ob diese damit recht haben ist erst einmal uninteressant. denn diese geier koennten "gotami" zumindest einen haufen aerger bereiten. sie muesste sich zuindest gegen eine evtl abmahnung zur wehr setzen. ist mindestens mit zeitaufwand verbunden, und evtl auch mit kosten.

ich nenne mal ein beispiel aus eigener erfahrung (ist jedoch aus einem anderen bereich:
ich hatte vor jahren einen online-versandhandel in england.
habe von england aus den deutschen markt beworben.
faq, agb, versand-und zahlungs-konditionen usw entsprechend den englishen gesetzen formuliert.
die englishen gesetze/vorschriften waren aufgrund eines eu-gesetzes/verordnung (verbraucherschutz) formuliert.
ich habe diese formulierung 1:1 uebernommen, damit mir niemand an die karren fahren konnte.
TROTZDEM erhielt ich in penetranter art und weise abmahnungen von DEUTSCHEN abmahn-vereinen/-gesellschaften.
ich habe das erstmal ausgesessen, weil eine englishe firma nicht an deutsches recht gebunden ist.
aber man argumentierte immer, dass ICH DEUTSCHER bin UND mein versand auf den DEUTSCHEN markt konzentriert war.
ich hatte einen riesen zeitaufwand (entsprechend "verlust", weil ich diese zeit nicht meinem geschaeft widmen konnte)... nachdem diese abmahngeier immer aufdringlicher wurden, habe ich einen rechtsanwalt eingeschaltet. was dann natuerlich erst recht kosten verursachte. aber zumindest hatte ich dann ruhe.

mein tipp an "gotami" (und alle anderen, die evtl mal mitarbeiterIN suchen).
M/F publizieren, und wenn sich M bewirbt bei der absage argumentieren, dass NEUTRUM qualifizierter ist

@gotami
meine anmerkung war eigentlich zu deinem "schutz" gedacht und sollte nicht negativ sein.
aber wenn ich direkt geaeussert haette, dass man NICHT "NUR" FEMALE einen job offerieren darf (ausnahmen gibt es), haette ich evtl schlafende hunde geweckt.

job-angebote sind im portugalforum.org natuerlich IMMER willkommen
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Alt 21.01.2012, 00:14   #2
can
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Zitat von BaixaLX Beitrag anzeigen
...
ich weiss nun nicht wie es hier in portugal aufgenommen bzw gehandelt wird, aber in DE wuerde evtl schon eine abmahnung mit kostennote ins haus flattern.
...
Nein, das ist nicht abmahnfaehig. In dem Falle bekommst du in D individuelle Klagen von nicht berücksichtigten/angesprochenen Bewerbern, die dann vom Arbeitsgericht in Regel drei Monatsgehälter zugesprochen bekommen.

Voraussetzung, um da was rauszuholen, ist aber, dass man tatsächlich die formalen Voraussetzungen der Stellenausschreibung erfüllt (das ist bei Anwälten eher selten der Fall).

Bei uns heißen diese Leute AGG-Hopper. Es gibt Leute, die leben davon wohl recht gut.

Grüße
can
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Alt 21.01.2012, 00:30   #3
_hoschi_
faehrt ab sofort nach Japan statt Portugal und ueberlegt sich ein Dosimeter zu kaufen...
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Zitat von can Beitrag anzeigen
Bei uns heißen diese Leute AGG-Hopper. Es gibt Leute, die leben davon wohl recht gut.
Unglaublich.
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Alt 21.01.2012, 00:36   #4
BaixaLX
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Zitat von can Beitrag anzeigen
Nein, das ist nicht abmahnfaehig.

In dem Falle bekommst du in D individuelle Klagen von nicht berücksichtigten/angesprochenen Bewerbern, die dann vom Arbeitsgericht in Regel drei Monatsgehälter zugesprochen bekommen......

Grüße
can
ja, oder so wie du es darstellst ... aber immer mit (unnoetigen) kosten verbunden

@gotami
ich habe mir die website KAZANTIP mal angeschaut ... ist nicht das optimalste.

...bei einem professionellen angebot, sollte dann doch auch auf die rechtschreibung geachtet werden ...aber den "kids" faellt es evtl nicht auf, weil sie raaaaaaaven wollen ...egal, nur so als anmerkung.

...das, was (meiner meinung nach) unbedingt geaendert werden sollte, ist das layout bzw die "bildschirm-FREUNDLICHKEIT".

ich habe die page von katazip mit einem netbook aufgerufen..
..layout ist zu breit
..header-bereich legt sich teilweise ueber ueber den main-bereich
..schriften sind zu gross (macht alles einen LAIENhaften eindruck)

layout-maessig optimiert sollte die page fuer den bildschirm eines pad's sein.
euer angebot richten sich an (in der regel) bis zu 35-jaehrige.
viele von denen nutzen pad's bzw iphone/smartphone
es schleppt niemand einen 21"desktop mit sich rum.... ein pad passt in fast jede umhaengetasche von boyz and girlz.
wenn ihr (und das suggeriert kazantip auch) junge leute ansprechen wollt, dann muesst ihr euer augenmerk auch auf deren "mobile-using" legen.

ich wuerde es so machen, dass die index auf iphone/smartphone layoutet und optimiert ist.
link-verweise zu den optimierungen fuer desktop, netbook, pad, mobile

nur so als anregung

Geändert von BaixaLX (21.01.2012 um 00:44 Uhr)
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Alt 21.01.2012, 00:46   #5
Maximus
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Zitat von can Beitrag anzeigen
Bei uns heißen diese Leute AGG-Hopper. Es gibt Leute, die leben davon wohl recht gut.
Solche gibts auch auf dem Mietwohnungsmarkt. Für diese Auswüchse sind ua das Bündnis 90/Die Grünen sowie diverse Frauen- Lesben und Schwulenverbände verantwortlich. Auch die Gewerkschaften haben da ihren Teil dran an diesem Antidiskriminierungswahnsinn/Schwachsinn

LG
M

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Alt 21.01.2012, 00:51   #6
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Standard AW: Suche eine Produktionsassistentin

M., da stimme ich dir voll zu. Es ist aber noch schlimmer: Diejenigen, die in diesen Randgruppenverbaenden nix werden, schiebt man nach Bruessel ab und die machen dann die EU-Politik. Siehe diese blonde F.D.P.-Disse.

Grüße
can

Geändert von can (21.01.2012 um 00:52 Uhr) Grund: Rechtschreibung
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Alt 21.01.2012, 01:28   #7
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Wobei man aber fairerweise erwähnen muß, das sich die FDP als einzigste Partei explizit gegen diesen Irrsinn ausgesprochen hat.
Wenns sowas wie eine Tea Partei in Europa gäb, würde ich die wählen. Sollten nur etwas liberaler und toleranter sein als ihr US Vorbild.
Hauptsache Abschaffung von Steuern und zuviel überschüssigen Politikern. Minimierung des Regierungsapparates auf ein Minimum und harte Strafen für Sexualstraftäter.
Und so AGG -Hopper direkt in den Steinbruch oder unter Tage arbeiten gehen lassen.

LG
M

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Alt 21.01.2012, 02:43   #8
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Zitat von can Beitrag anzeigen
Nein, das ist nicht abmahnfaehig.....

...(das ist bei Anwälten eher selten der Fall).

Grüße
can
CAN
denke mal, dass deine aussage "nicht abmahnfaehig" falsch ist.

ICH z.b. suche konform den gesetzlichen vorschriften M/F.
DU, als mein mitbewerber, suchst explizit NUR F.

DU koennetst dir aufgrunddessen einen "vorteil" MIR gegenueber verschaffen, denn DU hast zumindest weniger zeitaufwand eingehende bewerbungen zu sondieren, weil DIR kein M-bewerber schreibt.

im biz ist zeit GELD.
ich bin nicht so eingestellt mitbewerber-angebote zu checken. aber es ist gruppen, die sich auf soetwas spezialisiert haben. und wenn nur eine fake-bewerbung geschrieben wird. gruende aufgrund dessen abzumahnen tun sich dann schon zuhauf auf.
es sind GRUENDE ... heisst nicht, dass es rechtens ist. aber viele lassen sich schon aufgrund des ersten schreibens verunsichern, und zahlen dann mal 99/400/1000 euro.

doof gesagt "...alles was abmahn-faehig riecht, wird in DE auch abgemahnt...".
es ist denen erstmal egal, ob sie im recht sind oder nicht, denn sie RECHNEN mit der UNERFAHRENHEIT der "abgemahnten".
glaube es mir... viele von den zu UNRECHT abgemahnten zahlen aufgrund ihrer unkenntnis und weil sie evtl einfach nur ihre ruhe haben moechten.
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